Common use of Termine Clause in Contracts

Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

Appears in 13 contracts

Samples: elektro-goss.de, www.mai-elektrotechnik.de, www.television-bleicherode.de

Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

Appears in 7 contracts

Samples: www.sv-martini.de, www.sv-martini.de, www.melzer.net

Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung Auftrags- durchführung notwendig sind.

Appears in 4 contracts

Samples: www.elektrorothe.de, www.hildebrand-elektrotechnik.de, www.elektromeister-stoecker.de

Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

Appears in 2 contracts

Samples: Verbrauchervertrag Für Bauleistungen, www.kaelte-strang.de

Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlichverbind- lich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer Werkunter- nehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

Appears in 1 contract

Samples: www.el-automatisierungstechnik.com

Termine. 2.1 2.1. Der vereinbarte Liefer- oder und Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung Zeichnungsfreigaben u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

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Samples: www.ma-dieterle.de

Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

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Samples: www.roennfeld-rolladenbau.de

Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (z.B. Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

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Samples: www.dirmeier.de

Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

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Samples: www.hengmith.de

Termine. 2.1 2.1. Der vereinbarte Liefer- Liefer‐ oder Fertigstellungstermin Fertigstellungstermine ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer Werksunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

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Samples: klenkgmbh.de

Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie bzw. Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

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Samples: teleradio-tv-service.de

Termine. 2.1 2.1. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

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Samples: www.weiler-gmbh.de