Common use of Verkehrsdaten Clause in Contracts

Verkehrsdaten. a) Umgang mit Verkehrsdaten Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikations- dienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer oder Kennnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die in Anspruch genommenen Telekom- munikationsdienstleistungen. Bei Internetzugängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn und Ende der Verbindung, die IP-Adressen und das übertragene Datenvolumen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Ver- kehrsdaten und wird von uns nicht gespeichert. Wir sind zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist. Hierunter fallen z. B. die Er- stellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. Verkehrsda- ten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichern wir zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Richtigkeit der be- rechneten Entgelte vollständig bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Uns ist jedoch eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht, trifft uns gemäß § 45i Abs. 2 TKG keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlun- gen, verarbeiten und speichern wir Ihre Daten bis zur Klärung über einen län- geren Zeitraum.

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Samples: www.sw-unna.de, www.sw-unna.de

Verkehrsdaten. a) a. Umgang mit Verkehrsdaten Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikations- dienstes Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer oder Kennnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die in Anspruch genommenen Telekom- munikationsdienstleistungengenom- menen Telekommunikationsdienstleistungen. Bei Internetzugängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn und Ende der Verbindung, die IP-Adressen und das übertragene Datenvolumen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Ver- kehrsdaten Verkehrsdaten und wird von uns nicht gespeichert. Wir sind zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich er- forderlich ist. Hierunter fallen z. B. die Er- stellung Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. Verkehrsda- tenVerkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichern wir zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Richtigkeit der be- rechneten berechneten Entgelte vollständig bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Uns ist jedoch eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht, trifft uns gemäß § 45i Abs. 2 TKG keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Nur in Ausnahmefällen, Ausnahmefällen wie z. B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlun- genMissbrauchshandlungen, verarbeiten und speichern wir Ihre Daten bis zur Klärung über einen län- geren längeren Zeitraum.

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Samples: Auftrag Glasfaser Anschluss

Verkehrsdaten. a) a. Umgang mit Verkehrsdaten Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikations- dienstes Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer oder Kennnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die in Anspruch genommenen Telekom- munikationsdienstleistungenTelekommunikationsdienstleistungen. Bei Internetzugängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn und Ende der Verbindung, die IP-Adressen und das übertragene Datenvolumen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Ver- kehrsdaten und wird von uns nicht gespeichert. Wir sind zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigtberech- tigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist. Hierunter fallen z. B. die Er- stellung Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen Einzelverbindungsnachwei- sen und die Abrechnung. Verkehrsda- tenVerkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichern wir zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Richtigkeit der be- rechneten berechneten Entgelte vollständig bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Uns ist jedoch eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht, trifft uns gemäß § 45i Abs. 2 TKG keine Nachweispflicht Nachweis- pflicht für die Einzelverbindungen. Nur in Ausnahmefällen, Ausnahmefällen wie z. B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlun- genMissbrauchshandlungen, verarbeiten und speichern wir Ihre Daten bis zur Klärung über einen län- geren längeren Zeitraum.

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Samples: Auftrag Glasfaser Hausanschluss