Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: elektro-goss.de, www.mai-elektrotechnik.de, www.television-bleicherode.de
Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: www.sv-martini.de, www.sv-martini.de, www.melzer.net
Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung Auftrags- durchführung notwendig sind.
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Samples: www.elektrorothe.de, www.hildebrand-elektrotechnik.de, www.elektromeister-stoecker.de
Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: Verbrauchervertrag Für Bauleistungen, www.kaelte-strang.de
Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlichverbind- lich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer Werkunter- nehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: www.el-automatisierungstechnik.com
Termine. 2.1 2.1. Der vereinbarte Liefer- oder und Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung Zeichnungsfreigaben u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: www.ma-dieterle.de
Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: www.roennfeld-rolladenbau.de
Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (z.B. Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: www.dirmeier.de
Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: www.hengmith.de
Termine. 2.1 2.1. Der vereinbarte Liefer- Liefer‐ oder Fertigstellungstermin Fertigstellungstermine ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer Werksunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: klenkgmbh.de
Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie bzw. Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: teleradio-tv-service.de
Termine. 2.1 2.1. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Samples: www.weiler-gmbh.de