Voraussetzungen des Abonnements Musterklauseln

Voraussetzungen des Abonnements. Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist, dass die ÜSTRA ermächtigt wird, das jeweilige tarifliche Fahrgeld sowie sonstige fällige Beträge monatlich von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto abzubuchen. Bei Abonnenten unter 18 Jahren muss die Einzugsermächtigung durch einen gesetzlichen Vertreter erteilt werden.
Voraussetzungen des Abonnements. Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist, dass die ÜSTRA ermächtigt wird, das jeweilige tarifliche Fahrgeld sowie sonstige fällige Beträge monatlich von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto abzubuchen. Der Abonnent (auch Kunde genannt) kann den für das Abonnementjahr zu zahlenden Fahrpreis vor Beginn des Abon- nementjahres in einer Summe entrichten. Voraussetzung ist, dass der Abonnent die ÜSTRA ermächtigt, das Fahrgeld jährlich von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto abzubuchen. Der Jahrespreis wird zum Beginn des Abonnement- jahres abgebucht. Der Jahrespreis beträgt das 12-fache des Abonnementpreises des ersten Abonnementmonats abzüg- lich 2 % Skonto. Die Beträge werden kaufmännisch auf 10 Cent gerundet. Im Übrigen gelten die Abonnementbedingun- gen entsprechend.
Voraussetzungen des Abonnements. (1) Voraussetzung für das Abonnement von SemesterCards ist, dass die Studierendenschaft für jeden der von ihr vertre- tenen und gemäß Teil B Abschnitt II. Nr. 4.3 berechtigten Studierenden eine SemesterCard bestellt. Von dieser Be- stellpflicht und vom Bestellrecht ausgenommen sind nur Gasthörer, schwerbehinderte Studierende mit Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Studierende der Tierärztlichen Hochschule Hannover im Pflichtpraktikumssemester, Studierende im Praktischen Jahr der Medizinischen Hochschule Hannover mit Hauptwohnsitz außerhalb des GVH Verkehrsgebietes, Fernstudierende in Weiterbildungsstudiengängen, soweit sie ihren Wohnsitz außerhalb des GVH Verkehrsgebietes haben sowie Studierende, die bereits über eine andere Hochschule eine SemesterCard erhalten haben. Außerdem können sich auf Antrag bei der für sie zuständigen Stu- dierendenschaft folgende Personen von der Bestellpflicht befreien lassen: Studierende, die sich zu Studienzwecken länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbe- reiches aufhalten, z. B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.