Common use of Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten Clause in Contracts

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) vorgeschrieben sind.

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Samples: www.swe.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die EDI- durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) vorgeschrieben BNetzA vorge- schrieben sind.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 1. Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.netze-suedwest.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbesondere nach den handels- han- dels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 5.1. Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen Pro- zessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 5.1. Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.stadtwerke-oberkirch.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während wäh- rend einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert unverän- dert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.stadtwerke-weinsberg.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften undsteuerrechtlichen Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.sg-wismar.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten ausgetausch- ten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und SpezifikationenSpezifikati- onen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) vorgeschrieben BNetzA vorge- schrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbesondere nach den handels- han- dels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbesondere nach den handels- han- dels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Daten Austausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften schriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften steuerrechtli- chen Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert EDINachrichten un- verändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschrif- ten) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.regionetz.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen Grundla- gen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. i. S. d. Artikels 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.energienetze-cottbus.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 5.1. Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. im Sinne des Artikel 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß ge- mäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere insbesonde- re nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.stadtwerke-eichstaett.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbeson- dere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.stadtwerke-gengenbach.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind. Die Service- nachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. im Sinne des Artikels 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.saalfelder-energienetze.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten EDI−Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- handels− und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und nach den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer ei- ner geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbeson- dere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: www.veolia.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere Grundlageninsbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. Art 1 ausgetauschten EDI-EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehen- den bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vor- schriften Vorschriften) und den festgelegten Prozessen der BNetzA) BNetzA vorgeschrieben sind.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)