Allgemeine Mietpreisregelungen Musterklauseln

Allgemeine Mietpreisregelungen. 3.4.1 Bei doppelstöckigen Messeständen werden neben der Miete für die Bodenfläche weitere 50 % der überbauten Bodenfläche berechnet.
Allgemeine Mietpreisregelungen. 3.4.1 Bei doppelstöckigen Messeständen werden neben der Miete für die Bodenfläche weitere 50 % der überbauten Bo- denfläche berechnet.