Fahrpreise Musterklauseln
Fahrpreise. Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweisangebote und die jeweilige Preisstufe ergeben sich aus der aktuell gültigen Fahr- preistabelle. Die für Kinder angegebenen ermäßigten Fahrpreise gelten für Kinder ab 6 Jahre bis einschließlich 14 Jahre (Kinderfahr- schein). Ein zahlender Fahrgast, der das 10. Lebensjahr voll- endet hat, kann bis zu 4 Kinder unter 6 Jahre unentgeltlich mitnehmen. Bei der Benutzung der 1. Wagenklasse sind die Bestimmungen der Ziffer 3.7.1 zu beachten.
Fahrpreise. Die Fahrpreise für Tickets ergeben sich aus der VRR-Fahrpreistabelle (siehe Anlage 4 zum VRR-Tarif).
Fahrpreise. Freifahrtberechtigte ▇▇▇▇▇▇▇ im Linienverkehr gem. § 42 PBefG
1. freifahrtberechtigtes Kind einer Familie 12,00
2. freifahrtberechtigtes Kind einer Familie 6,00 ab dem 3. freifahrtberechtigten Kind einer Familie 0,00 Freifahrtberechtigte ▇▇▇▇▇▇▇ mit Hilfe zum Lebens- unterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch / SGB XII: 0,00 Volljährige freifahrtberechtigte Kinder einer Familie zahlen grund- sätzlich 12,00 Euro und bleiben bei der Staffelung der Eigenan- teile unberücksichtigt. Eine Freifahrtberechtigung gem. Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen liegt beispielsweise vor, wenn der Schulweg in der Sekundarstufe 1 (Klassen 5 – 10) mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II (ab Klasse 11) mehr als 5 km beträgt oder als besonders gefährlich eingestuft wird. Die Ent- scheidung, ob eine Anspruchsberechtigung eines Schülers vor- liegt, obliegt ausschließlich dem Schulträger. Auszug aus der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nord- rhein-Westfalen: „Besuchen mehrere anspruchsberechtigte min- derjährige Kinder einer Familie Schulen im Sinne des § 97 Abs. 1 und 2 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen können Ei- genanteile höchstens für zwei dieser Kinder erhoben werden und zwar in der Reihenfolge des Alters dieser Kinder bis 12,- € für das erste und bis zu 6,- € für das zweite Kind. Für volljährige Kinder der Familie (vgl. § 123 Abs. 2 SchulG) kann jeweils ein Eigenan- teil von bis zu 12,- € erhoben werden “ Als Geschwisterkinder i.S. dieser Regelung gelten Geschwister- kinder an weiterführenden Schulen sowie in Vollzeitform geführ- ten Berufsfach- oder Fachoberschulen im Verbundgebiet des VRS, an welchen das SchülerTicket eingeführt ist. Nicht freifahrtberechtigte ▇▇▇▇▇▇▇ im Linienverkehr gem. § 42 PBefG Euro/mtl. Selbstzahler 27,65 Erfolgt die Beförderung der ▇▇▇▇▇▇▇ im so genannten Schülerspe- zialverkehr (d.h. nicht im öffentlichen Linienverkehr gem. § 42 PBefG), zahlen Euro/mtl. Freifahrtberechtigte ▇▇▇▇▇▇▇ einheitlich 12,00 Nicht freifahrtberechtigte ▇▇▇▇▇▇▇ (Selbstzahler) 27,65
Fahrpreise. Der Preis des Jobtickets entspricht dem bei Vertragsabschluss gültigen Tarif des Verkehrsunternehmens. Im Fahrpreis ist die gültige Mehrwertsteuer enthalten. Die Bezahlung des Jobtickets durch den Vertragspartner erfolgt als einmalige Zahlung des Gesamtfahrpreises vor Vertragsbeginn entsprechend des vereinbarten Vertragszeitraumes. Die Vergütung ist von einer Änderung der Beförderungstarife innerhalb der Laufzeit des Vertrages/Vertragsverlängerung nicht betroffen. Für die Rückerstattung von Beförderungsentgelt gilt als Berechnungszeitraum immer der Kalendermonat. Ausfallzeiten, wie z. B. Dienstreisen, Urlaub und Krankheit sind im Preis des Jobtickets berücksichtigt.
Fahrpreise. (1) Eine Übersicht über die Fahrpreise für Tickets und Cards sowie sonstige Fahrausweise enthält Anlage 2.
(2) Bei der Benutzung von Einzel- und SammelTickets, TagesEinzelTickets, TagesGruppenTickets und Cards (Monats- und Wochenkarten etc.) sowie bei den zonengebundenen Tickets und Cards im Sozialtarif S richtet sich der Fahrpreis nach der Zahl der befahrenen Tarifzonen. Zonen, die nach ihrem Verlassen nochmals befahren werden, sind nicht erneut zu zählen. Für Fahrten innerhalb von Gemeindegrenzen gilt für Einzel-, Sammel-, TagesEinzelTickets und TagesGruppenTi- ckets sowie TagesEinzelTickets S höchstens der Ein-Zonen-Preis. Gleiches gilt auch dort, wo Verkehrslinien Ge- meindegrenzen mehrfach überfahren, die gleichzeitig Tarifzonengrenzen sind. Voraussetzung ist, dass Start- und Zielhaltestelle in derselben Tarifzone liegen. Anlage 1: GVH Plan Plan des Tarifgebietes, der Tarifzonen, der Verkehrslinien und der Regionaltarif-Strecken Der GVH Plan enthält die Darstellung des Tarifgebietes, der Tarifzonen für Tickets (Hannover, ▇▇▇▇▇▇ und Region), der Tarifzonen für Cards (Hannover 1, Hannover 2, ▇▇▇▇▇▇ und Region) sowie die Verkehrslinien im Tarifgebiet des GVH und die Regionaltarif-Strecken zu Bahnhöfen und Haltepunkten in den Außenringen AR 1, AR 2 und AR 3 – vgl. Anlage 6.- außerhalb des GVH Tarifgebietes. Er enthält weiter die Darstellung der Busverkehrslinien, die über das GVH Tarifge- biet hinausgehen und auf denen gleichzeitig der GVH Tarif oder einzelne GVH Fahrausweise anerkannt werden. Anlage 2: Fahrpreisübersicht (Stand: 01.01.2019) - alle Angaben in €-
1. Tickets Kurzstrecke 1 Zone 2 Zonen 3 Zonen 1 KurzstreckenTicket 1,60
Fahrpreise. 2.1. Die Fahrpreise für Erwachsene und Kinder sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
2.2. Kinder unter 3 Jahren erhalten freie Fahrt, soweit nicht ein eigener Sitzplatz gefordert wird. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden grundsätzlich nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befördert.
2.3. Reisegruppen ab 20 Personen erhalten Gruppenrabatt, der sich wie folgt gestaltet: ab 20 zahlende Erwachsene haben ein Busfahrer und ein Reiseleiter freie Fahrt, pro 10 Kinder eine Aufsichtsperson freie Fahrt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Fahrpreis der Gruppe in einer Summe bezahlt wird.
2.4. Fahrausweise werden am Anlegesteg bzw. in Sonderfällen in der Stadtinformation erworben. Falls sie im Vorverkauf (Stadtinformation) erworben wurden, sind diese beim Betreten des Schiffes vorzuzeigen. Gleiches gilt für Charteraufträge, bei denen der Vertrag vorzuweisen ist.
2.5. Für im Vorverkauf erworbene Fahrkarten gilt ein Rückgaberecht bis 14 Tage vor der Fahrt. Danach gilt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% bis zu 7 Tagen und danach eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50%.
2.6. Fahrausweise sind ständig für eine Kontrolle bereitzuhalten, wer ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, hat einen Mehrpreis in Höhe von 30,00 € zu entrichten. Gekaufte Fahrscheine werden auch im Fall der Nichtnutzung nicht zurückerstattet.
Fahrpreise. Die Fahrpreise sind in der Anlage 4 dargestellt. IV. Tarifanwendung
Fahrpreise. 9.1 Der SchülerTicket-Preis beträgt 12,20 € (ab 01.08.10: 12,60 €) je ▇▇▇▇▇▇▇ und Kalendermonat (100%-Regelung) einschl. MwSt. Bei einem Ticketbezug durch 100% der ▇▇▇▇▇▇▇ der Schule be- trägt der Preis des Tickets den oben genannten Betrag. Ent- schließen sich nicht 100% der Schule zur Abnahme, dann wird die Differenz zwischen dem Gesamtpreis, der sich bei 100%- Abnahme ergibt, und dem Gesamtpreis, der sich bei Multiplikati- on der Zahl der tatsächlich teilnehmenden ▇▇▇▇▇▇▇ mit dem oben aufgeführten Preis ergibt, auf die tatsächlich teilnehmenden ▇▇▇▇▇▇▇ umgelegt und dem Preis des einzelnen Tickets zuge- schlagen. Der monatliche Preis für das Abonnement errechnet sich je Schuljahr nach folgender Formel: Punkt 3) x Ticketpreis Anzahl der ▇▇▇▇▇▇▇ der besuchten Schule, die ein Ticket bestellen Sobald dem Vertragsverkehrsunternehmen die für die Preiser- mittlung notwendigen Angaben der Schule über die Schülerzah- len vorliegen, wird der neue Preis des Schuljahres ermittelt und monatlich in Rechnung gestellt. Solange diese Angaben noch nicht vorliegen, wird ein vorläufiger Preis auf Basis der ▇▇▇▇▇▇▇- zahlen des vergangenen Schuljahres mit dem jeweiligen aktuel- len SchülerTicket-Preis berechnet.
9.2 Der SchülerTicket-Preis erhöht sich außerhalb der Städte Bonn und Köln um einen Zuschlag von monatlich bis zu 5,10 € je ▇▇▇▇▇▇▇, sofern nachweisbar ein oder mehrere Zusatzfahrzeuge erforderlich werden.
Fahrpreise. Bartarif 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1 Zone Monatsrate 1 Zone (Zone 10 o. 20 o. 30 o. 40 o. 50 o. 60 o. 70) + 1 weitere Zone Donau- Ries + 2 weitere Zonen Donau Ries + 5 weitere Zonen Donau Ries Mobil-Abo /AboPlusCardBayern persönlich 10,10 5,80 1,50 - Mobil-Abo Premium / AboPlusCardBayernunpersönlich 10,10 5,80 1,50 - Mobil-Abo 9 Uhr - - - - Firmen-Abo 13,57 11,55 9,54 3,50 Firmen-Abo Premium 15,83 14,69 13,55 10,14 Außenraum Außenraum (Zonen 30 bis 70) + 1 weitere Zone Donau- Ries + 2 weitere Zonen Donau- Ries + 5 weitere Zonen Donau- Ries 64,40 60,10 55,80 42,90 64,40 60,10 55,80 42,90 38,64 40,07 37,20 28,60 71,58 69,57 67,56 61,52 75,37 74,23 73,09 69,68 Monatsrate Innenraum (Zonen 10 und 20) Innenraum Plus (Zonen 10,20,30) Mobil-Abo / AboPlusCardBayern persönlich 18,30 12,80 Mobil-Abo Premium / AboPlusCardBayernunpersönlich 18,30 12,80 Mobil-Abo 9 Uhr 10,00 8,53 Firmen-Abo 23,10 19,98 Firmen-Abo Premium 25,88 23,77 Gesamtraum 1 Zone Donau-Ries Monatsrate Gesamtraum (Zonen 10 bis 70) + 1 weitere Zone Donau- Ries + 2 weitere Zonen Donau Ries + 5 weitere Zonen Donau Ries 1 Zone Donau- Ries (84 o. 94 o. 95 o. 97 o. 98) + 1 weitere Zone Donau- Ries + 3 weitere Zonen Donau- Ries + 4 weitere Zonen Donau- Ries Mobil-Abo / AboPlusCardBayern persönlich 96,20 91,90 87,60 74,70 25,60 21,30 12,70 8,40 Mobil-Abo Premium / AboPlusCardBayern unpersönlich 96,20 91,90 87,60 74,70 25,60 21,30 12,70 8,40 Mobil-Abo 9 Uhr 57,72 61,27 58,40 49,80 - - - - Firmen-Abo 104,89 102,87 100,86 94,82 27,89 25,88 21,85 19,84 Firmen-Abo Premium 109,25 108,11 106,97 103,55 29,71 28,57 26,29 25,15 Preise Anrufsammeltaxi Preise in € Preise Stadtverkehr * Zuschlag Erwachsene 2,90 Zuschlag Kinder 1,45 Zuschlag für Zeitkarteninhaber 1,45 Schülerzeitkarteninhaber / Schwerbehinderte 1,45 Im Stadtgebiet Augsburg Schülerzeitkarteninhaber und Schwerbehinderte frei Preise Regionalverkehr ** Preisstufe 1 = 1 Zone Preisstufe 2 = 2 Zonen Preisstufe 3 = 3 Zonen 4,85 6,60 8,35 2,60 3,65 4,70 Zuschlag für Zeitkarteninhaber 3,10 3,10 3,10 Freifahrtberechtigte/Schwerbehinderte 3,10 3,10 3,10 * gilt derzeit im/in: ** gilt derzeit in den Räumen: Stadtgebiet Augsburg, Aichach Täfertingen / Hirblingen / Gablingen / Lützelburg / Achsheim Batzenhofen /Edenbergen / Raum Friedberg Rettenbergen Pfersee - Leitershofen Leitershofen / Stadtbergen / Deuringen - P+R Augsburg West Mering / Kissing nach Friedberg Stadtbergen / Deuringen Steppach / Vogelsang / Lettenbach / Diedorf Westheim / Hainhofen / Schlipsheim Zusch...
Fahrpreise. Die Fahrpreisanteile werden für die Strecken nach TB DT bzw. den BB eines mit dem DT koope- rierenden EVU und TB DT Anstoßverkehr getrennt berechnet und anschließend auf der Fahr- karte addiert. Für die Preisberechnung des Anteils nach TB DT bzw. den BB eines mit dem DT kooperierenden EVU gelten die jeweils dort genannten Regelungen. Die Übergangsbahnhöfe und Tarifentfernungen der NE für die Preisberechnung des Vor- oder Nachlaufs sind den anlie- genden NE-Blättern zu entnehmen. Die in den NE-Blättern angegebenen Tarifkilometer gelten nur für die Preisberechnung gemäß Preisliste des DT.
