Zurückweisung einzelner Lastschriften Musterklauseln

Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kunde kann der Ikano Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Ikano Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß Preis- und Leistungs- verzeichnis vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungs- empfänger erklärt werden.
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlun- gen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zuge- hen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zah- lungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag schrift- lich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking), auf diesem Wege zugehen. Diese Weisung muss zusätzlich auch gegenüber dem Zah- lungsempfänger erklärt werden.
Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss dem zuständigen KBS bis spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem Tag des Zugangs der bestimmten Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zah- lungsempfänger erklärt werden.
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfän- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem Tag der Vorlage der bestimmten Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich erfolgen und zu- sätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss dem zuständigen KBS bis spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem Tag des Zugangs der bestimmten Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zah- lungsempfänger erklärt werden.