Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet jedoch auch Entschädigung für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Über- spannung, Überstrom und Kurzschluss (z. B. Influenz, Induktion) infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizi- tät entstehen.
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Sources: Hausratversicherung
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet jedoch auch Entschädigung für SchädenÜberspan- nungs-, die Überstrom- und Kurzschlussschäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Über- spannung, Überstrom und Kurzschluss (z. B. Influenz, Induktion) infolge eines Blitzes oder durch Blitzschlag o- der sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizi- tät entstehenElektrizität, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachgewiesen werden können.
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