Domains. 24.5.1 Soweit in dem Leistungsumfang von operator die Registrierung von Domain- Namen enthalten ist, wird operator oder ein von operator beauftragter Dienstleister gegenüber den Domain- Registries ( Verwaltungsstellen), 24.5.2 operator hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Verwaltungsstelle keinen Einfluss. operator übernimmt 24.5.3 Der Auftraggeber schafft a. die aktuellen und vollständigen Daten des administrativen Ansprechpartners (admin-c) und des technischen Ansprechpartners (tech-c) anzugeben. b. bei Bedarf über eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers und des administrativen Ansprechpartners (admin-c) zu verfügen und bei Aufforderung operator vorzulegen, c. bei Änderung von Daten, welche die Registrierung der Domain betreffen, operator unverzüglich schriftlich zu informieren. 24.5.4 Sollte der Auftraggeber auch nach Beendigung seines Vertrages mit operator an einer weiteren Nutzung seines Domain-Namens interessiert sein, ist er verpflichtet, rechtzeitig einen Vertrag über die Nutzung des Domain- Namens mit einem dritten Provider abzuschließen und diesen zu beauftragen, die Nutzung des Domain-Namens durch den Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftraggeber hat operator die Übertragung rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages in Textform 24.5.5 Sofern der Auftraggeber weder die Zustimmung zur Löschung erteilt noch die Übertragung auf einen dritten Provider anzeigt, wird operator den Domain-Namen nicht weiter verlängern oder an die zuständige Domain-Registry zurückgeben, was die Löschung des betreffenden Domain- Namens zur Folge hat. Die Löschung des Domain-Namens bedeutet, dass dieser wieder frei verfügbar ist und von jedermann registriert werden kann. Sollte die zuständige Registry dies ermöglichen, wird operator den Domain-Namen an die Registry zurückgeben, ohne eine Löschung zu veranlassen. In diesem Fall ist der Auftraggeber jedoch ab Beendigung seines Vertrages mit operator verpflichtet, das für die Bereitstellung des Domain- Namens mit der zuständigen Registry vereinbarte Entgelt zu zahlen. 24.5.6 Der Auftraggeber ist allein § 25 Besondere Informationen nach der Transparenz-VO und§ 43 TKG 25.1. operator stellt ab dem 01.07.2017 für 25.2. operator gibt in jeder Rechnung ab dem 01.07.2017 die in § 5 Transparenz-VO genannten Angaben zur Vertragslaufzeit an. 25.3. operator weist für die angebotenen Internetzugangsdienste auf die Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate nach § 7 Abs. 1 Transparenz-VO hin (gültig ab 01.07.2017). Der Kunde kann nach der Schaltung des Anschlusses sich über die aktuelle Qualität der im nächsten Absatz genannten Produktmerkmale informieren, indem (1.) eine anbieterinitiierte Messung durchgeführt wird, (2.) ein Angebot des Anbieters zur Messung besteht, die durch den Kunden durchgeführt werden kann oder (3.) ein Angebot der Bundesnetzagentur zur Messung besteht. 25.4. Die Messung der Datenübertragungsrate, die über den Zugang des Kunden erreicht wird, umfasst mindestens (1,) die aktuelle Download-Rate, (2.) die aktuelle Upload-Rate und (3.) die Paketlaufzeit. 25.5. Falls operator mit dem Kunden ein beschränktes Datenvolumen vereinbart hat, wird operator dem Kunden die nach § 10 Transparenz-VO erforderlichen Informationen in der dort geregelten Weise zur Verfügung stellen. § 26 Verzicht nach § 71 Abs 3 TKG 26.1. zwischen der operator AG und dem Kunden (Auftraggeber, Verbraucher, Endkunden) wird gem. § 71 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz in den Vertragsdokumenten ausdrücklich vereinbart, dass auf die Anwendung der §§ 52 Absatz 1 bis 3, 54 Absatz 1, 3 und 4, 55, 56 Absatz 1, 58, 60, 66 und § 71 Absatz 2
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Domains. 24.5.1 Soweit in dem Leistungsumfang 4.1 Bei der Registrierung und/oder Pflege von operator Domains wird der Provider im Verhältnis zum Kunden und der jeweiligen Vergabestelle lediglich als technischer Betreuer tätig. Jede Vergabestelle verfügt über unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domain- Namen enthalten istDomains, wird operator oder ein von operator beauftragter Dienstleister gegenüber den Domain- Registries ( Verwaltungsstellen),
24.5.2 operator die entsprechenden Bedingungen werden gemäß Ziffer 1.4 ergänzender Vertragsbestandteil. Hierüber hat auf die Entscheidungen sich der jeweiligen Verwaltungsstelle keinen Einfluss. operator übernimmt
24.5.3 Der Auftraggeber schafft
a. die aktuellen und vollständigen Daten des administrativen Ansprechpartners (admin-c) und des technischen Ansprechpartners (tech-c) anzugeben.
b. bei Bedarf über eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers und des administrativen Ansprechpartners (admin-c) zu verfügen und bei Aufforderung operator vorzulegen,
c. bei Änderung von Daten, welche die Registrierung der Domain betreffen, operator unverzüglich schriftlich Kunde selbst zu informieren.
24.5.4 Sollte der Auftraggeber auch nach Beendigung seines Vertrages mit operator an einer weiteren Nutzung seines 4.2 Der Provider hat auf die Domain-Namens interessiert sein, ist er verpflichtet, rechtzeitig einen Vertrag über die Nutzung des Domain- Namens mit einem dritten Provider abzuschließen Vergabe keinen Einfluss und diesen zu beauftragen, die Nutzung des Domainkann daher trotz vorheriger Online-Namens durch den Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftraggeber hat operator die Übertragung rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages in Textform
24.5.5 Sofern der Auftraggeber weder die Zustimmung zur Löschung erteilt noch die Übertragung auf einen dritten Provider anzeigt, wird operator den Domain-Namen nicht weiter verlängern oder an die zuständige Domain-Registry zurückgeben, was die Löschung des betreffenden Domain- Namens zur Folge hat. Die Löschung des Domain-Namens bedeutetAbfrage keine Gewähr dafür übernehmen, dass dieser wieder die für den Kunden beantragte Domain überhaupt zugeteilt werden kann oder zwischen Bestellung und Ausführung des Auftrags nicht anderweitig vergeben wird. Ist die Wunschdomain nicht verfügbar, wählt der Kunde eine Alternativdomain.
4.3 Im Falle eines Providerwechsels kann zur Ummeldung einer bereits bestehenden Domain ein sogenannter Transfer-Antrag bei der jeweiligen Vergabestelle gestellt werden. Hierfür ist die Freigabe des bisherigen Anbieters erforderlich, eine Gewähr für das Gelingen eines Transfers kann daher vom Provider nicht übernommen werden.
4.4 Von Seiten des Providers wird nicht geprüft, ob eine vom Kunden gewünschte oder bereits bestehende Domain frei verfügbar von Rechten Dritter ist und von jedermann registriert werden kann. Sollte die zuständige Registry dies ermöglichenoder auf Dauer Bestand hat, wird operator den Domain-Namen an die Registry zurückgeben, ohne eine Löschung zu veranlassen. In diesem Fall hierfür ist der Auftraggeber jedoch ab Beendigung seines Vertrages mit operator verpflichtet, das für die Bereitstellung des Domain- Namens mit der zuständigen Registry vereinbarte Entgelt zu zahlen.
24.5.6 Der Auftraggeber ist Kunde allein § 25 Besondere Informationen nach der Transparenz-VO und§ 43 TKG
25.1. operator stellt ab dem 01.07.2017 für
25.2. operator gibt in jeder Rechnung ab dem 01.07.2017 die in § 5 Transparenz-VO genannten Angaben zur Vertragslaufzeit an.
25.3. operator weist für die angebotenen Internetzugangsdienste auf die Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate nach § 7 Abs. 1 Transparenz-VO hin (gültig ab 01.07.2017)verantwortlich. Der Kunde kann versichert, dass nach der Schaltung seinem besten Wissen durch die Registrierung bzw. durch den Transfer eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, vorab von dem gesondert angebotenen Domain-Check Gebrauch zu machen.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider einen etwaigen Verlust oder Verkauf seiner Domain unverzüglich anzuzeigen und erklärt sich bereit, beim Wechsel des Anschlusses sich über die aktuelle Qualität der Betreuers einer Domain sowie bei Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im nächsten Absatz genannten Produktmerkmale informierenjeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben.
4.6 Mit der erstmaligen Registrierung einer Domain, indem (1.) eine anbieterinitiierte Messung durchgeführt wird, (2.) ein Angebot des Anbieters zur Messung besteht, die im Falle eines Transfers und bei jeder Verlängerung sind vom Kunden jeweils 12 Monate im Voraus zu bezahlen. Das Entgelt für einen Transfer wird auch bei Ausbleiben der Freigabe durch den Kunden durchgeführt werden kann oder (3anderen Anbieter fällig, durch die Registrierung einer anderen Domain entstehen sodann weitere Kosten. Im Falle vorzeitiger Beendigung erfolgt von Seiten der Vergabestellen keine anteilige Erstattung, insofern ist diese auch im Verhältnis Kunde/Provider ausgeschlossen.) ein Angebot der Bundesnetzagentur zur Messung besteht.
25.4. Die Messung der Datenübertragungsrate, die über den Zugang des Kunden erreicht wird, umfasst mindestens (1,) die aktuelle Download-Rate, (2.) die aktuelle Upload-Rate und (3.) die Paketlaufzeit.
25.5. Falls operator mit dem Kunden ein beschränktes Datenvolumen vereinbart hat, wird operator dem Kunden die nach § 10 Transparenz-VO erforderlichen Informationen in der dort geregelten Weise zur Verfügung stellen. § 26 Verzicht nach § 71 Abs 3 TKG
26.1. zwischen der operator AG und dem Kunden (Auftraggeber, Verbraucher, Endkunden) wird gem. § 71 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz in den Vertragsdokumenten ausdrücklich vereinbart, dass auf die Anwendung der §§ 52 Absatz 1 bis 3, 54 Absatz 1, 3 und 4, 55, 56 Absatz 1, 58, 60, 66 und § 71 Absatz 2
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2b) Webhosting / Domain / Cloud + Sonstige Internetleistungen