Common use of Gebühren Clause in Contracts

Gebühren. Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis zu 0,25% des Erwerbspreises Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag der Kosten und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Im Preis Ex-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung durch die Emittentin Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung, das Market Making und die Abwicklung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft

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Gebühren. Von Die Seminargebühren bei Teilnah- me an einem Standardkurs betragen 420,- Euro pro Person und Tag. Als Grundlage hierfür gilt eine Mindest- teilnehmerzahl von drei Personen. Für Exklusiv- und Fokusseminare werden pro Person und Tag Zuschläge berech- net. Arbeitsmaterial, Pausengetränke und Mittagessen sind bei Schulungen in unseren Geschäftsräumen im Se- minarpreis enthalten. Bei einer Schu- lung in Ihrem Hause werden zusätzlich Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Spesen berechnet. Die Konditi- onen gelten bis auf Widerruf. Generelle Preisanpassungen sind vorbehalten. Seminargebühren sind sofort nach Er- halt der Emittentin an Rechnung fällig und müssen spätestens acht Werktage vor Semi- narbeginn eingegangen sein. Ohne fristgemäßen Zahlungseingang behält sich der Veranstalter vor, ange- meldete Teilnehmerinnen und Teilneh- mer nicht zum Seminar zuzulassen. Schulungsdienstleistungen sind inner- halb des vereinbarten Zeitraums bei der Widemann Systeme GmbH abzu- rufen, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung, ansonsten wird der Auftrag automa- tisch storniert und muss zu den dann aktuellen Konditionen neu beauftragt werden. Alle genannten Preise/Gebüh- ren gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Termin- und Programmänderungen sind vorbehalten. Sollte sich ein Ter- min verschieben, teilen wir Ihnen dies rechtzeitig mit. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt (in der Regel auf sechs Personen). Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berück- sichtigt, eine frühzeitige Vereinbarung liegt daher in Ihrem Interesse. Erhalten wir mehr Anfragen als Seminarplätze vorhanden sind, bemühen wir uns um Zusatztermine. Für alle Seminare ist eine verbindliche Anmeldung, mit der gleichzeitig diese Allgemeinen Semi- narbedingungen anerkannt werden, und unsere Bestätigung erforderlich. Verwenden Sie zur Anfrage bitte aus- schließlich die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis zu 0,25% des Erwerbspreises Von neuesten Formulare un- ter xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx. Nach Erhalt der Emittentin Anfrage setzt sich unsere Seminarabteilung zur Terminabstim- mung, Anmeldung und Bestätigung Ihrer Teilnahme mit Ihnen in Verbin- dung. Falls die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel drei Personen) bei einem Seminar nicht erreicht wird, kann die Widemann Systeme GmbH den Kurs absagen und nach Rücksprache eine Terminverlegung oder Umbuchung vornehmen. Mit Einverständnis der Emission von den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag der Kosten und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Im Preis Ex-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung durch die Emittentin Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als Auftraggeber ist bei einigen Kursthe- men auch die während der Laufzeit von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise beruhen Umwandlung in einen verkürzten Fokuskurs zu gesonderten Konditionen möglich. Die Entschei- dung, ob eine Durchführung erfolgt, obliegt in diesem Fall dem Veranstalter. Bei Ausfall einer Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten, höherer Ge- walt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf internen Preisbildungsmodellen der EmittentinDurchführung des Seminars. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Regressansprüche sind hieraus nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustandeabzuleiten. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung, das Market Making und die Abwicklung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Seminarunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäftüber- lassen werden.

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Gebühren. Von Vom Versicherungsnehmer veranlasster administrativer Zusatzaufwand ist von diesem zu tragen. Die Basler kann solche Aufwendungen auch in pauschalierter Form (Gebühren) belasten (Gebührenregelung unter xxx.xxxxxxx.xx). Bei nicht fristgerechter Bezahlung finden die Bestimmungen des Ver- sicherungsvertragsgesetzes zum Prämienzahlungsverzug Anwendung, wonach nach abgelaufener Mahnfrist die Versicherungsdeckung unter- brochen wird. A10 Anzeigepflicht Verletzt der Emittentin Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht, so kann die Basler den Vertrag schriftlich oder mittels Textnachweis, kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt 4 Wochen nachdem die Bas- ler von der Verletzung Kenntnis erhalten hat. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Kündigt die Basler den Vertrag, so erlischt ihre Leistungspflicht für bereits eingetretene Schäden, soweit deren Eintritt oder Umfang A11 Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Der Versicherungsschutz entfällt, soweit und solange anwendbare gesetzliche Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Leistung aus dem Vertrag entgegen stehen. A12 Schriftlichkeit und Textnachweis Die vorliegenden Vertragsbedingungen knüpfen für die Einhaltung von Formerfordernissen für Erklärungen entweder an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis Schriftform («schriftlich») oder an die Textform («Textnachweis») an. Blosse münd- liche oder telefonische Erklärungen gelten nur dann als gültig abgege- ben, wenn deren Empfang von der Basler schriftlich oder elektronisch bestätigt worden ist. Verlangen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen ausdrücklich Schriftlichkeit («schriftlich») ist darunter eine handschriftlich unter- schriebene Erklärung zu 0,25% des Erwerbspreises Von verstehen. Sehen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen das Formerforder- nis «mittels Textnachweis» vor, so ist neben der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag der Kosten und SteuernSchriftlichkeit auch eine andere Form, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Im Preis Ex-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung den Nachweis durch die Emittentin Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der EmittentinText ermöglicht, zugelas- sen. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel Erklärungen können ohne eigenhändige Unterschrift z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthaltenauch über elektronische Kanäle rechtsgültig abgegeben werden (beispielsweise E-Mail, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die StrukturierungBrief ohne Originalunterschrift, das Market Making und die Abwicklung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (KundenbankFax). Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft230.1100 d 11.21 600 Basler Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx XX-0000 Xxxxx Kundenservice 00800 24 800 800 xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx

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Gebühren. Von Es gelten die in der Emittentin an Auftragsbestätigung festgelegten Preise und Bedingungen. In den Preisen ist die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis Energiever- sorgung nicht enthalten. Der Stromverbrauch wird durch ein Energieberechnungssystem protokolliert und weiter- berechnet. Der Wasserverbrauch wird durch Zählerablesungen ermittelt und zu 0,25% den jeweils gültigen Tarifen (ein- schl. Abwassergebühr) in Rechnung gestellt, unter dem Vorbehalt, dass bei nachträglichen Tarifänderungen eine Korrektur erfolgen kann. Nach vorheriger Absprache kann eine Pauschalisierung vereinbart werden. Die Zählerablesung von Wasser bzw. die entsprechende Mengenmessung der Energieversorgung müssen ge- meinsam vom Beauftragten der MAO und des Erwerbspreises Von Veranstalters/Mieters durchgeführt werden. Der Beauftragte des Veranstalters/Mieters hat die abgelesenen Daten zu unterzeichnen. Ist bei den Ablesungen kein Vertreter des Ver- anstalters zugegen, gelten die Feststellungen der Emittentin MAO als Grundlage für die Berechnung. Die MAO führt nach der Emission Veranstaltung eine Reinigung aller benutzten und verschmutzten Anlagen zu Lasten des Veranstalters durch. Hierzu gehören auch die Berechnung aller anfallenden Müllgebühren, insbesondere Sonder- müll sowie Küchenabfälle und Altreifen. Die Entfernung unbefugt angebrachter Aufkleber und Plakate wird dem Veranstalter/Mieter in Rechnung gestellt. Bei Kart- sowie Supermotoveranstaltungen wird bei der Einfahrt in das Fahrerlager eine pauschale Gebühr für Energieversorgung und Abfallentsorgung in Höhe von den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag 25,- € inkl. MwSt. pro Fahrzeug (bzw. Wohnanhänger/Wohn- mobil) erhoben. Diese Gebühr gilt für eine längste Dauer von 3 Tagen (Rennwochenende). Bei längerem Aufenthalt wird diese Gebühr anteilig um 5,- € pro Tag erhöht. Eine Rückzahlung bei verkürzter Aufenthaltsdauer ist nicht möglich. Neben der Kosten Anerkennung dieser Bedingungen ist eine für die Absicherung der Einfahrten zur Motorsport Arena Oschersleben verantwortliche Person namentlich zu benennen. Diese Person muss vor Veranstaltungsbeginn vor Ort sein! Andernfalls kann kein Einlass für Teilnehmer und SteuernBegleitpersonen erfolgen. Ohne die Anerkennung dieser Regelungen und der Bestätigung der Auflagen hat die MAO das Recht, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallenVeran- staltung zu sperren, ohne dass der Veranstalter/Mieter Schadenersatzansprüche stellen kann. Sämtliche anfallende GEMA-, GEZ- sowie sonstige Genehmigungs-Gebühren gehen zu Lasten des Veranstalters, welcher auch verpflichtet ist seine meldepflichtigen Veranstaltungspunkte bei den entsprechenden Stellen und Be- hörden anzumelden. Eine Kopie der entsprechenden Genehmigungen sowie der Versicherungsbescheinigung ist der Betriebsleitung der MAO vor Veranstaltungsbeginn zu überreichen. Neben der in drei Abschnitte teilbaren Rennstrecke (Kurs A, B, C) werden folgende Einrichtungen angeboten: Im Preis Ex-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung durch die Emittentin Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung, das Market Making und die Abwicklung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft - Die Funktionsräume im Namen Start- und Zielhaus - Boxengebäude - Fahrerlager - Industrielager (P1 und Petersplatz) - Kartbahn - Medical-Center - Techn. Abnahme - Veranstalterbüro an der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft)Kartbahn - Presse-Center - Parkplätze - VIP-Loungen - FahrSicherheitsZentrum - Campingplatz - Zeitnahme - Arbeitsleistung - Fahrzeuge und Maschinen - Infield Bedingt durch Großveranstaltungen oder aus sonstigen Gründen kann unter Umständen eine Inanspruchnahme der vor- genannten Einrichtungen nicht gewährleistet werden. Je nach Depotmodell Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Mietnachlass. Es bedarf in jedem Falle einer schriftlichen Bestätigung der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das KommissionsgeschäftMAO, ob und inwieweit auf die erwähnten Einrichtungen bei der geplan- ten Veranstaltung zurückgegriffen werden kann.

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Gebühren. Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis zu 0,25% des Erwerbspreises Von der Emittentin nach der Emission Bei erstmaliger Vertragsunterzeichnung wird eine Verwaltungsgebühr von den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag der Kosten und Steuern29,00 Euro fällig, die speziell für Zeichner in bar zu entrichten ist oder Käufer anfallen: Igemeinsam mit der ersten Monatsrate abgebucht wird. Für das fortlaufende Kurs- bzw. Unterrichtsangebot wird eine Teilnahmegebühr in gleichen Monatsraten in Höhe von , Euro erhoben. Die Monatsraten sind jeweils zum 5. des Monats fällig und werden zum Fälligkeitsdatum im Preis ExVoraus per SEPA-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten Lastschrift abgebucht. Ist der 5. eines Monats kein Bankarbeitstag, so gilt der nächstgelegene Bankarbeitstag als Fälligkeitsdatum. Sollte die GMS die Teilnahme- bzw. Verwaltungsgebühren nicht abbuchen können, z.B. mangels Deckung des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung Xxxxxx oder durch Rückbuchung, so sind die Emittentin Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit anfallenden Bankgebühren von der Emittentin gestellten An- teilnehmenden Person zu tragen. Ist die teilnehmende Person mit zwei Monatsraten in Zahlungsrückstand, so ist die GMS berechtigt den Unterricht bis zur erfolgten Zahlung sofort einzustellen. Die GMS ist berechtigt, ausstehenden Beträge auf dem Rechtsweg einzufordern und Verkaufspreise beruhen den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollte die teilnehmende Person mit der Zahlung der Gebühren mehr als 35 Tage in Rückstand sein. Zahlungen haben auf internen Preisbildungsmodellen folgendes Konto zu erfolgen: Inhaber: Global Music Academy GmbH IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Bank: Berliner Sparkasse BIC: XXXXXXXXXXX Wir weisen Sie gemäß Art. 13 DSGVO und Art. 15 DSGVO darauf hin, dass ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfragen und zur Vertragsanbahnung und -erfüllung in einer webbasierten Verwaltungssoftware gespeichert werden. Mit dem Anbieter der EmittentinVerwaltungssoftware haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen, der diesen verpflichtet, sich an den Datenschutz gemäß DSGVO zu halten. Dementsprechend kommen Ihre Daten werden dabei auf Servern in Deutschland gespeichert. ☐ Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten auch über die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien gesetzliche Aufbewahrungsfrist gespeichert werden, damit Verwaltungsgebühren bei zukünftiger Kursbelegung nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustandeerneut berechnet werden. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten Dieses Einverständnis kann ich jederzeit für die StrukturierungZukunft widerrufen. ☐ Ja, ich möchte den Newsletter erhalten. Der monatliche Newsletter informiert Sie über neue Kursangebote, neue Dozentinnen und Dozenten, neue Entwicklungen, interne und externe Veranstaltungen der GMS, von Dozentinnen und Dozenten und ggf. weiteren Partnern. Für den Newsletterversand verwenden wir Mailchimp, einen Versandanbieter aus den USA. Anbieter ist die Rocket Science Group LLC, 000 Xxxxx Xx Xxxx Xxx XX, Xxxxx 0000, Xxxxxxx, XX 00000, XXX. Wir übermitteln Emailadresse und ggf. Vorname und IP-Adresse. Nähere Informationen: siehe Datenschutzerklärung. ☐ Ja, damit bin ich einverstanden. Ohne das Market Making und Einverständnis ist die Abwicklung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdecktBestellung des Newsletters nicht möglich. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös Dieses Einverständnis kann ich jederzeit für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das KommissionsgeschäftZukunft widerrufen.

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Samples: global-music-school.net

Gebühren. Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis zu 0,25% des Erwerbspreises Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag der Kosten und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Im Preis Ex-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung durch die Emittentin Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit Die Kursgebühr wird von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentinvhs/ Landratsamt Ludwigsburg bei Fälligkeit per Lastschrift von Ihrem Konto einge- zogen. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Insbesondere Voraussetzung ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.adas Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats bzw. die Kosten Einverständniserklärung zum Bankeinzug bei telefonischer Anmeldung. Die Abbuchung erfolgt frühestens drei Wochen vor Kursbeginn. Die Abbuchung/ Rechnungsstellung kann auch erst nach Kursbeginn erfolgen. Das SEPA-Lastschrift- mandat gilt dauerhaft für alle Kursgebühren, bis diese widerrufen wird. Wenn zum Kurs- beginn im Einzelfall noch nicht abgebucht sein sollte, findet der von Ihnen belegte Kurs auf alle Fälle statt, falls Sie keine andere In- formation erhalten haben! Auch bei Nichter- scheinen im Kurs wird die Strukturierungvolle Gebühr fällig. Ein späterer Kurseintritt berechtigt nicht zur Kürzung der Kursgebühr. Bei Verzug wird eine pauschale Mahngebühr von mindestens € 4 in Rechnung gestellt, das Market Making und des Weiteren fallen Verzugszinsen an. Die in Klammern aufgeführten Beträge sind die Abwicklung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls ermäßigten Gebühren für den Vertrieb Auszubilden- de, Xxxxxxx*innen, Schwerbehinderte (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäftab 50 %), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten Vollzeitstudierende (bis 25 Jahre), Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II (gegen Vorlage des Leistungsbescheides), Sozialgeldempfänger*innen, Au-pair, Bun- desfreiwilligendienstleistende (bis 25 Jahre), Ableistende des Jugendfreiwilligendienstes und enthält üblicherweise einen Erlös für Praktikant*innen. Ein schriftlicher Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Bitte senden Sie uns diesen Nachweis als E-Mail-Anhang, per Fax 00000 000-00000 oder per Post zu. Bitte beachten Sie, dass erst mit Eingang dieses Nachweises die Bank (Kundenbank)ermäßigte Kurs- gebühr gewährt werden kann. Andernfalls wird das Geschäft im Namen Bei sozialen Härtefällen kann auf persönlichen Antrag bei der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäftvhs-Leitung eine Gebührenbefreiung gewährt werden.

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Samples: www.schiller-vhs.de

Gebühren. Von Es gilt das aktuelle individuelle Angebot der Emittentin an MAO in seiner jeweils letzten Version (Datum). In den Preisen ist die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis Energieversorgung nicht enthalten. Der Stromverbrauch wird durch ein Energieberechnungssystem protokolliert und weiterberechnet. Der Wasserverbrauch wird durch Zählerablesungen ermittelt und zu 0,25% des Erwerbspreises Von der Emittentin den jeweils gültigen Tarifen (einschl. Abwassergebühr) in Rechnung gestellt, unter dem Vorbehalt, dass bei nachträglichen Tarifänderungen eine Korrektur erfolgen kann. Bei kleineren Veranstaltungen kann eine Pauschalisierung vereinbart werden. Die MAO führt nach der Emission Veranstaltung eine Reinigung aller benutzten und verschmutzten Anlagen zu Las- ten des Veranstalters durch. Hierzu gehören auch die Berechnung aller anfallenden Müllgebühren, insbe- sondere Sondermüll sowie Küchenabfälle. Die Entfernung unbefugt angebrachter Aufkleber und Plakate wird dem Veranstalter/Mieter in Rechnung gestellt. Die Zählerablesung von Wasser bzw. die entsprechende Mengenmessung der Energieversorgung müs- sen gemeinsam vom Beauftragten der MAO und des Veranstalters/Mieters durchgeführt werden. Der Be- auftragte des Veranstalters/-Mieters hat die abgelesenen bzw. aufgezeichneten Daten zu unterzeichnen. Ist bei den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag Ablesungen kein Vertreter des Veranstalters zugegen, gelten die Feststellungen der Kosten MAO als Grundlage für die Berechnung. Bei Kart- sowie Supermotoveranstaltungen wird bei der Einfahrt in das Fahrerlager eine Gebühr von 15,- € pro Fahrzeug (bzw. Wohnanhänger) erhoben. Neben der Anerkennung dieser Bedingungen ist eine für die Absicherung der Einfahrten zur Motorsport Arena Oschersleben verantwortliche Person namentlich zu benennen. Diese Person muss vor Veranstal- tungsbeginn vor Ort sein! Andernfalls kann kein Einlass für Teilnehmer und SteuernBegleitpersonen erfolgen. Ohne die Anerkennung dieser Regelungen und der Bestätigung der Auflagen hat die MAO das Recht, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallenVeranstaltung zu sperren, ohne dass der Veranstalter/Mieter Schadenersatzansprüche stellen kann. Sämtliche anfallende GEMA-, GEZ- sowie Genehmigungs-Gebühren gehen zu Lasten des Veranstalters, welcher auch verpflichtet ist seine meldepflichtigen Veranstaltungspunkte bei den entsprechenden Stellen anzumelden. Eine Kopie der entsprechenden Genehmigungen ist der Betriebsleitung der MAO vor Veran- staltungsbeginn zu überreichen. Neben der in drei Abschnitte teilbaren Rennstrecke (Strecke A, B, C) werden folgende Einrichtungen angebo- ten: Im Preis Ex-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung durch die Emittentin Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung, das Market Making und die Abwicklung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft - Die Funktionsräume im Namen Start- und Zielhaus - Boxengebäude - Fahrerlager - Industrielager - Kartbahn - Medical-Center - Abnahmeanlage - Veranstalterbüro an der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft)Kartbahn - Presse-Center - Parkplätze - Offroad-Park Gröningen - Flughafen Magdeburg - VIP-Loungen - FahrSicherheitsZentrum - Campingplatz - Zeitnahme Bedingt durch Großveranstaltungen oder aus sonstigen Gründen kann unter Umständen eine Inanspruch- nahme der vorgenannten Einrichtungen nicht gewährleistet werden. Je nach Depotmodell Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Mietnachlass. Es bedarf in jedem Falle einer schriftlichen Bestätigung der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das KommissionsgeschäftMAO, ob und inwieweit auf die erwähnten Einrichtungen bei der geplanten Veranstaltung zurückgegriffen werden kann.

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Gebühren. Von Die Vergütung der Emittentin an Rechtsanwälte Kotz GbR richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung) getroffen wird. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere Gebühren als im RVG vorgesehen vereinbart, ist die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis zu 0,25% des Erwerbspreises Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag der Kosten und SteuernVereinbarung nur verbindlich, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Im Preis Ex-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten wenn sie in Schriftform (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung durch die Emittentin Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien Brief) oder Textform (z.B. E-Mail, Fax) geschlossen worden ist. Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert des Mandats, es sei denn, es handelt sich um ein Mandat, bei dem die Abrechnung nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustandenach dem Gegenstandswert erfolgt, wie in Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche Trifft das RVG keine Regelung oder überlässt es die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag Abrechnung der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung, das Market Making und die Abwicklung Vereinbarung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft)Parteien, so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten bei Erstberatungen eine Höchstgrenze von 226,10 Euro brutto (190,00 Euro netto) für ein erstes Beratungsgespräch und enthält üblicherweise einen Erlös eine Höchstgrenze von 290,00 Euro brutto (250,00 Euro netto) für eine reguläre Beratung oder die Bank Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens zzgl. unter Umständen anfallender Kopie- und Portokosten. In der Regel bewegen sich die meisten Erstberatungen in einem Gebührenrahmen zwischen 35,00 € bis 226,10 € brutto. Sollten Sie uns in derselben Angelegenheit mit der weitergehenden Rechtsverfolgung beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Gebühren angerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, haben die Rechtsanwälte Kotz GbR neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechtsanwälte Kotz GbR sind berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen (Kundenbankvgl. § 9 RVG). Andernfalls Das gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte bestehen. Alle Honorarforderungen werden mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsdatum fällig und sind unverzüglich zahlbar. Schecks werden nur unter Berechnung aller Einziehungsspesen angenommen und gelten nur dann als Erfüllung des Zahlungsanspruches, wenn der Betrag eingelöst wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäftund den Rechtsanwälte Kotz GbR uneingeschränkt zur Verfügung steht.

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Samples: www.ra-kotz.de

Gebühren. Von Für die Inanspruchnahme des Unterrichts ist eine Gebühr zu entrichten, die zwei Mal pro Unterrichtsjahr vorgeschrieben wird. Die Höhe der Emittentin Gebühr ist abhängig von Unterrichts- form und Unterrichtseinheit, welche nach pädagogischen Gesichtspunkten sowie nach Maßgabe freier Plätze seitens der Musikschule Wien festgelegt werden. Ermäßigungen sind per Antrag möglich. Die vorübergehende Abhaltung des Unterrichts in Form von Distance Learning ändert nichts an der Höhe der zu entrichtenden Gebühren. Die Höhe der Gebühren wie auch die Gebührenermäßigungen richten sich nach dem jeweils aktuellen Gemeinderatsbeschluss. Bei Belegung eines instrumentalen oder vokalen Hauptfaches sind alle für die musikalische Ausbildung notwendigen Kurse kostenfreie Ergänzungsfächer. Anträge auf Gebührenermäßigung sind zu Beginn jedes Schuljahres bei der Kassa der Musikschulen der Stadt Wien, Xxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx zu stellen. Die Gebührenermäßigung wird für ein Schuljahr gewährt und muss zu Beginn jedes Schuljahres neu beantragt werden. Alle Informationen (Gebührenliste, Ermäßigungen, etc.) finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xxxx.xx.xx . Die aktuelle Gebührenliste ist auch als Aushang an den Standorten der Musikschul- leitungen angebracht. Zahlungspflichtig ist primär die Schülerin / der Xxxxxxx, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die gesetzliche Vertretung. Für die Zahlung wird eine Rechnung mit den Kontodaten und einem QR-Code durch die Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen zugeschickt. Weiters bietet sich die Möglichkeit einer Einzugsermächtigung. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Mahnspesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. eingehoben. Bei vorzeitiger Auflösung (Beendigung) des Vertrages während des Semesters ist die Gebühr grundsätzlich für das laufende Semester zur Gänze zu bezahlen. Ausgenommen hiervon ist die Kündigung innerhalb des ersten Semesters nach Vertragsabschluss („Probezeit“, siehe Punkt VIII. 2. a.), in diesem Fall wird eine bereits bezahlte Gebühr anteilsmäßig rückerstattet. Bei Aufnahme einer Schülerin / eines Schülers während des Semesters sowie schriftlicher Auflösung wegen wichtiger Gründe (unter Darlegung der Gründe) wird die Gebühr anteilsmäßig (d.h. nach Monaten) berechnet. Verändert sich während des Unterrichtsjahres die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Gruppenunterricht dauerhaft, so dass die Gebührenhöhe berührt wird, so ist ab Beginn des nächsten Unterrichtssemesters die entsprechend angepasste Gebühr zu zahlen. Kann jedoch keine Einigung über die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses erzielt werden, gilt der Vertrag mit sofortiger Wirkung als beendet. Die Gebührenpflicht einer Schülerin / eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass diese /dieser den Unterricht verspätet oder gar nicht antritt. Bei Entfall von bis zu fünf Unterrichtseinheiten (pro Fach) im Unterrichtsjahr besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz. Entfallene Unterrichtseinheiten auf Grund unterrichtsfreier Zeit (Ferien und gesetzliche Feiertage) sowie aus Gründen, die die Schülerin / den Xxxxxxx betreffen (z.B. Krankheit der Schülerin / des Schülers), werden hierbei nicht berücksichtigt. Bei einem über fünf Unterrichtseinheiten hinausgehenden Entfall von Unterrichtseinheiten refundieren die Musikschulen der Stadt Wien die Unterrichtsgebühr anteilig ab der sechsten entfallenen Unterrichtseinheit auf schriftlichen Antrag an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis zu 0,25% des Erwerbspreises Von jeweilige Schulleitung. Eine anteilige Refundierung der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag der Kosten und SteuernUnterrichtsgebühren ist jedoch nur möglich, wenn die entfallenen Unterrichtseinheiten aus Gründen, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Im Preis Ex-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung durch die Emittentin Sowohl bei den Musikschulen der Anfängliche Emissionspreis Stadt Wien liegen, nicht nachgeholt werden können. Werden seitens der Festzinsanleihe als auch die während Musikschulen der Laufzeit Stadt Wien angebotene Ersatzeinheiten von der Emittentin gestellten An- Schülerin /dem Xxxxxxx bzw. der gesetzlichen Vertretung nicht angenommen, gelten sie als erbracht. Der Antrag ist mit Ende des betreffenden Semesters unter Angabe des Namens der Schülerin / des Schülers, des Namens der Lehrkraft und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die während konkreten Bezeichnung der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung, das Market Making und die Abwicklung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) entfallenen Unterrichtseinheiten zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäftstellen.

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Gebühren. Von Es gilt das aktuelle individuelle Angebot der Emittentin an MAO in seiner jeweils letzten Version (Datum). In den Preisen ist die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision1 Nicht anwendbar Platzierungsgebühr bis Energieversorgung nicht enthalten. Der Stromverbrauch wird durch ein Energieberechnungssystem protokolliert und weiterberechnet. Der Wasserverbrauch wird durch Zählerablesungen ermittelt und zu 0,25% des Erwerbspreises Von der Emittentin den jeweils gültigen Tarifen (einschl. Abwassergebühr) in Rechnung gestellt, unter dem Vorbehalt, dass bei nachträglichen Tarifände- rungen eine Korrektur erfolgen kann. Bei kleineren Veranstaltungen kann eine Pauschalisierung vereinbart wer- den. Die MAO führt nach der Emission Veranstaltung eine Reinigung aller benutzten und verschmutzten Anlagen zu Lasten des Veranstalters durch. Hierzu gehören auch die Berechnung aller anfallenden Müllgebühren, insbesondere Son- dermüll sowie Küchenabfälle. Die Entfernung unbefugt angebrachter Aufkleber und Plakate wird dem Veranstal- ter/Mieter in Rechnung gestellt. Die Zählerablesung von Wasser bzw. die entsprechende Mengenmessung der Energieversorgung müssen ge- meinsam vom Beauftragten der MAO und des Veranstalters/Mieters durchgeführt werden. Der Beauftragte des Veranstalters/-Mieters hat die abgelesenen bzw. aufgezeichneten Daten zu unterzeichnen. Ist bei den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar Betrag Ablesun- gen kein Vertreter des Veranstalters zugegen, gelten die Feststellungen der Kosten MAO als Grundlage für die Berech- nung. Bei Kart- sowie Supermotoveranstaltungen wird bei der Einfahrt in das Fahrerlager eine Gebühr von 15,- € inkl. MwSt. pro Fahrzeug (bzw. Wohnanhänger) erhoben. Neben der Anerkennung dieser Bedingungen ist eine für die Absicherung der Einfahrten zur Motorsport Arena Oschersleben verantwortliche Person namentlich zu benennen. Diese Person muss vor Veranstaltungsbeginn vor Ort sein! Andernfalls kann kein Einlass für Teilnehmer und SteuernBegleitpersonen erfolgen. Ohne die Anerkennung dieser Regelungen und der Bestätigung der Auflagen hat die MAO das Recht, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallenVeran- staltung zu sperren, ohne dass der Veranstalter/Mieter Schadenersatzansprüche stellen kann. Sämtliche anfallende GEMA-, GEZ- sowie sonstige Genehmigungs-Gebühren gehen zu Lasten des Veranstal- ters, welcher auch verpflichtet ist seine meldepflichtigen Veranstaltungspunkte bei den entsprechenden Stellen anzumelden. Eine Kopie der entsprechenden Genehmigungen ist der Betriebsleitung der MAO vor Veranstal- tungsbeginn zu überreichen. Neben der in drei Abschnitte teilbaren Rennstrecke (Kurs A, B, C) werden folgende Einrichtungen angeboten: Im Preis Ex-ante 1,60% enthaltene Einstiegskosten: Kosten (je Ex-ante 1,00% Wertpapier): Ausstiegskosten: Ex-ante Laufende Nicht Kosten des anwendbar Wertpapiers auf jährlicher Basis: Andere Kosten keine und Steuern: Preisbestimmung durch die Emittentin Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Festzinsanleihe als auch die während der Laufzeit von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung, das Market Making und die Abwicklung der Festzinsanleihe und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft - Die Funktionsräume im Namen Start- und Zielhaus - Boxengebäude - Fahrerlager - Industrielager - Kartbahn - Medical-Center - Abnahmeanlage - Veranstalterbüro an der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft)Kartbahn - Presse-Center - Parkplätze - Offroad-Park Gröningen - Flughafen Magdeburg - VIP-Loungen - FahrSicherheitsZentrum - Campingplatz - Zeitnahme Bedingt durch Großveranstaltungen oder aus sonstigen Gründen kann unter Umständen eine Inanspruchnahme der vorgenannten Einrichtungen nicht gewährleistet werden. Je nach Depotmodell Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Mietnachlass. Es bedarf in jedem Falle einer schriftlichen Bestätigung der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das KommissionsgeschäftMAO, ob und inwieweit auf die erwähnten Einrichtungen bei der geplanten Veranstaltung zurückgegriffen werden kann.

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