Common use of Zielsetzung und Geltungsbereich Clause in Contracts

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.regionetz.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transak- tionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data InterchangeEDI) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte automati- sierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur Bun- desnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden ent- sprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozessbe- schreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.swe.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 (1) Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte automati- sierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur Bundes- netzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten fest- gelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches Da- tenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen gülti- gen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - EDI-Electronic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte automati- sierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mittei- lungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwendenverwen- den.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen mit Hilfe des elektronischen elektronische Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage Grund-lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data InterchangeEDI) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen Festlegun- gen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- Nachrich- ten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung Datenüber- tragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-werl.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Bedin- gungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden ent- sprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozessbeschrei- bungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data InterchangeEDI) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch Daten- austausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mitteilun- gen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten festgeleg- ten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte automati- sierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur Bundes- netzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten fest- gelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transak- tionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen einschlä- gigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- Nach- richten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung Datenüber- tragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- Trans-aktio- nen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage Grund-lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- Ver-bin- dung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung Daten-übertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage Grund- lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils je- weils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten festge- legten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-EDI@Energy- Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - EDI-Electronic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer ih- rer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen recht- lichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Electro- nic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage Grund-lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozessbeschrei- bungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Daten Austausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt“ ge- nannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen de- nen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - EDI-Electronic Data InterchangeInter- change) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur Bundes- netzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten festge- legten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen gül- tigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - EDI-Electronic Data Interchange) un- terliegenunter- liegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Ver- bindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Trans- aktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - EDI-Electronic Data InterchangeInter- change) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen gülti- gen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.mainzer-netze.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Bedin- gungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte auto- matisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur Bun- desnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden entsprechen- den Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente Doku- mente zu verwenden.

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Samples: www.netze-odr.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen de- nen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - EDI-Electronic Data InterchangeIn- terchange) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur Bun- desnetzagentur (BNetzABNA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-luenen.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Trans- aktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data InterchangeInter- change) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen ein- schlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- Nach- richten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung Datenüber- tragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transak- tionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - EDI-Electronic Data InterchangeInter- change) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen gülti- gen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-gengenbach.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Trans- aktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data InterchangeInter- change) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen gül- tigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten FormatenForma- ten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-EDI@Energy - Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Trans- aktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data InterchangeInter- change) un- terliegenunterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung Daten- übertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktio- nen Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) un- terliegenunterlie- gen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen Festle- gungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbin- dung Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozessbe- schreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen gülti- gen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)