Weitere wichtige Informationen Musterklauseln

Weitere wichtige Informationen. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.
Weitere wichtige Informationen. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Konto-/Depotnr.: Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Bitte unterschrieben zurücksenden an: Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx T 00800 00 222 337* F +4989 5150 2442 xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx * Kostenlose Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Frau Herr Titel: Vorname: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Straße/Nr.: Adresszusatz: PLZ: Ort: Land: TIN1 2: Ehegatte/Eingetragener Lebenspartner3 Gemeinsamer Freistellungsauftrag Frau Herr Titel: Straße/Nr.: Vorname: Adresszusatz: Name: PLZ: Ort: Geburtsname: Land: Geburtsdatum: TIN1 2:
Weitere wichtige Informationen. Im Allgemeinen sind alle Einleger (Privatkunden und Unternehmen) durch das Einlagensicherungssystem abgedeckt. Ausnahmen für bestimmte Einlagen sind auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems angegeben. Ihr Kreditinstitut teilt Ihnen auf Anfrage auch mit, ob bestimmte Produkte abgesichert sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, bestätigt das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug. PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS Alle Gebühren wie aufgeführt, einschließlich Mehrwertsteuer, falls vorhanden. Die Gebühren werden monatlich berechnet und am Ende eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht.
Weitere wichtige Informationen. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen gelten- de Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensi- cherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. 4637 | 03/2020 | DA.80.003_10 | gültig ab 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Xxxxxxxx 00 00 00 • 00000 Xxxxxxx Gesetzlichen Einlagensicherung Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deut- scher Banken e.V. und der gesetzlichen französischen Sicherungseinrich- tung, dem Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution, angeschlos- sen. Durch den Einlagensicherungsfonds sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition »Verbindlichkeiten gegenüber Kunden« auszu- weisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden. Durch den Einlagensicherungsfonds nicht geschützt sind Verbindlichkei- ten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaber- schuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbind- lichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechts- fähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn • es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Namens- schuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und • die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden haben, findet die Lauf- zeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betref- fende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Detaillierte Informationen zum Umfang der Einlagensicherung entneh- men Sie bitte § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds sowie den »Fragen und Antworten« auf der Internetseite des Einlagensicherungs- fonds (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxx- sicherung). Der Einlagensicherungsfonds erbringt bei Zweign...
Weitere wichtige Informationen. 1.7 Monatliche Rate: [numberOfInstalments] Teilzahlungen zu [instalmentAmount] Euro, fällig am [fixedDayOfMonth] Tag eines jeden Monats; erstes Fälligkeitsdatum: [firstInstalmentDate]1 Schlusszahlung von [finalInstalmentAmount] Euro, fällig am [dueDateOfLastInstalment]
Weitere wichtige Informationen. Zustimmung gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz: Ich bin einverstanden, von Ihnen telefonisch oder über sonstige Telekommunikationsmedien, wie z. B. E-Mail, zu Veranstaltungen, Produkten und Dienstleistungen kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen. Ich stimme zu Ich stimme nicht zu Wir weisen darauf hin, dass die Kreditkarte in die „Kleinkreditevidenz“ (KKE) eingetragen wird und bei Fälligstellung der Kreditkarte, bei Rechtsverfolgungsschritten bzw. bei missbräuchlicher Verwendung von Zahlungsverkehrsinstrumenten nachstehende Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, wie sie beim Kreditschutzverband von 1870 derzeit ein- gerichtet sind, übermittelt werden: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie dem Missbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten. Zweck der Übermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angeführten Daten durch die EmpfängerIn an Kreditinstitute, Finanzinstitute und Leasinggesellschaften zur Wahrung ihrer Gläubigerschutzinteressen.
Weitere wichtige Informationen. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Ein- lagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. 927 125 000 06.15 SW1049 2/7 Informationsbogen für den Einleger: Gemäß EU-Richtlinie über Einlagensicherung sind Xxxxxx bei Aufnahme der Geschäfts- beziehung über die Sicherung ihrer Einlagen zu informieren. Der Kunde muss den Emp- fang dieses Informationsblatts bestätigen.
Weitere wichtige Informationen. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Ort, Datum Unterschrift des 1. Konto-/Depotinhabers Unterschrift des 2. Konto-/Depotinhabers und/oder der/des gesetzlichen Vertreter/s und/oder der/des gesetzlichen Vertreter/s Xxx Xxxxx. Sutor oHG, Postfach 11 33 37, 00000 Xxxxxxx * Alle lt. amtl. Ausweis – Rufname bitte in Großbuchstaben schreiben oder unterstreichen Xxx Xxxxx. Sutor oHG | Xxxxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxxx
Weitere wichtige Informationen. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. ✗ Ort, Datum Stempel & Unterschrift Wir beantragen hiermit die Eröffnung einer Kundenbeziehung. Für diese sowie für alle zukünftig zu eröffnenden Konten gelten nachfolgende Bedingungen: Einbeziehung der Geschäftsbedingungen Maßgebend für die Geschäftsbeziehung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UmweltBank. Daneben gelten für einzelne Geschäfts­ beziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; insbeson­ dere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für das Internet­Kundenportal sowie den Überweisungs­ und Lastschriftverkehr und die elektronische Kommunikation. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann auf der Internetseite der UmweltBank unter www.umweltbank. de/formulare eingesehen werden. Der/Die Kontoinhaber/in kann auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen verlangen.
Weitere wichtige Informationen. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden in den FAQs auf der EAS-Webseite mitgeteilt. Ihre Bank wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte erstattungs- fähig sind oder nicht. Wenn Einlagen erstattungsfähig sind, wird die Bank dies auch auf dem Kontoaus- zug bestätigen. Ist Ihre Einlage nicht verfügbar und kommen bei einer Bank eine oder mehrere Abwicklungsinstrumente gemäss Art. 49 ff. des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) zur Anwendung, werden die ge- deckten Einlagen über den Abwicklungsmechanismus geschützt. Weitere Informationen dazu sind er- hältlich auf der Webseite der Abwicklungsbehörde (Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, FMA). Zur Prozessoptimierung und Steigerung der Qualität der Bankdienstleistungen kann es erforderlich sein, dass die Bank einzelne Aufgaben oder bestimmte Bereiche an spezialisierte Dienstleister oder an Grup- pengesellschaften auslagert. Die Bekanntgabe von Kundendaten an den jeweiligen Dienstleister oder an die Gruppengesellschaft erfolgt im Rahmen der rechtlichen, regulatorischen und datenschutzrechtli- chen Vorschriften. Die Bank stellt sicher, dass der beauftragte Dienstleister sorgfältig ausgewählt wird und der Dienstleister Gewähr für eine sichere und dauerhafte Leistungserbringung bietet. Es werden Sicherheitsanforderun- gen definiert, die der Dienstleister einzuhalten hat, sodass Kundendaten durch angemessene techni- sche und organisatorische Massnahmen geschützt werden. Die Bank sorgt dafür, dass der Dienstleister zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet ist. Von einer solchen Auslagerung können beispielsweise die Bereiche Wertschriften- und Effektenverwal- tung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, physische Geldlieferungen und Werttransporte, Informations- technologie, Wartung und Betrieb von IT-Systemen, Risikomanagement, Stammdatenverwaltung, Rechnungswesen, Druck und Versand von Bankdokumenten, technische und physische Sicherheit von Bankgebäuden, das Kreditkartengeschäft, Kreditadministration, Kreditprüfung und Kreditentscheid, Vermögensverwaltung und Betreuung externer Vermögensverwaltungskunden und das Inkassowesen betroffen sein.