Fahrpreise Musterklauseln

Fahrpreise. Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweisangebote und die jeweilige Preisstufe ergeben sich aus der aktuell gültigen Fahr- preistabelle. Die für Kinder angegebenen ermäßigten Fahrpreise gelten für Kinder ab 6 Jahre bis einschließlich 14 Jahre (Kinderfahr- schein). Ein zahlender Fahrgast, der das 10. Lebensjahr voll- endet hat, kann bis zu 4 Kinder unter 6 Jahre unentgeltlich mitnehmen. Bei der Benutzung der 1. Wagenklasse sind die Bestimmungen der Ziffer 3.7.1 zu beachten.
Fahrpreise. Die Fahrpreise für Tickets ergeben sich aus der VRR-Fahrpreistabelle (siehe Anlage 4 zum VRR-Tarif).
Fahrpreise. (1) Eine Übersicht über die Preise der Fahrkarten enthält Anlage 2.
Fahrpreise. Der Preis des Jobtickets entspricht dem bei Vertragsabschluss gültigen Tarif des Verkehrsunternehmens. Im Fahrpreis ist die gültige Mehrwertsteuer enthalten. Die Bezahlung des Jobtickets durch den Vertragspartner erfolgt als einmalige Zahlung des Gesamtfahrpreises vor Vertragsbeginn entsprechend des vereinbarten Vertragszeitraumes. Die Vergütung ist von einer Änderung der Beförderungstarife innerhalb der Laufzeit des Vertrages/Vertragsverlängerung nicht betroffen. Für die Rückerstattung von Beförderungsentgelt gilt als Berechnungszeitraum immer der Kalendermonat. Ausfallzeiten, wie z. B. Dienstreisen, Urlaub und Krankheit sind im Preis des Jobtickets berücksichtigt.
Fahrpreise. Die Höhe des Fahrpreises richtet sich nach der Anzahl der befahrenen Zonen. Eine aufgrund des Verkehrsweges mehrfach befahrene Zone zählt für die Preisberechnung nur einfach. Die befahrenen Zonen müssen aneinandergrenzen. Abweichend von den vorgenannten Regelungen gilt für Fahrten - innerhalb der Hansestadt Rostock ausschließlich der Preis für die Zone Rostock - innerhalb des gesamten Verbundgebietes
Fahrpreise. Freifahrtberechtigte Xxxxxxx im Linienverkehr gem. § 42 PBefG
Fahrpreise. 9.1 Der SchülerTicket-Preis beträgt 12,20 € (ab 01.08.10: 12,60 €) je Xxxxxxx und Kalendermonat (100%-Regelung) einschl. MwSt. Bei einem Ticketbezug durch 100% der Xxxxxxx der Schule be- trägt der Preis des Tickets den oben genannten Betrag. Ent- schließen sich nicht 100% der Schule zur Abnahme, dann wird die Differenz zwischen dem Gesamtpreis, der sich bei 100%- Abnahme ergibt, und dem Gesamtpreis, der sich bei Multiplikati- on der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Xxxxxxx mit dem oben aufgeführten Preis ergibt, auf die tatsächlich teilnehmenden Xxxxxxx umgelegt und dem Preis des einzelnen Tickets zuge- schlagen. Der monatliche Preis für das Abonnement errechnet sich je Schuljahr nach folgender Formel: Punkt 3) x Ticketpreis Anzahl der Xxxxxxx der besuchten Schule, die ein Ticket bestellen Sobald dem Vertragsverkehrsunternehmen die für die Preiser- mittlung notwendigen Angaben der Schule über die Schülerzah- len vorliegen, wird der neue Preis des Schuljahres ermittelt und monatlich in Rechnung gestellt. Solange diese Angaben noch nicht vorliegen, wird ein vorläufiger Preis auf Basis der Xxxxxxx- zahlen des vergangenen Schuljahres mit dem jeweiligen aktuel- len SchülerTicket-Preis berechnet.
Fahrpreise. 8.1 Für nach Maßgabe des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes an- spruchsberechtigte Xxxxxxx beträgt der Tarif des SchülerTickets Rheinland-Pfalz
Fahrpreise. Die Fahrpreise sind in der Anlage 4 dargestellt.
Fahrpreise. 1. Die Fahrpreise und deren Stufen ergeben sich aus der dem Verbundfahrplan beigefügten „Tarifinformation“. Die in der Fahrpreistafel angegebenen ermäßigten Fahrpreise für Kinder gelten vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= 6. bis 15. Geburtstag).