Common use of Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten Clause in Contracts

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: www.gw-hengersberg.de, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während wäh- rend einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert EDI-Nachrichten unverän- dert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen rechtli- chen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen fal- len nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und SpezifikationenSpezifikatio- nen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten ausgetausch- ten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und SpezifikationenSpezifika- tionen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben vorge- schrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.Die

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 6.1. Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.Vorschriften

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während wäh- rend einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert EDI-Nachrichten unver- ändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen rechtli- chen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), www.bielefelder-netz.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden bestehen- den rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften Vor- schriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, vollständiges chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. i. S. d. Artikels 1 ausgetauschten EDINachrichten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi GPKE/GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen ge- schäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten Ser- vicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen geschäft- lichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten EDI-Nach- richten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen steu- errechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi GasGPKE, GeLi Gas und WiM) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL CON- TRL und APERAK fallen nicht unter diese ArchivierungsvorschriftenArchivierungs- vorschriften.

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Samples: www.hertener-stadtwerke.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. i. S. d. Artikel 1 ausgetauschten EDINachrichten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi GPKE/GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: www.lsw-netz.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien Par‑ teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten EDI­Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese ArchivierungsvorschriftenArchivierungsvor­schriften.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen geschäftli- chen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und SpezifikationenSpezifikatio- nen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere ins- besondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften Vorschrif- ten und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben den festgelegten Prozessen der BNetzA vorgeschrie- ben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: www.fairnetzgmbh.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden beste- henden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen steuerrechtli- chen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten Servicenachrich- ten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.. __________________

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Samples: www.bonn-netz.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während wäh- rend einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert EDI-Nachrichten unverän- dert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen rechtli- chen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert unver- ändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen rechtli- chen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten EDINach- richten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen steuer- rechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten Service- nachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 5.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) den festgelegten Prozessen der BNetzA vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: netzinfo.swl-unser-stadtwerk.de

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.GPKE

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Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während wäh- rend einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten EDI-Nachrichten unverändert und sicher si- cher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden bestehen- den rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften Vor- schriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese ArchivierungsvorschriftenArchi- vierungsvorschriften.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 6.1. Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden bestehen- den rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.

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Samples: www.stadtwerke-lauterbach.de