Common use of Verwahrung Clause in Contracts

Verwahrung. Mit Erteilung der Kauforder erteilt der Kunde der Bank den Auftrag, die gekauften Edelmetalle (im Namen des Kunden) zu verwahren. Gleichzei- tig erklärt er sich damit einverstanden, dass die Bank einen Dritten mit der Verwahrung der Edelmetalle beauftragt (Verwahrstelle). Die Verwahr- stelle ist die pro aurum GmbH mit Sitz in München. Die Verwahrstelle verwahrt die Edelmetalle des Kunden in einem auf die Bank lautenden Bestand; ungetrennt von den Beständen der anderen Kunden der Bank. Die Menge des eingelagerten Edelmetalls entspricht der Menge der vertretbaren Edelmetalle nach Gattung, Größe, Gewicht und Feinheit handelsüblicher Produkte, wie sie sich aus der Gesamtheit aller Edelmetallauszüge der Kunden der Bank zusammensetzt. Eine Verwahrung nach speziellen Jahrgängen oder Herstellern erfolgt nicht. Die Verwahrung läuft so lange, bis der Kunde die verwahrten Bestände verkauft oder einen Auslieferungsauftrag (Ziff. 1.6) erteilt. Eine Einlieferung von Edelmetallen zur Verwahrung ist nicht möglich.

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Verwahrung. Mit Erteilung Die Anteile des Kunden werden in der Kauforder erteilt der Kunde der Regel in Girosammelverwahrung verwahrt. Beim Erwerb von Investmentanteilen verschafft die Bank den Auftragdem Kunden, sofern die gekauften Edelmetalle (im Namen des Kunden) zu verwahrenInvestment- anteile bei einer deutschen Wertpapiersammelbank zur Sammelverwahrung zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand. Gleichzei- tig erklärt er sich damit einverstandenDaneben besteht die Möglichkeit, dass die Bank einen Dritten mit der Verwahrung der Edelmetalle beauftragt (Verwahrstelle)die Anteile bei anderen Zwischenverwahrern oder ausländischen Lagerstellen verwahrt und dort treuhänderisch für ihren Kunden hält. Die Verwahr- stelle ist die pro aurum GmbH mit Sitz in München. Die Verwahrstelle verwahrt die Edelmetalle des Kunden in einem auf Für diese Anteile erteilt die Bank lautenden Bestand; ungetrennt von den Beständen der anderen dem Kunden der Bankeine Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Lagerlandes. Die Menge des eingelagerten Edelmetalls entspricht der Menge der vertretbaren Edelmetalle nach GattungSofern die Bank Dritte in die Verwahrung einbezieht, Größe, Gewicht und Feinheit handelsüblicher Produkte, wie sie beschränkt sich aus der Gesamtheit aller Edelmetallauszüge der Kunden die Haftung der Bank zusammensetzt. Eine Verwahrung nach speziellen Jahrgängen oder Herstellern erfolgt nicht. Die Verwahrung läuft so lange, bis der Kunde die verwahrten Bestände verkauft oder einen Auslieferungsauftrag (Ziff. 1.6) erteiltauf eine sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten. Eine Einlieferung von Edelmetallen zur Verwahrung effektiven Stücken ist nicht möglich. Über jeden Anteilskauf und -verkauf oder sonstige Buchungen in dem Depot erstellt die Bank vorbehaltlich anderer vertraglicher Regelungen Fondsabrechnungen (Tagesdepot- auszüge), die sie dem Kunden unmittelbar in seinem Online-Postfach zur Verfügung stellt. Hat der Kunde der Nutzung des elektronischen Postversands widersprochen, erhält er diese gesammelt einmal wöchentlich auf postalischem Weg. Ferner erhält der Kunde quartalsweise einen Depotauszug. Im Falle der Ausführung von regelmäßigen Aufträgen (z. B. Sparverträgen) behält sich die Bank vor, an die Kunden gem. Art. 59 Abs. 3 der VO (EU) 2017/565 mindestens halbjährlich eine Fondsabrechnung (Sammelauszug) zu versenden, aus der alle im jeweiligen Halbjahreszeitraum getätigten Transaktionen ersichtlich sind.

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