Testdaten Musterklauseln

Testdaten. Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. .
Testdaten. Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr.  . Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr.  . Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System-AGB):  . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB):  . Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB):  . Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB):  . Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr.   (abweichend von Ziffern 12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB). Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils  . Die Durchführung der Funktionsprüfung erfolgt abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*:  . Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* ergeben sich die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr.   und den Teilen des Projektplans (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr.  . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr.   (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB). Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr.   die dort genannten Mängelklassen vereinbart. Abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB werden die Auswirkungen der bei der Funktionsprüfung gefundenen Mängel in Anlage Nr.   vereinbart.
Testdaten. Soweit in Nummer 8 kein Testsystem vereinbart ist, gilt Folgendes: Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. .
Testdaten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Daten oder Informationen, die der Kunde in die auf Testbasis genutzten Dienstleistungen eingibt, sowie alle Anpassungen, die der Kunde während der Testphase an diesen Dienstleistungen vornimmt, dauerhaft verloren gehen können, es sei denn, der Kunde erwirbt dieselben Dienstleistungen auf einer anderen Basis als der Testbasis vor dem im vorstehenden Abschnitt 4.2 genannten Kündigungstermin.
Testdaten. Sämtliche Daten oder Informationen, die der Abonnent in die auf Testbasis genutzten Dienstleistungen eingibt, sowie alle Anpassungen, die der Abonnent während der Testphase an diesen Dienstleistungen vornimmt, können dauerhaft verloren gehen, es sei denn, der Abonnent erwirbt dieselben Dienstleistungen auf einer anderen Basis als der Testbasis vor dem im vorstehenden Abschnitt 5.2 genannten Kündigungstermin.
Testdaten. 2 Share-Prüfer 3 Mappingtool
Testdaten. Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anschreiben mit Leistungsbeschrei- bung. Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit den in der Testregion tätigen An- bietern und dem Redaktionsteam.
Testdaten. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung einer Testumgebung, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung repräsentativ sind. Die Einzelheiten hinsichtlich der genauen Ausprägung der Testumgebung und deren Umfangs gibt d’accord broadcasting solutions gmbh noch im Bedarfsfalle vor, wenn dies nicht die Vertragspartner einvernehmlich miteinander festlegen.
Testdaten. Gemäß der Anwendungsmanagementrichtlinie von ADP ist die Benutzung von Echtdaten oder unbereinigten Daten in der Entwicklung und bei der Prüfung nicht erlaubt, es sei denn, sie ist explizit vom Kunden gewünscht und autorisiert.