Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht Musterklauseln

Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. 1.1. Modifikationen und Erweiterungen sowie sonstige Software (nachstehend insgesamt auch „Anpassungen“) werden nur in ausführbarer Form und ohne Dokumentation geliefert. Der Quellcode (SourceCode) der Anpassungen ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Auch eine Anwendungsdokumentation wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann die Erstellung einer Anwendungsdokumentation auch nachträglich xxxxxxxxxxx.Xx Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen oder Erweiterungen Auswirkungen auf die Anwendungsdokumentation der Standard-Software, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt.
Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. 1. Der LIZENZGEBER ist Inhaber sämtlicher Urheber- und Werknutzungsrechte sowie sonstiger Verwertungsrechte am PRODUKT. Darüber hinaus hält er am PRODUKT bzw. Bestandteilen des PRODUKTes auch sonstige Schutzrechte, wie beispielsweise Markenrechte.
Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. 1.1. Erwirbt der Kunde auf der Basis eines Kaufvertrags Standard-Softwareprogramme (nachstehend Software oder Pro- gramm) über xSuite, gelten ausschließlich die Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers oder Lieferanten (Anbieters), die xSuite an den Kunden bei Vertragsschluss durchreicht und der jeweiligen Lieferung beifügt. Der Nutzungsvertrag kommt insoweit nur mit dem jeweiligen Anbieter zustande.
Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. Erwirbt der Vertragspartner auf der Basis eines Kaufvertrags Standard-Softwarepro- gramme (nachstehend Software oder Programm) über HENRICHSEN4easy GmbH gelten ausschließlich die Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen des jeweiligen Soft- wareherstellers oder Lieferanten (Anbieter), die HENRICHSEN4easy GmbH an den Vertragspartner bei Vertragsschluss durchreicht und der jeweiligen Lieferung beifügt. Der Nutzungsvertrag kommt insoweit nur mit dem jeweiligen Anbieter zustande. Sofern es sich um eine von HENRICHSEN4easy GmbH entwickelte Software handelt oder HENRICHSEN4easy GmbH als Lieferant der Software Lizenzgeber ist, erhält der Vertragspartner das einfache, zeitlich unbegrenzte, inhaltlich und räumlich be- schränkte sowie übertragbare Recht, die Software einschließlich der dazugehörigen Dokumentationen zu nutzen. Die Leistungsmerkmale der Software sind in dem jeweiligen Kaufvertrag oder in der beigefügten Programmbeschreibung aufgeführt. Der Preis und die Zahlungsmodalitä- ten für die Software ergeben sich ebenfalls aus dem jeweiligen Kaufvertrag. Im Übri- gen gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten von HENRICHSEN4easy GmbH, zuzüglich etwaiger Nebenkosten wie Zoll, Verpa- ckung, Liefer- und Transportkosten. Nutzen im Sinne dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ist jedes dauerhafte oder vorübergehende, ganz oder teilweise vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzei- gen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software zum Zwecke ihrer Ausfüh- rung und Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände. Sofern der Einsatz der erworbenen Software Lizenzen weiterer Softwarehersteller voraussetzt, zum Beispiel Betriebssysteme, Datenbanken oder Zugriffsrechte auf Drittsysteme, hat der Vertragspartner für die Beschaffung entsprechend Sorge zu tra- gen und die Lizenzierung herbeizuführen. HENRICHSEN4easy GmbH übernimmt hierfür weder Kosten noch irgendeine Haftung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.