KUNDENEIGENE KABELMODEMS Musterklauseln

KUNDENEIGENE KABELMODEMS. 12.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner ▇▇▇▇ ein eigenes Endgerät (z.B. Medienkonverter/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zu- gang zu Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft zu verwenden. 12.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem TKN der Gesellschaft kompa- tiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der Gesellschaft unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das TKN der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stel- len. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. 12.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen End- ▇▇▇▇▇▇ an das TKN der Gesellschaft ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf bestimmte Informationen und Funktionen des ▇▇▇▇▇▇ z.B. zur Überwa- chung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Mög- lichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen. 12.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbar- ten Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabel- anschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Her- steller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Stö- rungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechen- de Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. AGB-Privatkunden-1221 12.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistun- gen der Gesellschaft beeinflussen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte un...