Speicherung der Daten Musterklauseln

Speicherung der Daten. Wir speichern die aus der Antrags- und Vertragsbearbei- tung anfallenden Daten in Kundendateien sowie in Ver- tragsverwaltungs- und Leistungssystemen. Vertragsdaten und Geschäftskorrespondenz werden min- destens zehn Jahre ab Vertragsauflösung aufbewahrt. Schadendaten müssen von Gesetzes wegen mindestens bis zehn Jahre nach Erledigung des Schadenfalls aufbe- wahrt werden.
Speicherung der Daten. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.
Speicherung der Daten. Grundsätzlich werden die Daten nur solange gespeichert, wie dies für die Anbahnung und – bei Zustandekommen – zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, und 4 Jahre nach dessen Beendigung gelöscht, sofern nicht im Einzelfall eine Einwilligung zur längeren Aufbewahrung erteilt wurde, oder darüber hinaus eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Längere Aufbewahrungsfristen können sich für die Daten von Käufer und Verkäufer von Immobilien aus den geltenden Geldwäschebestimmungen (§ 365y GewO) ergeben, nach denen Kundendaten und Belege und Aufzeichnungen betreffend Geschäftsbeziehungen und Transaktionen 5 Jahre aufzubewahren sind. Darüber hinaus werden aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen die dazu erforderlichen Daten 7 Jahre aufbewahrt (§ 132 Abs 1 BAO; §§ 190, 212 UGB; § 11 Abs 2 3. Unterabsatz UStG). Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie angefallen sind; bzw. darüberhinausgehend solange sie in einem anhängigen Verfahren von Bedeutung sind. Darüber hinaus werden Daten über den Kaufvorgang und das Objekt vermittelte zur allfälligen Geltendmachung oder der Abwehr von allfälligen Ansprüchen aus dem Maklervertrag für bis zu 31 Jahre nach Abschluss des Geschäftsfalles und Rechnungslegung bzw. Bezahlung aufbewahrt.
Speicherung der Daten. (1) Die PNR-Daten werden höchstens fünfeinhalb Jahre ab dem Tag, an dem der Australian Customs and Border Protection Service sie erstmals erhalten hat, gespeichert. Während dieses Zeitraums werden die PNR-Daten nur für Zwecke der Vorbeu­ gung, Aufdeckung, Untersuchung und strafrechtlichen Verfol­ gung von terroristischen Straftaten und grenzübergreifender schwerer Kriminalität in folgender Weise in dem PNR-System gespeichert:
Speicherung der Daten. Kundendaten werden bis zum Ende von gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsfristen gespeichert. Daten von Interessenten werden bis zu 12 Monate gespeichert und dann gelöscht. Daten von Geschäftspartnern und Lieferanten sowie potentiellen Geschäftspartner und Lieferanten werden 2 Jahre nach der letzten Kontaktaufnahme gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Die Auftragnehmerin gibt Ihre Daten an folgende Empfänger bzw. Empfängerkategorien weiter: Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen: Gerichte, Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder und Verwaltungsbehörden im Anlassfall Für die Datenverarbeitung zieht die Auftragnehmerin Auftragsverarbeiter heran. Ihre Daten werden zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet, und zwar in den USA. Das angemessene Schutzniveau ergibt sich aus einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DSGVO. Auftragsverarbeiter mit Standort USA: Google LLC 0000 Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxx, XX 00000 XXX Hinweis zur verantwortlichen Stelle Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist: Ing. Xxxx Xxxxxx blubbb – die Kommunikationswerkstatt e.U. Xxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxx Tel: 0000 00 00 000 E-Mail: xxxx@xxxxxx.xx xxx.xxxxxx.xx / xxx.xxxxxxxxxx.xxx / xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xxx
Speicherung der Daten. Das LAZBW speichert die persönlichen Daten der Teilnehmer*innen in elektronischer Form. Die Daten werden vom LAZBW ausschließlich für dienstliche und organisatorische Zwecke genutzt. Eine Weitergabe der Daten erfolgt lediglich zur Aufga- benerfüllung (Rechnungsstellung, Zuschussgewährung). Bei im Lehrgangsprogramm und in der Ausschreibung kenntlich ge- machten Kooperationsveranstaltungen kann eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Kooperationspartner*in- nen erfolgen. Eine Weitergabe der Daten z.B. an Firmen zu Werbezwecken erfolgt nicht. Auf die Datenschutzerklärung des LAZBW (xxx.xxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx) wird verwiesen. Die Kosten für Übernachtung, Verpflegung, Lehrgangsunterlagen und ggf. Teilnahmegebühren werden in der Ausschreibung in der genannten Höhe, vorbehaltlich eventueller Änderungen, spätestens bei Beendigung der Veranstaltung fällig. Die Rech- nung wird auf Namen und Anschrift der angemeldeten Person bzw. der dort angegebenen Rechnungsanschrift ausgestellt. Der/die angegebene Rechnungsempfänger*in, der/die Anmeldende und der/die Teilnehmer*in haften als Gesamtschuldner*in- nen. Bei späteren Änderungen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR fällig. Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die im Programm gekennzeichneten Lehrgänge Zuschüsse, sofern die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zuwendungsvoraussetzungen hat der/die Teilnehmer*in bei Beginn der Veranstaltung nachzuweisen. Die Zuschüsse werden in der Rechnung in Abzug gebracht. An den einzelnen Standorten des LAZBW gelten die jeweils gültigen Hausordnungen. Bei auswärtiger Veranstaltung gilt die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung. Sie ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Haftung des LAZBW für Schäden und Unfälle jeder Art wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für die während des Aufenthalts von Teilnehmer*innen verursachten Schäden an Einrichtungen und Gebäuden des LAZBW haftet der/die Teilnehmer*in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle gelten die Bestimmungen der gesetzli- chen Unfallversicherung. Für Unfälle während der Freizeit wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen. Teilnehmer*innen mit gesundheitlichen und körperlichen Beeinträchtigungen haben vor Kursantritt die Teilnahmebedingungen mit dem LAZBW zu klären. Werdende Mütter können nicht an Kursen mit stallpraktischen Unterweisungen teilnehmen. Teil- nehmer*innen, von denen ein Infektionsrisiko...
Speicherung der Daten. Die Hebammen bewahren die personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behand- lung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 g BGB sind die Hebammen dazu verpflichtet Dokumentationsdaten 30 Jahre nach der letzten Behandlung und 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung aufzubewahren.
Speicherung der Daten. O Ich willige ein, dass die Daten auch nach der Auftragserfüllung für weitere Aufträge gespeichert werden. O Ich willige ein, dass die Daten zur Kontaktaufnahme für Angebote, Produktinfos und zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe an dritte Unternehmen erfolgt nicht. Für die Erfüllung des Vertragszweckes werden personenbezogene Daten an dritte Unternehmen, insbeson- dere an die Buchhaltungssoftware und andere Verarbeitungsdienste für die Erfüllung der durch den Auftrag entstehenden Administration weitergeleitet. Wir wählen unsere Anbieter sorgfältig aus und haben mit diesen - da wo es gesetzlich vorgeschrieben ist - einen sog. Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, um Ihre Daten zu schützen. Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers. Ich bin darüber informiert worden und damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zusätzlich an folgende dritte Unternehmen weitergeleitet werden: Clouddienst: HM4u-Cloud (im privaten Netzwerk, keine öffentliche Cloud!) z.B. zum Datenaustausch, Bereitstellung von Entwürfen zur Ansicht Der Unterzeichnende hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung zu wider- rufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Auf Anfrage können Sie unter der untenstehenden Adresse eine detaillierte Auskunft über den Umfang der von uns vorgenommenen Datenerhebung verlangen.
Speicherung der Daten. Ihre Daten werden von uns nicht länger gespeichert, als dies zur Erfüllung unserer vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.
Speicherung der Daten. Für die oben genannten Zwecke speichern wir Ihre Daten und löschen sie, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen be- endet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungs- pflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen. Aufbewahrungspflichten bestehen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenord- nung (AO). Soweit solche Pflichten greifen und sich auf Un- terlagen mit Ihren Daten beziehen, löschen wir Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. In der Regel sind das zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Vertragsverhältnis mit Ihnen geendet ist.