Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: toproom.com, www.vogelsang-garten.de, www.kohlbach.at
Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen W erktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.schaeffer-walcker.de, www.wowi-haustechnik.de, www.schetter.de
Abnahme. (1) . Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - — gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - — die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.dirmeier.de, www.dieter-kintscher.de, www.paul-kahl-gmbh.de
Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - — gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - — die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber Auftrag- geber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.lkgi.de, www.carl-lorenz.de
Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - — gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - — die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.bam.de, www.trumpf-metallbau.de
Abnahme. (1) . Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls Fertigstellung- ggf. auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - – die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: wallboxnow.de
Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.lange-dach-fassade.de
Abnahme. (1) . Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - – die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; , eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.haus-und-grund-bad-kreuznach.de
Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls -gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die -die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: tbs-wohnbau.de
Abnahme. (1) . Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.dachdecker-engel.de
Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. • Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen. • Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
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Samples: www.wunsch-fliesenverlegung.de
Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - ó gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - ó die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber Auftrag-geber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.rrr-bau.de
Abnahme. (1) . Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.treppenimtrend.de
Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - — gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - Ausfüh- rungsfrist — die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: www.gvw.com
Abnahme. (1) . Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - – die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: ramfire-kamine.de
Abnahme. (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - – die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber Auftrag- geber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: trost-stahlbau.de
Abnahme. (1) 4.1 Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
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Samples: bachner.de