Optionen Musterklauseln
Optionen. Da die Prämien, die ein Fonds im Zusammenhang mit Optionen zahlt oder erhält, verglichen mit dem Marktwert der Anlage, die den Optionen zugrunde liegt, verhältnismäßig gering sind, könnte der Handel mit Optionen häufigere und stärkere Schwankungen des Nettoinventarwerts des Fonds verursachen, als ohne Nutzung von Optionen auftreten würden. Es kann nicht garantiert werden, dass es einem Fonds möglich sein wird, Positionen zu einem gewünschten Zeitpunkt glattzustellen. Wenn ein Fonds eine Position nicht glattstellen kann, ist es unter Umständen erforderlich, dass der Fonds Vermögenswerte weiterhin halten muss, die er ansonsten veräußert hätte, wodurch er weiterhin einem Marktrisiko in Bezug auf diese Vermögenswerte ausgesetzt wäre und unter Umständen höhere Transaktionskosten, u. a. Maklerprovisionen, anfallen. Zudem unterwerfen Optionen, die nicht an einer Börse gehandelt werden, einen Fonds Risiken in Bezug auf seinen Kontrahenten, wie beispielsweise einer Insolvenz des Kontrahenten oder dessen Weigerung, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Optionen. Der Gesellschaft können Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf und Kauf von Kaufoptionen und/oder Verkaufsoptionen entstehen. Der Verkäufer (Zeichner) einer Kaufoption, die gedeckt ist (d. h. der Verkäufer hält das zugrunde liegende Wertpapier), trägt das Risiko eines Absinkens des Marktpreises des zugrunde liegenden Wertpapiers unter den Kaufpreis des zugrunde liegenden Wertpapiers abzüglich der erhaltenen Prämie und gibt die Gelegenheit für einen Gewinn aus dem zugrunde liegenden Wertpapier über dem Ausübungspreis der Option auf. Der Verkäufer einer ungedeckten Kaufoption trägt das Risiko eines theoretisch unbegrenzten Anstiegs des Marktpreises des zugrunde liegenden Wertpapiers über den Ausübungspreis der Option. Die Wertpapiere, die erforderlich sind, um die Ausübung einer ungedeckten Kaufoption zu bedienen, sind möglicherweise nicht zum Kauf verfügbar, außer zu deutlich höheren Preisen, was den Wert der Prämie verringert oder vernichtet. Der Kauf von Wertpapieren zum Bedienen der Ausübung einer ungedeckten Kaufoption kann zu einer Erhöhung des Preises der Wertpapiere führen, wodurch sich der Verlust verschärft. Der Käufer einer Kaufoption trägt das Risiko des Verlusts seiner gesamten Prämieninvestition in die Kaufoption. Der Verkäufer (Zeichner) einer Verkaufsoption, die gedeckt ist (d. h. der Verkäufer hält eine Short-Position im zugrunde liegenden Wertpapier), trägt das Risiko eines Anstiegs des Marktpreises des zugrunde liegenden Wertpapiers über den Verkaufspreis (durch Aufbau der Short-Position) des zugrunde liegenden Wertpapiers zuzüglich der erhaltenen Prämie und gibt die Gelegenheit für einen Gewinn aus dem zugrunde liegenden Wertpapier auf, falls der Marktpreis unter den Ausübungspreis der Option sinkt. Der Verkäufer einer ungedeckten Verkaufsoption trägt das Risiko, dass der Marktpreis des zugrunde liegenden Wertpapiers unter den Ausübungspreis der Option fällt. Der Käufer einer Verkaufsoption trägt das Risiko des Verlusts seiner gesamten Anlage in der Verkaufsoption.
Optionen. 10.1 Optionen sind Kontrakte, die dem Käufer das Recht, aber nicht die Verpflichtung geben, ein bestimmtes Devisen-/CFD-Instrument zu einem spezifischen Preis (“Strike“) zu einer bestimmten Zeit und einem bestimmten Datum (“Expiration“) zu kaufen (im Fall einer Call- Optionen) oder zu verkaufen (im Fall einer Put-Optionen) – vom oder an den Verkäufer der Optionen. Dies ist allgemein als „European Style Vanilla Options“ bekannt.
10.2 Der Vorgang eines Kaufs oder Verkaufs einer Optionen (“Cost“ oder “Premium“) wird unverzüglich mit der Cash-Balance des ▇▇▇▇▇▇ verrechnet. Bei Ablauf werden Optionen, die im Geld sind, automatisch zum Eigenwert geschlossen. Bei Call-Optionen ist dies der Betrag, bei welchem der Schlusspreis des spezifischen Devisen-/CFD-Instruments den Strike übersteigt, bei Put-Optionen ist es der Betrag, bei welchem der Strike den Schlusspreis des spezifischen Devisen-/CFD-Instruments übersteigt. Für long Call-Positionen und short Put-Positionen gilt der aktuelle Bid-Preis des spezifischen Devisen-/CFD-Instruments bei Expiration, für short Call- Positionen und long Put-Positionen gilt der aktuelle Ask-Preis des spezifischen Devisen-/CFD- Instruments bei Ablauf, wie Ava nach freiem Ermessen festlegt. Optionen, die nicht im Geld sind, verfallen wertlos.
10.3 Der Kunde erkennt, anerkennt und akzeptiert, dass ▇▇▇▇▇▇▇▇ zitiert variablen Spreads auf Optionen. Der Kunde ist sich bewusst, dass speziell variablen Spreads Optionen werden von aktuellen Marktbedingungen, die sich der Kontrolle durch AvaTrade betroffen gemacht. AvaTrade garantiert keine Höchst-oder Mindest zitierfähig Optionen Spreads. Es kann vorkommen, dass Optionen Zitate sind in einigen zugrundeliegenden FX / CFDs nicht verfügbar.
10.4 Wir können Sie verschiedene Transaktionen durchführen, einschließlich in Bezug auf Optionen auf Indizes, die von uns von Zeit zu Zeit (zB Index-und Aktienkurse und Optionssätze) festgelegt werden sollen, und Finanzinformationen und verschiedene andere Dienste erhalten wie wir in unserem alleinigen Ermessen zu bestimmen. Vor der Durchführung einer Transaktion, empfehlen wir Ihnen, die Erklärungen, die auf der Website in Bezug auf jede Art von Transaktion gefunden werden können, zu lesen. Die Regeln des Handels werden ausschließlich von AVA eingestellt.
10.5 Wir werden zugänglich zu machen, indem wir auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇ / ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇, wird für eine Aktie oder Index und aktuellen Preis bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Put-Position vorlegen oder rufen ...
Optionen. Abrufmöglichkeit
Optionen. 1.8.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten Frist an dessen als "Option" bezeichnete Teile gebun- den. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne von
Optionen. 1.5.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag bestimmten Frist an dessen als "Option" bezeichnete Teile ge- bunden. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderli- che Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne von 1.4 vor Ausübung der Option zu vereinbaren. Bis zum Ablauf der Frist ist der Rücktritt des Auftragnehmers nur aus wichtigem Grund zulässig; die Option erlischt mit Ablauf der Frist oder vor- her erfolgter Verständigung des Auftragnehmers von der Nicht- ausübung der Option.
1.5.2 Der Auftragnehmer hat keinerlei Anspruch auf Beauftra- gung mit den als Option bezeichneten Leistungen bzw auf Vergü- tung oder Entschädigung bei deren Unterbleiben.
1.5.3 Bei Beauftragung mit als Option bezeichneten Leistungen sind diese vom Auftragnehmer zu den Bedingungen seines An- gebots und des Vertrags zu erbringen. Mit der Erbringung sol- cher Leistungen darf vor schriftlicher Beauftragung nicht begon- nen werden.
Optionen. 2.4.1. Der Bieter ist an die als „Option“, „optional“ oder „optionale Leistungen“ gekennzeichneten Teile des Vertrages gebunden und im Falle des Abrufes der Optionen verpflichtet, die als Optionen udgl gekennzeichneten Leistungen zu den Bedingungen des Vertrages zu erbringen.
2.4.2. Optionsrechte begründen keinen schuldrechtlichen Anspruch des Bieters auf Leistungserbringung, sondern stellen Gestaltungsrechte des AG dar. Selbst im konkreten Bedarfsfall hat der Bieter keinen Rechtsanspruch auf den (gänzlichen bzw. teilweisen) Abruf einer Option und kann bei Nichtabruf keinerlei Ansprüche (insbesondere Bereicherungs- oder Schadenersatzansprüche) geltend machen.
2.4.3. Die NÖ LGA wird den Abruf von optionalen Leistungsteilen jedenfalls so rechtzeitig bekannt geben, dass dem Bieter für die Vornahme der erforderlichen Dispositionen ausreichend Vorlaufzeit verbleibt. Mit der Erbringung einer als „Option“ udgl gekennzeichneten Leistung darf erst nach deren nachweislichem Abruf begonnen werden; vor einem solchen Abruf bestehen keinerlei Vergütungs- oder sonstige Ansprüche des Bieters gegen die NÖ LGA.
Optionen. Call- und Put-Optionen können eingesetzt werden, um ein Long-Engagement in einzelnen Wertpapieren einzugehen und das Risiko von Kursverlusten abzusichern. Optionen können auch erworben werden, um das Währungs- und Zinsrisiko abzusichern. Der Anlageverwalter wird keine ungedeckten Kaufoptionen verkaufen.
Optionen. Eine Option ist das Recht (aber keine Verpflichtung), einen bestimmten Vermögenswert oder Index zu einem bestimmten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Im Gegenzug für die durch die Option verliehenen Rechte muss der Optionskäufer dem Optionsverkäufer eine Prämie für die Übernahme des mit der Verpflichtung verbundenen Risikos zahlen. Die Höhe der Optionsprämie hängt vom Ausübungspreis, der Volatilität des Basiswerts sowie der verbleibenden Restlaufzeit ab. Optionen können börsengehandelt oder außerbörslich (OTC) gehandelt sein. Ein Fonds kann Optionsgeschäfte entweder als Käufer oder Verkäufer dieses Rechts abschließen und diese zu einer bestimmten Handelsstrategie zusammenfassen sowie Optionen zur Minderung eines bestehenden Risikos nutzen. Liegen der Anlageberater oder sein Beauftragter bezüglich seiner Einschätzung der Veränderung der Börsenkurse oder der Ermittlung der Korrelation zwischen den bestimmten Vermögenswerten oder Indizes, auf denen die verkauften oder erworbenen Optionen basieren, und den Vermögenswerten im Anlageportfolio des Fonds falsch, entstehen diesem Fonds möglicherweise Verluste, die ihm andernfalls nicht entstanden wären.
Optionen. Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage vor Tätigkeitsbeginn nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
