Common use of Zielsetzung und Geltungsbereich Clause in Contracts

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas Zur Ausspeisung Von Gas‌, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der Grund- lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten FormatenFor- maten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Netznutzungsvertrag, Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

Appears in 16 contracts

Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI-Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), www.sg-wismar.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI – Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), www.stadtwerke-bernau.de, Netznutzungsvertrag

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Trans- aktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte auto- matisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozess- beschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell ak- tuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.vbh-hoy.de, www.veolia.de, www.alliander-netz.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI-Electro- nic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mitteilun- gen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.nrm-netzdienste.de, www.nrm-netzdienste.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Trans- aktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI – Electronic Data Inter- change) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen gül- tigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.swrng.de, www.swrng.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe mithilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch Datenaustausch, erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-porta-westfalica.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Trans- aktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Inter- change) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-EDI@Energy- Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.netze-suedwest.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen elektro- nischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage Grund- lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung Fas- sung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.swm-infrastruktur.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Trans- aktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte auto- matisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozess- beschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-wf.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transaktio- nen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI-Electronic Data Interchange) unterliegenun- terliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung Ver- bindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-doebeln.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Trans- aktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI- Electronic Data Inter- change) unterliegen. Der automatisierte automatische Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen gül- tigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.saalfelder-energienetze.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI-Electronic Data Interchange) unterliegenunter- liegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.fraport.com

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der Grund-lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen gülti- gen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten FormatenFor-maten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen elektroni- schen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Pro- zessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-eichstaett.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Pro- zessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-kempen.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur Bundes- netzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stwbo-netz.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung Ab- wicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen elektro- nischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch Daten- austausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzABNetz- A) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.veolia.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transak- tionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte automati- sierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozessbe- schreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung Abwick- lung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen ein- schlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.thueringer-energienetze.com

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-VereinbarungEDI−Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- Nachrichten− und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente EDI@Energy−Dokumente zu verwenden.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Bedin- gungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch Datenaus- tausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.bielefelder-netz.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung Fas- sung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Netznutzungsvertrag Gas Zur Ausspeisung Von Gas in Verteilernetzen Mit Netzpartizipationsmodell

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften Vor- schriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches Datenaus- tausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen Festle- gungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten FormatenForma- ten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vertrag Zwischen

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI-Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der Grund- lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten FormatenFor- maten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI – Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen Festle- gungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mittei- lungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stwbo-netz.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Bedin- gungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch Datenaus- tausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten FormatenFor- maten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwendenver- wenden.

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Samples: www.stadtwerke-weinsberg.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der Grund- lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegenunterlie- gen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwendenverwen- den.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI-Electronic Data Interchange) unterliegenunter- liegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils j eweils gültigen Fassung in Verbindung Ver- bindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente EDI@Energy -Dokumente zu verwenden.

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Samples: Messstellenrahmenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der Grund- lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-EDI@Energy- Dokumente zu verwenden.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen elekt- ronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch Da- tenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-EDI@Energy- Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen Transaktio- nen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils je- weils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden entsprechen- den Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.fairnetzgmbh.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur Bun- desnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung Daten- übertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-essen.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- Nachrichten - und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-merseburg.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI-Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: www.stadtwerke-oberkirch.de

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe was mithilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (( BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung Datenübertragungen sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der einschlägigen ein- schlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung Verbin- dung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen Prozessbe- schreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDIEDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der Grund-lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten FormatenFor-maten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)