Endgeräte Musterklauseln

Endgeräte. Um den Dienst in Betrieb zu nehmen, stellt envia SwS PL dem Verbraucher ein Netzabschlussgerät mit Basisfunktionen zum Vorzugspreis zur Verfü- gung. Das Netzabschlussgerät stellt kabelgebundene LAN- und kabellose WLAN-Schnittstellen zur Verbindung von Computern oder anderer Hei- melektronik miteinander (Switchfunktionalität) und mit dem Internet (Routing- funktionalität) bereit. Zur Sicherung des Internetzugangs stellt das Netzab- schlussgerät eine Firewall bereit, deren Konfiguration in der Verantwortung des Verbrauchers liegt. Geräte mit erweiterten Leistungsmerkmalen sind ggf. gegen Aufpreis erhältlich. Das Gerät geht mit Vertragsbeginn in das Eigentum des Verbrauchers über. Für diesen Tarif wird seitens der SwS PL eine kompatible Anschlussbox emp- fohlen und dem Kunden ggf. im Zusammenhang mit der Dienstegestellung zum Kauf bzw. zur Miete angeboten. Folgende Abschlussrouter werden zum Kauf angeboten: Produkt Übertragungstechnik Router DUO CONNECT VDSL Xxxxx!Box 7530 DUO CONNECT VDSL Xxxxx!Box 7590 Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der SwS PL zur Verfügung gestellten Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Her- steller bzw. andere Geräte des von der SwS PL genutzten Herstellers können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Schäden, die durch nicht von der SwS PL freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. SwS PL behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussbo- xen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesse- rung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gege- benenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbeschrei- bung). Für Endkunden gilt die Routerwahlfreiheit. Wenn der Kunde der SwS PL keine Anschlussrouter wünscht, hat der Kunde die freie Xxxx des Abschlussrouters. Hier ist folgendes zu beachten: Wird der Anschluss mit anderen als den von SwS PL gelieferten Endgeräten betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt werden. Die am SwS PL Anschluss betriebenen Endgeräte müssen mindestens die VDSL-Schnittstelle U-RV entsprechend Richtlinie 1TR112 der Deutschen Te- lekom entsprechend der Empfehlungen ITU-T G.993.2 (VDSL) und insbeson- dere ITU-T G.993.5 (Vectoring) unterstützen. VDSL-E...
Endgeräte. 3.2.1 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z. B. ein Kabelrouter) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum von Vodafone. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen, trifft Vodafone nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Vodafone die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.
Endgeräte. Für den Anschluss eines Telefons an die Teilnehmeranschlussdose ist ein Kabelmodem erforderlich.
Endgeräte. Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH eine kompatible An- schlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung zum Kauf angeboten. Kunden können sich dazu unter xxx.xxxxxxx.xx informieren. Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der Städtische Werke Netz + Service GmbH zur Verfügung ge- stellte Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von der Städtische Werke Netz + Service GmbH genutzten Herstellers können zu Ein- schränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung be- schriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für Xxxxxxx, die durch nicht von der Städtische Werke Netz + Service GmbH freigegebenen Geräte verursacht werden, haftet der Kunde. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Ge- räten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Lei- stungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienste kommen (in der Regel wäh- rend des Wartungsfensters siehe Kapitel 4 der Leistungsbe- schreibung)
Endgeräte. 3.1 Für den Empfang der von der Gesellschaft übertragenen Programm- signale benötigt der Kunde ein entsprechendes Endgerät. Soweit die Pro- grammsignale in digitaler Form übertragen werden, ist ein Kabelreceiver mit digitalem Empfangsteil (DVB-C) oder ein Fernsehgerät mit integrier- tem digitalem Empfangsteil (DVB-C) erforderlich. Soweit die Programm- signale verschlüsselt übertragen werden, sind eine SmartCard und ggf. ein entsprechendes Entschlüsselungsmodul erforderlich. Um die Inhalte von HDTV-Angeboten empfangen und optimal darstellen zu können, be- nötigt der Kunde Endgeräte, die HDTV-Signale verarbeiten können sowie ein für hochauflösende Darstellungen geeignetes Display.
Endgeräte. Für die Herstellung des Internetzugangs über die Teilnehmeranschluss- dose ist ein Kabelmodem erforderlich.
Endgeräte. 4.1 Für die Nutzung und den Empfang der Vertragsleistungen benötigt der Kunde entsprechende Endgeräte (z.B. Kabelmodem, Router, CI- Modul, SmartCard und/oder Receiver). Die Gesellschaft überlässt dem Kunden je nach vertraglicher Vereinbarung ein Endgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeitlich befristet (Miete/Leihe).
Endgeräte. 3.1. Mietet der Kunde das Endgerät, ist der Mietpreis gemäß Preisliste monatlich zu entrichten. Der Kunde hat das Endgerät nach Ende des Vertragsverhältnisses innerhalb von 14 Tagen auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Kauft der Kunde das Endgerät, ist der Kaufpreis gemäß Preisliste mit Abschluss des Vertrages fällig. Das Endgerät verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des TK-Anbieters.
Endgeräte. Zur Nutzung des Zugangs ist eine Wireless CPE (Antenne) sowie ein Leitungsabschlussgerät erforderlich. Die Bereitstellung einer betriebsfähigen Wireless CPE (Antenne) ist während der Mindestvertragslaufzeit bzw. Gewährleistungsfrist jeweils im Vertrag enthalten. Ein Leitungsabschlussgerät (z.B. Router) ist nicht im Vertrag enthalten. Ein Anrecht auf die jeweils neueste Antennengeneration besteht nicht. Ein Upgrade ist jeweils nach Beendigung der jeweiligen Mindestlaufzeit möglich. Die Überlassung weiterer Geräte ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Endgeräte. 3.1. Kauft der Kunde ein Endgerät, ist der Kaufpreis gemäß Preisliste mit Abschluss des Vertrages fällig. Das Endgerät verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des TK-Anbieters (Eigentumsvorbehalt). Für Beschädigungen und Untergang des Endgerätes während des Eigentumsvorbehaltes haftet der Kunde.