Common use of Vertragsdauer Clause in Contracts

Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Betreiber kann die gegenständliche Ver- einbarung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten kündi- gen. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere dann vor, wenn wesentliche Bestandteile dieses Vertrages verletzt werden und/oder Voraussetzungen nach Punkt IV nicht bzw. nicht mehr gegeben sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung und/oder einer Änderung der Markt- regeln oder der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz eine Anpas- sung des gegenständlichen Vertrages erforderlich ist, verpflichten sich die Vertrags- partner, den Vertrag an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den gegenständlichen Vertrag erforderlichenfalls auch einvernehmlich aufzulösen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Auflösung dieses Vertrages bleibt der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Netzzugangsvertrag aufrecht, d.h. die gesamte erzeugte Energie wird dem Erzeugerzähl- punkt zugeordnet.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.tinetz.at

Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Betreiber kann die gegenständliche Ver- einbarung Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten kündi- genkündigen. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn wesentliche Bestandteile dieses Vertrages verletzt werden und/oder Voraussetzungen nach Punkt IV nicht bzw. nicht mehr gegeben sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung und/oder einer Änderung der Markt- regeln Marktregeln oder der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Verteilernetzbedingungen eine Anpas- sung Anpassung des gegenständlichen Vertrages erforderlich ist, verpflichten sich die Vertrags- partnerVertragspartner, den Vertrag an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den gegenständlichen Vertrag erforderlichenfalls auch einvernehmlich aufzulösen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Auflösung dieses Vertrages bleibt der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Netzzugangsvertrag aufrecht, d.h. die gesamte erzeugte Energie wird dem Erzeugerzähl- punkt Erzeugerzählpunkt zugeordnet.

Appears in 2 contracts

Samples: stadtwerkeschwaz.at, pv-gemeinschaft.at

Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Betreiber Die EEG kann die gegenständliche Ver- einbarung Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten kündi- genkündigen. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung Ein- haltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn wesentliche Bestandteile dieses Vertrages verletzt werden und/oder Voraussetzungen Vorausset- zungen nach Punkt IV bzw. den heranzuziehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht bzw. nicht mehr gegeben sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung und/oder einer Änderung der Markt- regeln oder der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz eine Anpas- sung des gegenständlichen Vertrages erforderlich ist, verpflichten sich die Vertrags- partnerVertragspartner, den Vertrag an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den gegenständlichen Vertrag erforderlichenfalls auch einvernehmlich aufzulösen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außeror- dentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Auflösung dieses Vertrages bleibt der zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des/der Erzeugungszählpunkte(s) abgeschlossene Netzzugangsvertrag aufrecht, d.h. die gesamte erzeugte Energie wird dem Erzeugerzähl- punkt Erzeugerzählpunkt zugeordnet.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.tinetz.at

Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Betreiber Die EEG kann die gegenständliche Ver- einbarung Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten kündi- genkündigen. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn wesentliche Bestandteile dieses Vertrages verletzt werden und/oder Voraussetzungen nach Punkt IV bzw. den heranzuziehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht bzw. nicht mehr gegeben sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung und/oder einer Änderung der Markt- regeln Marktregeln oder der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Verteilernetzbedingungen eine Anpas- sung Anpassung des gegenständlichen Vertrages erforderlich ist, verpflichten sich die Vertrags- partnerVertragspartner, den Vertrag an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den gegenständlichen Vertrag erforderlichenfalls auch einvernehmlich aufzulösen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Auflösung dieses Vertrages bleibt der zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des/der Erzeugungszählpunkte(s) abgeschlossene Netzzugangsvertrag aufrecht, d.h. die gesamte erzeugte Energie wird dem Erzeugerzähl- punkt Erzeugerzählpunkt zugeordnet.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at

Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Betreiber Die EEG kann die gegenständliche Ver- einbarung Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten kündi- genkündigen. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung Ein- haltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn wesentliche Bestandteile dieses Vertrages verletzt werden und/oder Voraussetzungen Vorausset- zungen nach Punkt IV bzw. den heranzuziehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht bzw. nicht mehr gegeben sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung und/oder einer Änderung der Markt- regeln oder der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Verteilernetzbedingungen eine Anpas- sung Anpassung des gegenständlichen gegenständli- chen Vertrages erforderlich ist, verpflichten sich die Vertrags- partnerVertragspartner, den Vertrag an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den gegenständlichen Vertrag erforderlichenfalls auch einvernehmlich aufzulösen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Auflösung dieses Vertrages bleibt der zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des/der Erzeugungszählpunkte(s) abgeschlossene Netzzugangsvertrag aufrecht, d.h. die gesamte erzeugte Energie wird dem Erzeugerzähl- punkt Erzeugerzählpunkt zugeordnet.

Appears in 1 contract

Samples: Mustervertrag „betrieb Einer

Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Betreiber kann die gegenständliche Ver- einbarung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten kündi- gen. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere dann vor, wenn wesentliche Bestandteile dieses Vertrages verletzt werden und/oder Voraussetzungen nach Punkt IV nicht bzw. nicht mehr gegeben sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung und/oder einer Änderung der Markt- regeln oder der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Verteilernetzbedingungen eine Anpas- sung Anpassung des gegenständlichen gegenständli- chen Vertrages erforderlich ist, verpflichten sich die Vertrags- partnerVertragspartner, den Vertrag an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den gegenständlichen Vertrag erforderlichenfalls auch einvernehmlich aufzulösen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Auflösung dieses Vertrages bleibt der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Netzzugangsvertrag aufrecht, d.h. die gesamte erzeugte Energie wird dem Erzeugerzähl- punkt zugeordnet.

Appears in 1 contract

Samples: www.tinetz.at

Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner Ver- tragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossenabgeschlos- sen. Der Betreiber Die EEG kann die gegenständliche Ver- einbarung Vereinbarung unter Einhaltung Ein- haltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten kündi- genkündigen. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn wesentliche Bestandteile dieses Vertrages verletzt ver- letzt werden und/oder und /oder Voraussetzungen nach Punkt IV bzw. den heranzuziehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht bzw. nicht mehr gegeben sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung und/oder und /oder einer Änderung der Markt- regeln Marktregeln oder der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Vertei- lernetzbedingungen eine Anpas- sung Anpassung des gegenständlichen Vertrages erforderlich ist, verpflichten sich die Vertrags- partnerVertragspartner, den Vertrag an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den gegenständlichen Vertrag erforderlichenfalls auch einvernehmlich einvernehm- lich aufzulösen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Auflösung dieses Vertrages bleibt der zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der Erzeu- gungsanlage(n) abgeschlossene Netzzugangsvertrag aufrecht, d.h. die gesamte erzeugte Energie wird dem Erzeugerzähl- punkt zugeordnet.,

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Für Den Betrieb Einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft

Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Betreiber kann die gegenständliche Ver- einbarung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten kündi- genkün- digen. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere ins- besondere dann vor, wenn wesentliche Bestandteile dieses Vertrages verletzt werden und/oder Voraussetzungen nach Punkt IV nicht bzw. nicht mehr gegeben sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung und/oder einer Änderung der Markt- regeln oder der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Verteilernetzbedingungen eine Anpas- sung Anpassung des gegenständlichen gegenständli- chen Vertrages erforderlich ist, verpflichten sich die Vertrags- partnerVertragspartner, den Vertrag an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den gegenständlichen Vertrag erforderlichenfalls auch einvernehmlich aufzulösen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Auflösung dieses Vertrages bleibt der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Netzzugangsvertrag aufrecht, d.h. die gesamte erzeugte Energie wird dem Erzeugerzähl- punkt zugeordnet.

Appears in 1 contract

Samples: ebutilities.at

Vertragsdauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner Ver- tragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossenabgeschlos- sen. Der Betreiber kann die gegenständliche Ver- einbarung Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten kündi- genMonatsletz- ten kündigen. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn wesentliche Bestandteile dieses Vertrages verletzt ver- letzt werden und/und/ oder Voraussetzungen nach Punkt IV nicht bzw. nicht mehr gegeben sind. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung und/oder und /oder einer Änderung der Markt- regeln Marktregeln oder der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Vertei- lernetzbedingungen eine Anpas- sung Anpassung des gegenständlichen Vertrages erforderlich ist, verpflichten sich die Vertrags- partnerVertragspartner, den Vertrag an die neuen Gegebenheiten anzupassen und den gegenständlichen Vertrag erforderlichenfalls auch einvernehmlich einvernehm- lich aufzulösen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Auflösung dieses Vertrages bleibt der zwischen den Vertragsparteien Ver- tragsparteien abgeschlossene Netzzugangsvertrag aufrecht, d.h. die gesamte erzeugte Energie wird dem Erzeugerzähl- punkt zugeordnet.,

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Für Den Betrieb Einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage