Abnahmeerklärung Musterklauseln

Abnahmeerklärung. Der Auftraggeber erklärt schriftlich die Abnahme, wenn nachgewiesen ist, dass die vollständige und vertragsgemäße Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist. Mit dieser Abnahmeerklärung geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Auftraggeber über. Die Vertragsleistung ist nur dann abgenommen, wenn der Auftraggeber zusammen mit der Abnahmeerklärung das Abnahmeprotokoll über die Gesamt- leistung unterschrieben hat. Wird die Abnahme verweigert, obliegt dem Auftragnehmer eine erneute Abnahme erst dann, wenn der Auftragnehmer die Beseitigung festgestellter abnahmeverhindernder Mängel nachweist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unwesentliche Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Diese kann der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist auch im Rah- men einer regelmäßigen Lieferung von Korrekturen, Patches, Updates, Upgrades, neuen Versionen o. Ä. zusammen mit der jeweils aktualisierten Dokumentation hierzu (gemein- sam „Aktualisierungen“) bereitstellen. Nimmt der Auftraggeber die Vertragsleistung trotz erkannter nicht nur unwesentlicher Mängel ab, so sind diese im Abnahmeprotokoll festzuhalten und vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen.
Abnahmeerklärung. Mit bzw. nach der Abnahme wird der Kunde ohne schuldhaftes Zögern eine entsprechende Abnahmeerklärung unterzeichnen und Avaya zur Verfügung stellen. Dies kann auch per E-Mail an die von Avaya angegebene Adresse oder über andere vereinbarte elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
Abnahmeerklärung. Der AN zeigt (ggf. zeitlich versetzt nach der Fertigstellungsmitteilung) die Abnahmereife unter Vorlage der gesamten Dokumentation gegenüber dem AG an. Die Parteien vereinbaren sodann unverzüglich ei- nen Abnahmetermin. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Begehung, deren Ergebnisse schrift- lich zu protokollieren sind. Das Protokoll wird in zweifacher Ausfertigung erstellt und ist jeweils von bei- den Parteien zu unterzeichnen. Sofern es sich um einen geförderten Netzausbau handelt, erfolgt die Zeichnung des Protokolls unter Vorbehalt, dass auch die Förderstelle die Dokumentation als förderkon- form und korrekt bestätigt. Der AG informiert den AN unverzüglich, sofern die Bestätigung vorliegt bzw. Monierungen erfolgen sollten; in diesem Falle bessert der AN nach und es erfolgt eine weitere Abnahme mit demselben Prozessablauf.
Abnahmeerklärung. Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung wird der Auftraggeber auf Auf- forderung des Auftragnehmers hin schriftlich die Abnahme erklären oder diese schriftlich zurückweisen. Der Auftraggeber darf die Abnahme nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern. Der Auftraggeber kann die Leistungen abnehmen, erklärt aber im Abnahmeprotokoll einen Vorbehalt wegen der noch vorhandenen geringfügigen Mängel. Sie sind im Ab- nahmeprotokoll einzeln aufzuführen. Die Mängelkategorien und weitere Einzelheiten können im Vertrag detaillierter geregelt werden.
Abnahmeerklärung. 17.5.1 Der Auftraggeber erklärt schriftlich die Abnahme, wenn nachgewiesen ist, dass die vollständige und vertragsgemäße Leistung nur unwesentliche Mängel aufweist. Mit dieser Abnahmeerklärung geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Auftraggeber über. Die Vertragsleistung ist nur dann abgenommen, wenn der Auftraggeber zusammen mit der Abnahmeerklärung das Abnahmeprotokoll über die Gesamtleistung unterschrieben hat.
Abnahmeerklärung. Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung wird der Auftraggeber auf Aufforderung des Auftragnehmers hin schriftlich die Abnahme erklären. Der Auftraggeber darf die Abnahme nicht unbillig verweigern. Bei nur unwesentlichen Mängeln nimmt der Auftraggeber die vertragsgegenständlichen Leistungen ab, erklärt aber im Abnahmeprotokoll einen Vorbehalt wegen der noch vorhandenen geringfügigen Mängel. Sie sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen. Die Mängelkategorien und weitere Einzelheiten können im Vertrag detaillierter geregelt werden. Mängel der Kategorie 1, 2 oder 3 verhindern die Abnahme, während Mängel der Kategorie 4 die Abnahme nicht verhindern, sofern es nicht mehr als 10 sind. Die Mängel und ihre Kategorie sind in das Abnahmeprotokoll aufzunehmen. Soweit die Vertragspartner keine ausführlicheren Prüfungen vereinbart haben, kann nach Xxxx des Auftraggebers der Nachweis der Funktionalität und Performance der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer auch durch Übergabe der Testprotokolle an den Auftraggeber erfolgen, deren Vollständigkeit und Korrektheit der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers schriftlich zusichert.
Abnahmeerklärung. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 11/14

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

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  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.