Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft Gesellschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Samples: www.danespo.de, www.nsp-saaten.de, www.trockenwerk-eldena.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Sonder- vermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 (1) Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Ver- tragspartner Kaufmann ist, ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Son- dervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume Geschäftsräum e der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann Kaufm ann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Sonderverm ögen handelt oder sich sein Wohnsitz W ohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 11.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft GmbH sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Samples: raiffeisen-borken.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 9 1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt han- delt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindetbefin- det.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft Gesellschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Für Lieferungen der Gesellschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 10 bis 14.

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Samples: www.hage-logistik.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb außer- halb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 (1) Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Anlieferer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen öffentli- chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Samples: www.rvv-grossenkneten.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Sonderver- mögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Samples: www.futtertrocknung-lamerdingen.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Sonder- vermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Samples: www.centralheide.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 (1) Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Vertragspartner Kaufmann ist, ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Samples: www.raiffeisen-sittensen.de

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen öffentli- chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

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Samples: www.rb-kirchweihtal.de