Einlagerung Musterklauseln

Einlagerung. 3.1 Die Einlagerung von Kunstobjekten muss in Lagerstätten erfolgen, die hierzu bezogen auf Sicherheit, Personal- und Sachausstattung, sowie Klima geeignet sind.
Einlagerung. 7.1. In folgenden Fällen nehmen wir, auf Kosten des Kunden, eine Einlagerung in ein von uns gewähltes externes Lager von noch nicht gelieferter Ware vor:
Einlagerung. (1). Kann der Versand oder die Lieferung der Ware oder eines Teils davon aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder aus Gründen, die IPCO nicht zu vertreten hat, nicht gemäß dem vereinbarten Zeitplan erfolgen, ist IPCO berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.
Einlagerung. Sollten sich die in der Bestellung vereinbarten Liefertermine aus nicht beim AN liegenden Gründen ändern, erklärt sich der AN damit einverstanden, eine sachgerechte Lagerung bis zu 3 Monaten auf Kosten und Gefahr des AN für den AG vorzunehmen. Davon betroffene Zahlungen können gegebenenfalls nach zu treffenden schriftlichen Sondervereinbarungen gegen Materialübereignungserklärung und/oder Bankgarantie etc. geleistet werden. Gesamt- oder Teillieferungen und/oder frühere Auslieferungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung (Versandfreigabe) des AG gestattet. Vorzeitige Lieferungen lassen keine früheren Zahlungsansprüche ableiten.
Einlagerung. 10.1. Hilfsmitteleingang, Reinigung und Einlagerung Vor jeder Einlagerung werden die Hilfsmittel vom Leistungserbringer gereinigt und desinfi- ziert. Die einzulagernden Hilfsmittel haben am übernächsten Werktag nach erfolgter Rückholung oder nach Erhalt des Hilfsmittels gereinigt und inventarisiert im Lager für einen Wiederein- satz zur Verfügung zu stehen und im Materialmanagement-System „mip“ der Firma medi- comp GmbH erfasst zu sein. Der Leistungserbringer ermittelt bei jeder Einlagerung eines Hilfsmittels den Zustand und stellt den ggf. erforderlichen Reparaturbedarf fest. Es ist detailliert aufzulisten, welche Teile ausgetauscht/repariert werden müssen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass dasselbe Hilfsmittel bei jeder Lagerzuführung erneut zu begutachten ist. Die Stammdaten sind ent- sprechend zu aktualisieren. Die Zustandsbeschreibung und dessen Erfassung nimmt der Leistungserbringer im Material- management-System nach dessen System vor. Anschließend hat die Lagerung der Hilfsmittel so zu erfolgen, dass sie gegen jeden Einfluss geschützt sind, der die Eignung zur Verwendung beim Versicherten beschränkt. Insbeson- dere sind die Hilfsmittel vor Verunreinigung, Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Verlust zu schützen. Gesetzliche (z.B. Medizinproduktegesetz) oder produktspezifische La- gervorschriften sind einzuhalten. Hilfsmittel werden vor der Einlagerung nicht repariert.
Einlagerung a) Intrafrigo ist verpflichtet, bei der Einlagerung die Packstücke auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schäden und Unversehrtheit von Xxxxxxx und Verschlüssen zu überprüfen und Unregelmäßigkeiten zu dokumentieren (z.B. in den Begleitpapieren oder durch besondere Benachrichtigung).
Einlagerung. Bei vereinbarter Lagerung der von uns gefertigten Druckerzeugnisse mit einer Auslieferung auf Abruf beginnen angemessene Abnahmefristen mit Anzeige des erfolgten Drucks und der Einlagerung in Textform gegenüber dem Kunden. Nach zwei Jahren kann TERRITORY die dann noch lagernden Restbestände vernichten und die Gesamtvergütung abrechnen, soweit noch nicht geschehen. Der Kunde wird hiervon im Vorfeld informiert.
Einlagerung a) Nach dem Kauf und der Lieferung der Diamanten werden diese eingelagert.
Einlagerung. Die Einlagerung erfolgt in verschiedenen Gewächshäusern. Bei der Einlagerung wird die Pflanze des Kunden etikettiert, photographiert und per EDV-System erfasst. Die Photos zeigen nur den äußeren Habitus der Pflanze. Es werden keine Detail- Mikroskopaufnahmen, die einen etwaigen Schädlingsbestand dokumentieren, gemacht. Blumen Schwarz bewertet die Pflanze nach einem System von 1 (sehr gut) bis 6 (kaum Überwinterungschancen). Vorschäden werden dokumentiert. Die Bewertung spiegelt nur das äußere Erscheinungsbild bei der Einlagerung wider. Versteckte, erst später sichtbar werdende Schäden können nicht dokumentiert werden (z.B. Wurzelschaden durch Staunässe o.ä.). Diesen Einlagerungsbescheid erhält der Kunde automatisch per Email. Gegen gesonderte Kosten können diese Einlagerungsbescheide auch per Post verschickt werden.