Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

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Samples: isyfair.de, www.isyexpo.eu

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.112.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

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Samples: www.garreis.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.11. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk oder das Lager, Lager von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist GeisenheimAttendorn, soweit nichts anderes nicht anders schriftlich vereinbart worden ist.

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Samples: www.damm-oberflaechentechnik.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.1. 10.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist und Leistungen ist, - soweit nicht anders nichts anderes schriftlich vereinbart - ist – das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist GeisenheimAttendorn, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

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Samples: www.arens-oberflaechenfullservice.com

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.11. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist GeisenheimAttendorn, soweit nichts anderes nicht anders schriftlich vereinbart worden ist.

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