Common use of Beginn des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.

Appears in 11 contracts

Samples: www.aktivas.de, degenia.de, degenia.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.

Appears in 10 contracts

Samples: degenia.de, drohnen-camp.de, degenia.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 7 contracts

Samples: www.xxv24.de, waldenburger.com, iframe.ostangler.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenzahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt Produktinformationsblatt enthalten.

Appears in 6 contracts

Samples: www.asspario.de, www.asspario.de, www.asspario.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die der erste oder einmalige Prämie Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.

Appears in 6 contracts

Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, degenia.de, degenia.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 5 contracts

Samples: www.vcd-service.de, www.concordia.de, www.vpv.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen angegebe- nen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 5 contracts

Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.dfv.aero, www.pferd-versichert.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden . Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie nicht unverzüglichden einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen. Ist für eine Leistungsart eine Wartezeit vereinbart, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, so beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenbezüglich dieser Leistungsart frühestens mit Ablauf der Wartezeit.

Appears in 4 contracts

Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de, www.giga-partner.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt gezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenzahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.

Appears in 4 contracts

Samples: www.ratundservice.de, degenia.de, www.juergen-link.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 4 contracts

Samples: www.wwk.de, www.worksurance.de, www.worksurance.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.. degenia Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx XX | Xxxxxxx 00-00x | 00000 Xxx Xxxxxxxxx | Serviceline 0671 84003-0 | xxx.xxxxxxx.xx

Appears in 3 contracts

Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nicht- zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Bestand eine Vorversicherung, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang um 24:00 Uhr des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den FallTages vor dem Versicherungsbeginn dieses Vertrages endete, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst so besteht für diesen Vertrag ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten0:00 Uhr am Tag des Versiche- rungsbeginns Versicherungsschutz.

Appears in 3 contracts

Samples: rechner.prokundo.de, rechner.prokundo.de, www.brokerport.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder einmaligen Bei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 3 contracts

Samples: un.check24.de, www.finanzberatung-bierl.de, www.finanzberatung-bierl.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, jedoch nicht vor Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenjeweils geltenden Wartezeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2).

Appears in 3 contracts

Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt Produktinformationsblatt enthalten.

Appears in 3 contracts

Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vor- aussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ghv-versicherung.de, www.ghv-versicherung.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Ver- sicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden istzahlen (§ 9 Abs. Für den 3 a). Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt (das heißt: sie gilt in jedem Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten).

Appears in 2 contracts

Samples: rsv-bedingungen.de, www.triathlondeutschland.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versiche- rungsschutz ist, wenn dass Sie die Erstprämie erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzah- len.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie Erst- prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenzahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehenvorläufige Deckung Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltender insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den end- gültigen Versicherungsschutz endet.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gothaer.de, www.xxv24.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versi- cherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der degenia Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx XX | Xxxxxxx 00-00x | 00000 Xxx Xxxxxxxxx | Serviceline 0671 84003-0 | xxx.xxxxxxx.xx Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.

Appears in 2 contracts

Samples: online-protokoll.de, degenia.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf Fälligkeit im Sinne von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden istZiffer 11.2 zahlen. Für den FallIst für eine Leistungsart eine Wartezeit vereinbart, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, so beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenbezüglich dieser Leistungsart frühestens mit Ablauf der Wartezeit.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wupa.koeln, www.insure4you.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie unverzüglich der Erstbeitrag unver- züglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenzahlen, beginnt der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt Produktinformationsblatt enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.4broker.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versi- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraus- setzung für den Versicherungsschutz ist, wenn dass Sie die Erstprämie erste oder die einmalige Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenVersi- cherungsscheins zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.helvetia.com

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren späte- ren Zeitpunkt bezahlenzahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehenVorläufige Deckung Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin ge- nannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltender insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versi- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorausset- zung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Du den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenVersicherungs- scheins zahlst.

Appears in 1 contract

Samples: www.finanzberatung-bierl.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden istzahlen. Für den Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt (d. h. sie gilt in jedem Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten).

Appears in 1 contract

Samples: rsv-bedingungen.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erst- beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenzahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt Produktinformationsblatt enthalten.. vorläufige Deckung

Appears in 1 contract

Samples: partner.gothaer.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen ZeitpunktDatum um 00:00 Uhr. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.lbn.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzah- lung der Einmalprämie zu dem im Versicherungsschein (Versicherungszertifikat) angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang frühestens am Folgetag des Versicherungsscheins bezahlt worden istKaufdatums um 0.00 Uhr. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt Das Kaufdatum entspricht dem Datum der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenAntragstellung.

Appears in 1 contract

Samples: legal.schutzklick.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Zahlung des Versicherungsscheins bezahlt worden istBeitrags rechtzeitig erfolgt. Für den FallIst für eine Leistungsart eine Wartezeit vereinbart, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, so beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunktbezüglich dieser Leistungsart frühestens mit Ablauf der Wartezeit. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.• Widerrufsrecht und -folgen

Appears in 1 contract

Samples: 62.225.158.140:8082

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunktvereinbarten Versicherungsbeginn, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Falljedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglicheinschließlich Gebühren und Versicherungssteuern rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlendas heißt innerhalb von 14 Tagen, beginnt oder ohne schuldhaften Verzug zahlen. Wird die erste oder die einmalige Prämie erst nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eingefordert, dann aber binnen 14 Tagen oder ohne schuldhaften weiteren Verzug gezahlt, ist der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenvereinbarten Versicherungsbeginn gegeben.

Appears in 1 contract

Samples: www.allianz.at

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen angege- benen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt beginnt, sobald der erste Beitrag gezahlt ist, jedoch frühestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wird der erste Beitrag erst danach angefordert, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf dann aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fallgezahlt, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, so beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Versiche- rungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.hansemerkur-vertriebsportal.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf Fälligkeit im Sinne von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden istZiffer 11.2 zahlen. Für den FallIst für eine Leistungsart eine Wartezeit vereinbart, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, so beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenbezüglich dieser Leistungsart frühestens mit Ablauf der Wartezeit.

Appears in 1 contract

Samples: www.sachpool.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Vorläufige Deckung Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenZeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheines über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

Appears in 1 contract

Samples: www.gothaer.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie Erst- prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenZeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt Produktinformationsblatt enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.hav.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Vorläufige Deckung Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenZeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehenDer Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin ge- nannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltender insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

Appears in 1 contract

Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versi- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraus- setzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden istVersi- cherungsscheins zahlen. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern Um eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes (bei Versichererwechsel) zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenvermeiden, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehenabweichend von den Angaben im Versicherungsschein nicht um 12 Uhr, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltensondern bereits um 0 Uhr, sofern die Vorversicherung um 24 Uhr des Vortages endet.

Appears in 1 contract

Samples: www.wwk.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versi- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorausset- zung für den Versicherungsschutz ist, wenn dass Sie die Erstprämie erste oder die einmalige Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenVersiche- rungsscheins zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.helvetia.com

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt be- zahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlenzahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.adfc.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungs- schutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenVersicherungs- scheins zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu mit dem im Versicherungsschein angegebenen festgesetzten Zeitpunkt, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie sofern der Versicherungs- nehmer die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglichrechtzeitig im Sinne von nachstehender Ziffer 7.1 zahlt. Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn der Versicherung festgesetzten Zeitpunkt eingefordert, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlendann aber ohne Verzug bezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.infinco.com

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen ZeitpunktZeit- punkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenVersi- cherungsscheins zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ostangler.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraus- setzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenVersiche- rungsscheins zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.sparkasse-leipzig.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Zu- gang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ostangler.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einma- ligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthaltenzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: rechner.prokundo.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorausset- zung ist, wenn die Erstprämie dass der Versicherungsnehmer den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 vierzehn Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist(siehe Ziffer 2.2) zahlt. Für den Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt (das heißt: Sie gilt in jedem Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.).

Appears in 1 contract

Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen angege- benen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, wenn die Erstprämie dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden istzahlen (siehe 23.7). Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem ZeitpunktEine vereinbarte Wartezeit gilt in jedem Fall (siehe Ziff. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten3.1).

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, wenn die Erstprämie dass der Versicherungsnehmer den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist(siehe Ziffer 2.2) zahlt. Für den Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt (das heißt: Sie gilt in jedem Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- mationsblatt enthalten.).

Appears in 1 contract

Samples: irp.cdn-website.com