Stornogebühren Musterklauseln

Stornogebühren. 3.3.1 Die Stornierungen von Standbau/Serviceleistungen erfolgen aus- schließlich gem. A 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ser- viceleistungen der Landesmesse Stuttgart GmbH.
Stornogebühren. 3.3.1 Die Stornierungen von Standbau/Serviceleistungen erfolgen ausschließlich gem. A 6 der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen für Serviceleistungen der Landesmesse Stutt- gart GmbH.
Stornogebühren. Bitte beachten Sie, dass die ursprüngliche Anzahlung in Höhe von NZ$300 nicht zurückerstattet wird. Alle anderen bezahlten Anzahlungen werden zurückerstattet, entweder ganz oder teilweise, im alleinigen Ermessen von Wendekreisen, und zwar auf folgender Grundlage. Für den Fall, dass Sie Ihre Buchung stornieren möchten, gelten folgenden Gebühren: Keine Gebühr. 30% des Bruttobetrages der Reservierung 100% des Bruttobetrages der Reservierung Es ist keine Rückerstattung für ungenutzte Teile der Miete möglich.
Stornogebühren. Führt der Auftraggeber die von einer Vereinbarung betroffene Veranstaltung nicht durch oder wird ein beste- hender Auftrag aus anderen Gründen ganz oder teilweise storniert, steht es dem Anbieter frei, folgende Aus- fallgebühren in Rechnung zu stellen: ALPHA Rettung e.V. Register-Nummer: 207748 Steuer-Nummer: 143 / 210 / 31529 Finanzamt München Stadtsparkasse München Konto: 1005352974 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 SWIFT-Adresse (BIC): XXXXXXXXXXX • Bei Absage bis spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25,00 € • Bei Absage bis spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung, mindestens jedoch 30,00 € • Bei Absage bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung, mindestens jedoch 40,00 € • Erfolgt die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung
Stornogebühren. 14.1. Bei einer Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50%, bei Stornierung ab einer Woche vor dem Veranstaltungstermin in Höhe von 100% der Vergütung fällig.
Stornogebühren. Sagt ein Trainer oder Berater seine kostenpflichtige Veranstaltung ab, so entstehen für den Trainer oder Berater Stornogebühren in Höhe von 2,50 EUR netto pro gebuchten Teilnehmer. Storniert ein Teilnehmer eine kostenpflichtige Veranstaltung so entsteht für diesen Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 5,95 EUR.
Stornogebühren. Wenn Ware speziell für den Kunden bestellt und zugeschnitten wurde dann ist es nicht möglich, vom Vertrag zurück zu treten. Restware kann nicht zurück genommen werden.
Stornogebühren. Sollte die Veranstaltung nach erfolgter Zusage abgesagt werden, entstehen Stornogebühren wie folgt: Bis zu 6 Monate vor Veranstaltungstag: keine Kosten Bis zu 5 Monate vor Veranstaltungstag: 10 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menü-/Buffetpreis. Bis zu 4 Monate vor Veranstaltungstag: 25 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menü-/Buffetpreis. Bis zu 3 Monate vor Veranstaltungstag: 35 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menü-/Buffetpreis. Bis zu 2 Monate vor Veranstaltungstag: 50 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menü-/Buffetpreis. Bis zu 1 Monat vor Veranstaltungstag: 75 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menü-/Buffetpreis. Bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungstag: 100 % der avisierten Personenzahl multipliziert mit dem Menü-/Buffetpreis, ebenso wie alle Forderungen von externen Zulieferern und Drittfirmen.
Stornogebühren. Bei einer Stornierung ab 2 Wochen vor dem Schulungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50%, bei Stornierung ab einer Woche vor dem Schulungstermin in Höhe von 100% der Schulungsvergütung fällig. Werden vom Kunden Tätigkeiten (z.B. Werbemaßnahmen, Erstellung von Unterlagen) vor dem Zeitraum von 2 Wochen vor dem Schulungstermin angefordert, wird dieser Aufwand bei Stornierung zum Stundenlohn gem. Ziffer 30 „Vergütung“ der AGB der PoLi Marketing GmbH , nach Stunden abgerechnet. Fällt die Schulung aufgrund höherer Gewalt aus, fallen keine Stornogebühren an.
Stornogebühren. ● Sofern das gesetzliche Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nicht anwendbar ist, gewähren wir Ihnen eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit bis einschließlich 15 Tage vor Kursbeginn. Im Fall eines Rücktritts zwischen dem 14. bis einschließlich 8. Tag vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50 Prozent der vereinbarten Kursgebühr samt Nebenkosten und bei Rücktritt nach dem 7. Tag vor Kursbeginns sind 100 Prozent der vereinbarten Kursgebühr samt Nebenkosten zu bezahlen. Dieser Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche, per Post abgesendete Rücktrittserklärung oder per E-Mail bei Dr. Xxxxx GmbH eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung bei Dr. Xxxxx GmbH persönlich abgegeben wird. ● Haben Sie von uns verlangt, dass wir mit unserer Dienstleistung (z.B.: Abhaltung des Kurses, Registrierung auf der eLearning Plattform, Ausstellen der Anmeldebestätigung zur Vorlage beispielsweise beim AMS) vor Kursbeginn beginnen sollen, so verzichten Sie explizit auf einen Rücktritt, eine Stornierung, bzw. Abmeldung von der Weiterbildungsmaßnahme. Sollten Sie dennoch Ihre Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme stornieren (obwohl wir bereits mit unserer Dienstleistung begonnen haben), so ist eine Stornogebühr in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Kursgebühr samt Nebenkosten zu bezahlen. ● Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen sowie einem allfälligen Verschulden zu bezahlen. Der Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Auftrag für mehrere TeilnehmerInnen auch teilnehmerInnenbezogen (für einzelne TeilnehmerInnen) erfolgen. Die Stornogebühr ist jedenfalls von jenem Betrag zu entrichten, der für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu bezahlen wäre. Die Stornogebühr kann entfallen, wenn vom/von der TeilnehmerIn ein/e ErsatzteilnehmerIn genannt wird, der/die den Aufnahmevoraussetzungen entspricht und die Kursgebühr in zumindest gleicher Höhe bezahlt. Die Entscheidung über den Entfall der Stornogebühr bei Nennung eines Ersatzteilnehmers obliegt hierbei Dr. Hösch GmbH. ● Dr. Hösch GmbH ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Schulungsvertrag (von der Kursteilnahme, der Exkursion, der Betriebsbesichtigung) aus wichtigem Grund zurückzutreten oder Sie von der weiteren Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung auszuschließen. ● Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die für den betreffenden Kurs vorgesehene MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird oder der/die...