Common use of Zielsetzung und Geltungsbereich Clause in Contracts

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest gelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag geregelt.

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Samples: gemeindewerke-grefrath.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Daten- austausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundes- netzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mit- teilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest gelegten festge- legten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung „Netznutzungsabrechnung“ mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mitteilun- gen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag geregeltLieferantenrahmenvertrag gere- gelt und nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage Grund- lage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden entspre- chenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozessbeschreibun- gen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: www.gemeindewerke-schutterwald.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Geschäftspro- zesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich Hinsicht- lich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen einheit- lichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch Daten- austausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag geregelt.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung Abrechnung des Entgelts für Messstellenbetrieb mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) GPKE und Gas (GeLi GasWiM) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag geregelt.

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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-EDI - Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Da- tenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten Da- tenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozessbe- schreibungen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich ausschließ- lich im Lieferantenrahmenver- trag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Geschäftspro - zesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich Hin- sichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozess - beschreibungen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag Netz- nutzungsvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen Festle- gungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Ge- schäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegenun- terliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und ), Gas (GeLi Gas) und den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden entsprechen- den Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest fest- gelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: www.alliander-netz.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Datenaustausches hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur (BNetzA) verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Rahmenvertrag Zur Netznutzung Zum Zweck Der Belieferung

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Bedin- gungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Daten- austausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten Daten- formaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden ent- sprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozessbeschreibun- gen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag Lie- ferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Ge- schäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegenun- terliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils je- weils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen gülti- gen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess Lieferantenwech- selprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vertrag Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe Hil- fe des elektronischen Datenaustau sches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten automati- sierten Datenaustauschs hat die Bundesnetz agentur Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen Festle- gungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mit- teilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den fest gelegten festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenver- trag Lie- ferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de