Vertretung Musterklauseln

Vertretung. Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. wird vertreten durch den Vorstand Xx. Xxxxx Xxxxx (Vorsitzender), Xxxx Xxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxxxx.
Vertretung. Dem Auftraggeber (in der Folge „AG“) ist/sind spätestens bei Vertragsabschluss ein oder auch mehrere in allen Angelegenheiten der Vertragsabwicklung bevollmächtigte(r) Ansprechpartner bekannt zu geben. Sofern diese nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, ist dies dem AG ebenfalls nachweislich bekannt zu geben.
Vertretung. Jede Partei kann sich im Schlichtungsverfahren durch einen Verfahrensbevollmächtigten bzw eine Verfah- rensbevollmächtigte vertreten oder unterstützen las- sen. Der bzw die Verfahrensbevollmächtigte hat sich auf Verlangen der Schiedskommission oder einer an- deren Partei durch schriftliche Vollmacht zu legitimie- ren.
Vertretung. (1) Soweit die Gesellschafter einer Vertragsgruppenpraxis der gleichen Fachrichtung angehören, haben sie einander im Falle einer persönlichen Verhinderung tunlichst gegenseitig zu vertreten.
Vertretung. (1) Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte und Inte- ressen des Auftraggebers im Rahmen der von ihm zu er- bringenden Leistungen verpflichtet. Er ist jedoch nicht befugt, den Auftraggeber gegenüber Dritten ohne vorhe- rige schriftliche Bevollmächtigung rechtsgeschäftlich zu vertreten oder sich als sein Beauftragter auszugeben.
Vertretung. (1) Sofern nur eine Person zur Geschäftsführung Geschäftsführer bestellt ist, vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Vertretung. 5.1. Es ist dem Mieter und anderen Nutzern nicht erlaubt, die Unterkunft und/oder den Wohnmobilstellplatz unter welcher Bezeichnung und aus welchem Grund auch immer, anderen Personen, die nicht in dem Vertrag genannt werden, zum Gebrauch zu überlassen, es sei denn, es wurden diesbezüglich andere Vereinbarungen mit Landal GreenParks/dem Eigentümer getroffen.
Vertretung. Werden Personalmittel für die Vertretung der Projektleiterin bzw. des Projektleiters in der Bewilligung zugesagt, so darf das Entgelt der Vertreterin bzw. des Vertreters die Höhe des Entgelts der bzw. des Vertretenen nicht überschreiten.
Vertretung. Werden Personalmittel für Vertretungen in der Bewilligung zugesagt, so darf das Entgelt der Vertreterin bzw. des Vertreters die Höhe des Entgelts der bzw. des Vertretenen nicht überschreiten.
Vertretung. (16) Werden Sie bei Vertragsschluss vertreten, sind sowohl die Kenntnis und die Arglist Ihres Vertreters als auch Ihre Kenntnis und Ihre Arglist zu berücksichtigen. Auch Ihr Vertreter ist vollumfänglich anzeigepflichtig. Sie können sich nur darauf berufen, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.