Einzelverbindungsnachweis Musterklauseln

Einzelverbindungsnachweis. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, in Textform einen Einzelverbindungsnachweis zu beantragen. Eine Übersicht der geführten Gespräche steht Ihnen ebenfalls im Serviceportal jederzeit zur Verfügung.
Einzelverbindungsnachweis. Auf schriftlichen Antrag des Kunden erstellt Netkom im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Übersicht (Einzelverbindungsnachweis), die alle abgehenden Verbind- ungen so aufschlüsselt, dass eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung möglich ist. Entsprechend dem Wunsch des Kunden werden die Zielrufnummern der Verbindungen um die letzten drei Ziffern ver- kürzt oder in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organisationen ohne Angabe der Zielnummer in einer Position zusammengefasst.
Einzelverbindungsnachweis. Wir erteilen Ihnen auf Ihren Auftrag hin zum Zweck der Überprüfung der Rechnung ei- nen Einzelverbindungsnachweis (EVN), der alle entgeltpflichtigen Verbindungen auf- führt, die von dem betroffenen Anschluss geführt wurden. Sie können entscheiden, ob die Verkehrsdaten vollständig oder gekürzt um die letzten drei Ziffern aufgeführt werden. Bei der Verwendung eines EVN hat der Kunde alle jetzigen und zukünftigen Nut- zer des betreffenden Anschlusses bzw. bei geschäftlicher Nutzung alle jetzigen und zukünftigen Mitarbeiter über die Erfassung der Verkehrsdaten zu informieren. Auf dem EVN erscheinen nicht Verbindungen zu Anschlüssen von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern ganz oder überwiegend telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten und die selbst oder deren Mitarbeiter insoweit be- sonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, sofern die Inhaber der be- treffenden Anschlüsse von der Bundesnetzagentur für Post und Telekommunikation in eine hierfür vorgesehen Liste eingetragen sind.
Einzelverbindungsnachweis. Bei der Verwendung eines Einzelverbindungsnachweises hat der Kunde alle jet- zigen und zukünftigen Nutzer des betreffenden Anschlusses bzw. bei geschäft- licher Nutzung alle jetzigen und künftigen Mitarbeiter über die Erfassung der Verkehrsdaten zu informieren und etwa bestehende Mitarbeitervertretungen (Betriebsrat/Personalrat) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu be- teiligen. Auf dem Einzelverbindungsnachweis erscheinen nicht Verbindungen zu Anschlüssen von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern ganz oder überwiegend telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notla- gen anbieten und die selbst oder deren Mitarbeiter insoweit besonderen Ver- schwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, sofern die Inhaber der betreffen- den Anschlüsse von der Bundesnetzagentur für Post und Telekommunikation in eine hierfür vorgesehene Liste eingetragen sind.
Einzelverbindungsnachweis. Auf Wunsch erhält der Kunde kostenlos eine detaillierte elektronische Rechnung (x. Xxxxxx 9. der Multimedia-AGB in Abschnitt A.) mit einer Einzelverbindungsübersicht; diese Übersicht enthält auch die pauschal mit einer Telefonflatrate abgegoltenen Verbindungen. In der Einzel- verbindungsübersicht werden die Zielnummern nach Xxxx des Kunden vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern aufgeführt. Macht der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, erfolgt eine ungekürzte Aufführung.
Einzelverbindungsnachweis. Der Kunde kann für zukünftige Abrechnungszeiträume einen Einzelver- bindungsnachweis in Textform (z.B. per Kontaktformular: xxx.xxxx.xxx/ kontaktformular) beantragen, der eine Übersicht der entgeltpflichtigen Verbindungen für den jeweils abgerechneten Zeitraum enthält.
Einzelverbindungsnachweis. Sie können wählen, ob Sie für die Verbindungen einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) wünschen oder auf diesen verzichten. Wenn Sie sich für einen EVN entschieden haben, ist folgendes zu beachten: ● Sie können wählen, ob der EVN die vollständigen oder um die letzten drei Ziffern gekürzten Zielnummern ausweisen soll. ● Der EVN muss von Ihnen vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. ● Bei Anschlüssen im Haushalt ist Ihre schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert wurden oder werden, dass Ihnen die Verkehrsdaten zur Erteilung des Nachweises bekannt gegeben ● Der Kunde stellt sicher, dass bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden die schriftliche Erklärung vorliegt, dass alle Mitarbeiter darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde.
Einzelverbindungsnachweis. Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzte Zielrufnummerndar- stellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrech- nungszeitraum beantragt werden. Beantragt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, wird ihm dieser in seinem Kundenportal im PDF-Format zum Download zur Verfügung ge- stellt. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speiche- rung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern ein- schlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung ent- sprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Einzelverbindungsnachweis. Auf schriftlichen Antrag des Kunden erstellt Netkom im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über zukünftige Leistungen eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung (Einzelverbindungsnachweis), die alle abgehenden Verbindungen so aufschlüsselt, dass eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung möglich ist. Entsprechend dem Wunsch des Kunden werden die Zielrufnummern der Verbindungen um die letzten drei Ziffern verkürzt oder in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organisationen ohne Angabe der Zielnummer in einer Position zusammengefasst. Netkom ermöglicht dem Kunden einen Zugang zu einem Internet-Kundenportal. Im Kundenportal kann der Kunde seine Kunden- und Vertragsdaten einsehen und verwalten, Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise abrufen sowie individuelle Einstellungen der Telefonie (z. B. Anruf- sperren, Anrufweiterschaltungen/Rufumleitungen, Sprachbox, MailtoFax/FaxtoMail) vornehmen.
Einzelverbindungsnachweis. Der Kunde erhält auf Wunsch einen nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselten Verbindungsnachweis (Einzelver- bindungsnachweis, EVN), soweit der EVN wegen der Art der Leistung nicht ausgeschlossen ist. Gespräche, die pauschal in einer Flatrate abgegolten werden, werden im EVN ebenfalls einzeln aufgeführt. Die SachsenEnergie AG stellt dem Kunden den gesetzlichen, anhand der Festlegungen der Bundesnetzagentur standardisierten EVN, sofern beauftragt, unentgeltlich online (im Kundenportal) für eine Dauer von bis zu fünf Monaten zur Verfügung. Der Kunde hat die Zustimmung von allen Nutzern des Anschlusses hierzu einzuholen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Zielrufnummern für Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organisationen, die telefonische Beratung in seelischen und sozialen Notlagen anbieten, nicht einzeln aufgeführt.