Domains Musterklauseln

Domains. 24.5.1 Soweit in dem Leistungsumfang von ecotel die Registrierung von Domain-Namen enthalten ist, wird ecotel oder ein von ecotel beauftragter Dienstleister gegenüber den Domain-Registries (Verwaltungsstellen), z.B. DENIC eG, EURid, lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den Registries wird ausschließlich der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, die auf den Websites der jeweiligen Verwaltungsstelle einzusehen sind. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit ecotel lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt. Während der Laufzeit des zwischen ecotel und dem Auftraggeber bezüglich der Domain-Namen abgeschlossenen Vertrages sind die Entgelte für die Registrierungsleistung der Verwaltungsstellen über ecotel zu begleichen. 24.5.2 ecotel hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Verwaltungsstelle keinen Einfluss. ecotel übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Auftraggeber beauftragte Domain registriert werden kann, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskünfte der ecotel über die Registrierungsmöglichkeit einer Domain sind unverbindlich und erfolgen auf Grund von Angaben Dritter und beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung. Ist die gewünschte Domain von der Verwaltungsstelle bereits anderweitig vergeben worden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Domain durch ecotel oder sonstige Ansprüche gegen ecotel. 24.5.3 Der Auftraggeber schafft in seinem Zuständigkeitsbereich alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. ecotel wird dem Auftraggeber hierzu ihre Anforderungen mitteilen. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, a. die aktuellen und vollständigen Daten des administrativen Ansprechpartners (admin-c) und des technischen Ansprechpartners (tech-c) anzugeben. b. bei Bedarf über eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers und des administrativen Ansprechpartners (admin-c) zu verfügen und bei Aufforderung ecotel vorzulegen, c. bei Änderung von Daten, welche die Registrierung der Domain betreffen, ecotel unverzüglich schriftlich zu informieren. 24.5.4 Sollte der Auftraggeber auch nach Beendigung seines Vertrages mit ecotel an einer weiteren Nutzung seines Domain-Namens interessiert sein, ist er verpflichtet, rechtzeitig einen Vertrag über die Nutzung des Domain-Namens ...
Domains. Nutzung eines Domainverwaltungssystems auf einem Internetserver durch den Auftraggeber. Anwendungs- betreuung des Domainverwaltungssystems durch den Auftragnehmer. Beauftragung der Registrierung von SSL-Zertifikaten durch den Auftragnehmer. Im Rahmen der Registrierung von Domain-Namen oder der Be- antragung von SSL-Zertifikaten ist es für die Vertragserfüllung zwingend erforderlich, u.a. personenbezogene Daten an die jeweilige Registrierungsstelle (im Folgenden: „Registry“) bzw. Zertifizierungsstelle (sog. Certif- cate Authority, im Folgenden: „CA“) zu übermitteln, um den jeweiligen Auftrag auszuführen. So kommen bei Domainregistrierungen teilweise (z.B. bei der Registrierung von .de-Domains mit der Denic eG), bei Zerti- fikatsbestellungen stets direkte Verträge zwischen dem Lieferanten (Registry bzw. CA) und dem jeweiligen Inhaber zustande. In diesem Zusammenhang kann es (in Abhängigkeit von der jeweils zuständigen Registry bzw. CA) vorkommen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten, auch wenn bei ih- nen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist, stattfndet (z.B. bei der Beauftragung zur Registrierung einer .com-Domain). Teilweise sind die übermittelten Daten über Datenbanken (sog. WHOIS- Datenbanken), bzw. bei SSL-Zertifikaten über bestimmte Browserfunktionen, öffentlich einsehbar teilweise werden Daten auch an das RIPE NCC in den Niederlanden weitergeleitet, das ebenfalls eine öffentliche Da- tenbank im Internet unterhält. Schließlich werden bei einer Registrierung von Domains unterhalb einer gene- rischen Top Level Domain (sog. gTLDs, wie z.B. .com, .net, .org, .biz etc.) u.a. die Inhaberdaten an die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), Los Angeles, USA, weitergeleitet. Bei Registrierung von SSL-Zertifikaten werden Daten an die Sectigo Limited Headquarters, ▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ weitergeleitet. Die genannten Datenübermittlungen sind für Domainregistrierun- gen bzw. Bestellungen von SSL-Zertifikaten, mithin für die Vertragserfüllung, zwingend erforderlich. Soweit er für Dritte Domains registriert oder SSL-Zertifikate bestellt, garantiert der Auftraggeber ausdrücklich die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung i.S.d. Art. 6 DSGVO. Gleiches gilt, sofern er bei den Domainkontakten per- sonenbezogene Daten von Mitarbeitern einträgt.
Domains. Vom Kunden gewünschte Domains wird ID.KOM bei der Domainverwaltungsstelle DENIC e.G. nur als bevollmächtigter Vertreter für den Kunden oder, soweit dieser Subprovider sein sollte, für dessen Endkunden registrieren. Mit dieser Registrierung kommt unmittelbar zwischen dem (End-)Kunden einerseits und DENIC andererseits ein Domain-Vertrag zustande, für den die DENIC- Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien gelten (▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇). Fällt ID.KOM als Provider weg, gilt für den Kunden die DENIC-"Direct"-Preisliste. Ist der Kunde Subprovider, hat er rechtzeitig auch seinen Kunden die ihm gegenüber ID.KOM und anderen Leistungserbringern (z.B. DENIC) obliegenden Verpflichtungen vertraglich aufzuerlegen, erforderliche Vollmachten und sonstige Willenserklärungen der Endkunden (z.B. Wünsche i.S. § 8 DENIC-Registrierungsbedingungen) beizubringen und seine Endkunden über deren Rechte aus dem direkten Vertragsverhältnis mit DENIC stets unterrichtet zu halten.
Domains. Bei der Registrierung von Domain-Namen wird e.discom im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe (Vergabestelle) lediglich als Vermittler tätig. Diesen Verträgen, die für mindestens ein Jahr verpflichtend sind, liegen die jeweils gültigen AGB und Richtlinien der zuständigen Vergabestellen zugrunde. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit e.discom lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und der Vergabestelle unberührt. Kündigt ein Vertragspartner vorzeitig den Vertrag, so bleibt er zur Zahlung der verbleibenden Entgelte für die Domain-Registrierung verpflichtet. e.discom kann für diesen Fall eine Vorauszahlung der noch anfallenden Entgelte verlangen. Auf die Vergabe der Domain hat e.discom keinen Einfluss. Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. e.discom behält sich vor, offensichtlich rechtsverletzende Domain-Namen gar nicht zu vermitteln. Die Entgelte für die Registrierungsleistung der Vergabestelle sind in den von e.discom in Rechnung gestellten Preisen enthalten und werden von e.discom an die Verwaltungsstelle entrichtet. e.discom übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit und die Zuteilung der vom Vertragspartner beantragten Domain. e.discom gewährleistet nicht, dass die durch ihre Vermittlung vergebene Domain frei von Rechten Dritter ist. Der Vertragspartner hat e.discom auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der vergebenen Domain gegen e.discom erhoben werden. Internetprotokoll-Adresse („IP-Adresse“) mit den adressierten Domain-Namen zu verknüpfen. Das Internet- Routing der Datenpakete erfolgt im alleinigen Ermessen von e.discom. Um das Netzwerk des Vertragspartners adressieren zu können, ist die Zuweisung einer durch eine zuständige und anerkannte Vergabestelle registrierten IP-Adresse erforderlich. Der Vertragspartner kann gegen zusätzliche Vergütung weitere IP-Adressen beauftragen. Sofern der Vertragspartner nicht bereits über entsprechende eigene (numerische) IP-Adressen verfügt, können ihm diese nach Anforderung im Auftragsformular durch e.discom zugewiesen werden. Bei einer Zuweisung der IP-Adressen durch e.discom erhält der Vertragspartner lediglich ein nicht übertragbares Recht, diese IP-Adresse für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Sollte der Vertrag mit e.discom, gleich aus welchen Gründen...
Domains. 24.5.1 Soweit in dem Leistungsumfang von operator die Registrierung von Domain- Namen enthalten ist, wird operator oder ein von operator beauftragter Dienstleister gegenüber den Domain- Registries ( Verwaltungsstellen), 24.5.2 operator hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Verwaltungsstelle keinen Einfluss. operator übernimmt 24.5.3 Der Auftraggeber schafft a. die aktuellen und vollständigen Daten des administrativen Ansprechpartners (admin-c) und des technischen Ansprechpartners (tech-c) anzugeben. b. bei Bedarf über eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers und des administrativen Ansprechpartners (admin-c) zu verfügen und bei Aufforderung operator vorzulegen, c. bei Änderung von Daten, welche die Registrierung der Domain betreffen, operator unverzüglich schriftlich zu informieren. 24.5.4 Sollte der Auftraggeber auch nach Beendigung seines Vertrages mit operator an einer weiteren Nutzung seines Domain-Namens interessiert sein, ist er verpflichtet, rechtzeitig einen Vertrag über die Nutzung des Domain- Namens mit einem dritten Provider abzuschließen und diesen zu beauftragen, die Nutzung des Domain-Namens durch den Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftraggeber hat operator die Übertragung rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages in Textform 24.5.5 Sofern der Auftraggeber weder die Zustimmung zur Löschung erteilt noch die Übertragung auf einen dritten Provider anzeigt, wird operator den Domain-Namen nicht weiter verlängern oder an die zuständige Domain-Registry zurückgeben, was die Löschung des betreffenden Domain- Namens zur Folge hat. Die Löschung des Domain-Namens bedeutet, dass dieser wieder frei verfügbar ist und von jedermann registriert werden kann. Sollte die zuständige Registry dies ermöglichen, wird operator den Domain-Namen an die Registry zurückgeben, ohne eine Löschung zu veranlassen. In diesem Fall ist der Auftraggeber jedoch ab Beendigung seines Vertrages mit operator verpflichtet, das für die Bereitstellung des Domain- Namens mit der zuständigen Registry vereinbarte Entgelt zu zahlen. 24.5.6 Der Auftraggeber ist allein § 25 Besondere Informationen nach der Transparenz-VO und§ 43 TKG 25.1. operator stellt ab dem 01.07.2017 für 25.2. operator gibt in jeder Rechnung ab dem 01.07.2017 die in § 5 Transparenz-VO genannten Angaben zur Vertragslaufzeit an. 25.3. operator weist für die angebotenen Internetzugangsdienste auf die Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate nach § 7 Abs. 1 Transparenz-VO hin (gültig ab 01.07.2017). Der Kunde kann n...
Domains. Im Rahmen des Homepage-Design-Services erhält der Kunde eine .de-Domain, welche für die zu erstellende Internetseite genutzt werden kann. Der Kunde hat des Weiteren die Möglichkeit, für den Homepage-Design-Service jede andere beliebige Domain über die Alfahosting GmbH zu bestellen bzw. den Transfer einer vorhandenen Domain zu der Alfahosting GmbH zu veranlassen. Sofern sich die Domain, welche für die zu erstellende Internetseite genutzt werden soll, nicht in Verwaltung der Alfahosting GmbH befindet, wird keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Domain übernommen.
Domains. Hier ist die Haftung auf die 3-fachen Jahresregistrierungsgebühr einer Domain begrenzt. Maßgeblich für das Zustandekommen eines Domainauftrages ist eine Registrierungsbestätigung der jeweilgen Registrierungsstelle. Abgelehnte Registrierungen bzw. Providerwechsel durch die Registrierungsstelle werden gleich den Anträgen ohne Pflegegebühr berechnet. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die offiziellen Vergabebestimmungen für Domains der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen, insbesondere gegen das Markenrecht. Es obliegt dem Kunden, Kenntnis über die Bestimmungen zu erlangen; diese Bestimmungen sind mit dem an CUNet erteilten Auftrag akzeptiert. CUNet ist auf erstes Anfordern von allen behaupteten Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit Domains freizustellen. Sofern ein Dritter derartige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Kunden geltend macht, wird der Kunde CUNet hiervon unverzüglich unterrichten. Der Kunde haftet für alle von ihm oder von Dritten, für die er einzu- stehen hat, verursachten Schäden.
Domains. 12.1. Der Anbieter ist bezüglich der Verschaffung und/oder Pflege von Domains lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der Registrierungsorganisation tätig. Eine Gewähr für die Zuteilung, Verfügbarkeit, Dauer oder dafür, dass die gewünschten Domains frei von Rechten Dritter sind, kann vom Anbieter nicht übernommen werden. 12.2. Gibt der Anbieter Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain, so ist diese grundsätzlich unverbindlich, da sich die Verfügbarkeit bis zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der Registrierungsbehörde ohne Einfluss des Anbieters ändern kann. 12.3. Sollte die gewünschte Domain nicht verfügbar sein, so berücksichtigt der Anbieter die vom Kunden angegebenen Alternativen oder fordert solche an. 12.4. Der Anbieter betreut während der Vertragslaufzeit die Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Registrierungsorganisation. 12.5. Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet dem Anbieter spätestens 10 Tage vor der erneuten Gebührenfälligkeit eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Kopie des Lichtbildausweises des bei der Registrierungsorganisation gemeldeten Inhabers zur Löschung oder Freigabe der jeweiligen Domain vorzulegen. Kommt der Kunde diesem nicht nach werden die Gebühren weiterhin in Rechnung gestellt. 12.6. Bei der Ummeldung von Domains des Kunden von einem anderen Anbieter, werden diese Domains gemäß den hier getroffenen Vereinbarungen übernommen.
Domains. Die Procar-Gruppe ist u.a. Inhaber der DENIC-Registrierung für: ▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ und www.procar- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Daneben ist die Procar-Gruppe ebenfalls Inhaberin weiterer DENIC-Registrierungen. Die Procar-Gruppe ist auf dem Markt für den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen der Mar- ken der BMW Group, dem Markt für Teilevertreib und insbesondere dem Markt für Werkstatt- und Repa- raturleistungen in Deutschland tätig. Daneben ist die Procar-Gruppe auf dem Markt für die Beratung zu Versicherungen und Finanzen tätig.
Domains. 5.1 Die Top-Level-Domains ("z.B. .de/.com etc.") werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien (▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇), die Domainbedingungen (▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇) und die Preisliste (▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇) der DENIC e.G. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, sind die jeweiligen Bedingungen Vertragsbestandteil. 5.2 Innerhalb einer bei Fries IT-Systems gebuchten Leistung darf der Kunde nur Domains, die er selbst oder ein Unternehmen besitzt, für welches er handlungsbevollmächtigt ist, verknüpfen. Auch Neuregistrierungen von Domains darf der Kunde nur auf seinen Namen oder für Unternehmen, für welche er handlungsbevollmächtigt ist, vornehmen. 5.3 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung und Pflege der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. Fries IT-Systems beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden. Fries IT-Systems hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Fries IT-Systems übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. 5.4 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte oder verknüpfte Domain keine Rechte Dritter verletzt. 5.5 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann Fries IT-Systems den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann Fries IT-Systems die Domain löschen lassen. 5.6 Solange der Kunde zu einer Domain selbst noch keine Inhalte bereitstellt, ist Fries IT-Systems berechtigt, eigene Inhalte sowie Werbung für sich und Dritte einzublenden. 5.7 Die Domainregistrierung erfolgt jeweils auf eine bestimmte Zeit. Erfolgt keine wirksame Kündigung des Kunden für den Vertrag oder die einzelne Domain, wird die Registrierung von Fries IT-Systems auf Kosten des Kunden aufrechterhalten. Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt keine anteilige Erstattung der Gebühren. Im Fall von Domainstreitigkeiten ungültig werdender Domains erfolgt ebenfalls keine Erstattung und es wird keine Ersatzdomain zugeteilt.