Common use of Zielsetzung und Geltungsbereich Clause in Contracts

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt legen die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transakti- onen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches elekt- ronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Daten- austauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Ge- schäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen gülti- gen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA Bundesnetzagentur (BNetzA) und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag geregeltNetznutzungsvertrag ge- regelt.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt legen die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transakti- onen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches elekt- ronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Daten- austauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Ge- schäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen gülti- gen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess Lie- ferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Netznutzungsvertrag Gas Zwischen

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transak- tionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegenEDI)unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen einheitli- chen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffenge- troffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils je- weils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess DerLieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenver- trag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Trans- aktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) und den Wechselprozess im Messwesen (WIM) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Pro- zessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt legen die rechtlichen Bedin- gungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Da- tenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschrei- bungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt“ ge- nannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur Bun- desnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Ge- schäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Fas- sung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschrei- bungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess Lieferantenwech- selprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: www.stadtwerke-schwetzingen.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transakti- onen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches elekt- ronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Daten- austauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Ge- schäftsprozessen und Daten- formaten für Datenformaten fü r Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen gü ltigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen gü ltigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: www.netze-solingen.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transakti- onen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches elekt- ronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Daten- austauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Ge- schäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen gülti- gen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustau- sches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser die- ser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden Mitteilungen entsprechenden Mittei- lungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten festgeleg- ten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag geregeltLieferantenrahmenvertrag ge- regelt.

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Samples: www.stadtwerke-neustadt-orla.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die VereinbarungVereinba- rung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften Vor- schriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung Netz- nutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Daten- austausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten automati- sierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche ver- bindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Geschäftsprozes- sen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage Grund- lage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbe- schreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess Lieferan- tenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrah- menvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transak- tionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches elekt- ronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Daten- austauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Ge- schäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen gülti- gen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden Mitteilungen entsprechenden Mit-teilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaus Tausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transakti- onen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung Netznutzungsab- rechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Datenaus- tauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch Datenaus- tausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechen- den Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferan- tenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung Netznut- zungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegenunter- liegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch Daten- austausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen gülti- gen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten festgeleg- ten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferan- tenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: en-apolda.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" Verein- barung“ genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Be-dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transaktio-nen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung Netz- nutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches elektroni-schen Datenaus- tausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Datenaus-tauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffenge- troffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess Lieferantenwech-selprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Daten- austausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur Bun- desnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenfor- maten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entspre- chenden Mitteilungen der BNetzA Bundesnetzagentur und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbe- schreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung Verbin- dung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustau- sches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser die- ser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden Mitteilungen entsprechenden Mit- teilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten festge- legten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Liefferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: www.stadtwerke-neustadt-orla.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches elektroni- schen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Datenaus- tauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Geschäfts- prozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch Da- tenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Fas- sung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess Lieferanten- wechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung Ge- schäftsprozesses Abrechnung des Messstellenbetriebes mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustau- sches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess Lieferan- tenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: www.alliander-netz.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transakti- onen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches elekt- ronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Daten- austauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Ge- schäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen gülti- gen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschrei- bungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transak- tionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung Netznutzungs- abrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Datenaus- tauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch Datenaus- tausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechen- den Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferan- tenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs auto- matisierten Datenaustausches hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen Festle- gung in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden Mitteilungen entsprechenden Mittei- lungen der BNetzA Bundesnetzagentur und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschrei- bungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich aus- schließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: www.stadtwerke-wf.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches elektroni- schen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Datenaus- tauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Geschäfts- prozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch Da- tenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Fas- sung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess Lieferan- tenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften Vor- schriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten auto- matisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Ge- schäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt er- folgt auf der Grundlage dieser Festlegungen Festle- gungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden Mitteilungen entspre- chenden Mit- teilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten festge- legten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lie- ferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen recht- lichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung Abwick- lung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung Netznutzungsab- rechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich Hin- sichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche ver- bindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenforma- ten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt er- folgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag geregeltLieferantenrahmenvertrag ge- regelt.

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Samples: www.gipsprojekt.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt legen die rechtlichen Bedin- gungen Bedingungen und Vorschriften Vor- schriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Ge- schäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt er- folgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entspre- chenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten festge- legten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferantenrahmenvertrag geregelt.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustau- sches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser die- ser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden Mitteilungen entsprechenden Mittei- lungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten festgeleg- ten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag geregeltLieferantenrahmenvertrag ge- regelt.

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Samples: www.stadtwerke-emmerich.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. a) Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" Verein- barung“ genannt, legt die rechtlichen Bedin- gungen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Da- tenaustausches Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs Da- tenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche verbind- liche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen Geschäftspro- zessen und Daten- formaten Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt er- folgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer ih- rer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den ent- sprechenden entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess Lieferanten- wechselprozess ist ausschließlich im Liefe- rantenrahmenvertrag Lieferanten- rahmenvertrag geregelt.

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Samples: www.hertener-stadtwerke.de