Zustandekommen der Verträge Musterklauseln

Zustandekommen der Verträge. Diese Rahmenvereinbarung sowie jeder darunter erteilte Vermögensverwaltungsauftrag zwischen Anleger und Bank kommt zustande, wenn der Anleger sich mit seinen Daten auf dem geschützten Bereich der Webseite registriert, einen Auftrag zur Vermögensverwaltung erteilt und die Bank dem Anleger die Annahme dieses Auftrags durch Information über den Dokumente-Ordner bestätigt. Vor Erteilung eines Auftrags zur Vermögensverwaltung werden dem Anleger die jeweils von ihm gemachten Angaben sowie der zu erteilende Auftrag in einer Zusammenfassung angezeigt, sodass der Anleger die Möglichkeit hat, eventuelle Eingabefehler zu korrigieren. Der Vertragstext wird nach Abschluss der Rahmenvereinbarung durch die Bank gespeichert und dem Anleger im Dokumente-Ordner zur Verfügung gestellt. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Bank setzt voraus, dass der Anleger ein Wertpapierdepot bei der USB eröffnet und einen entsprechenden Depotvertrag mit der USB schließt. Vertragspartner dieses Depotvertrags sind ausschließlich der Anleger und USB. Aus dem Depotvertrag entstehen keine Pflichten der Bank.
Zustandekommen der Verträge. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden und Annahme von Vodafone durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder Anklicken eines bestimmten Inhalts durch den Kunden, womit er das Angebot von Vodafone annimmt, zustande.
Zustandekommen der Verträge. 3. Abonnements; Laufzeiten
Zustandekommen der Verträge. Das Zustandekommen der Verträge über den Erwerb eines Print-Produkts folgt der entsprechenden Darstellung der Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.
Zustandekommen der Verträge. 2 Software
Zustandekommen der Verträge. 3.2.1 Verträge über den Kauf oder die Miete von Hardware kommen mit asello entweder über den asello Shop (xxxxx://xxxx.xxxxxx.xx) oder durch Anfrage und An- gebotslegung durch asello zustande.
Zustandekommen der Verträge. 5.2.1 Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung von asello kommen schriftlich oder telefonisch zustande. Eine telefonische Vereinbarung bedarf jedenfalls einer schriftliche Bestätigung.
Zustandekommen der Verträge. Der Anleger beteiligt sich mittelbar als Treugeber unter Zwischen- schaltung der Treuhandkommanditistin an der Beteiligungsgesell- schaft. Hierzu bietet der Anleger durch Unterzeichnung und Übersen- dung des Beteiligungsangebotes der Treuhandkommanditistin Curia Zweite Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft den Abschluss eines Treuhandvertrages an. Mit der Annahme dieses Angebots durch die Curia Zweite Treuhand GmbH Steuerberatungs- gesellschaft kommt der Treuhandvertrag zwischen dieser und dem Anleger zustande. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht nicht. Der Anleger wird zeitnah von der Treuhandkommanditistin über die Annahme seines Beteiligungsangebots informiert. Die Treuhand- kommanditistin ist nach Bereitstellung der vom Anleger im Formu- lar „Beteiligungsangebot“ angegebenen Beteiligungssumme zzgl. Agio verpflichtet, ihre Kommanditeinlage in der Beteiligungsgesell- schaft um diesen Betrag zu erhöhen und hierdurch den Beitritt des Anlegers zur Beteiligungsgesellschaft zu vollziehen (sofern der Treuhandvertrag nicht zuvor beendet wurde, z. B. weil wegen Ver- zögerungen zwischen Vertragsschluss und Zahlung des Anlegers keine Beteiligungen mehr verfügbar sind). Die Treuhandkommandi- tistin wird den hierdurch neu entstehenden Teil ihres Kommandit- anteils treuhänderisch für den Anleger halten. Treuhand- und Gesellschaftsvertrag sind so miteinander verzahnt, dass der Anleger wirtschaftlich, weitgehend aber auch rechtlich, wie ein unmittelbar beteiligter Kommanditist behandelt wird, er ist ein so genannter „Quasi-Gesellschafter“. Nach der Rechtspre- chung des Bundesgerichtshofs kommt bei dieser Vertragsgestal- tung neben dem Treuhandvertrag, ohne dass es hierzu gesonderter Erklärungen bedarf, zugleich auch ein (gesellschaftsrechtlicher) Beitrittsvertrag zwischen dem Anleger einerseits und den oben zu Ziffer 2. bis 4. genannten Gründungsgesellschaftern der Beteili- gungsgesellschaft andererseits zustande, der Letztere insbesonde- re zur vorvertraglichen Aufklärung des Anlegers über alle für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände verpflichtet.
Zustandekommen der Verträge. 2.1. Ein Vertrag mit dem Kunden nach Maßgabe dieser Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen kommt durch – einen Auftrag des Kunden unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Bestellformulars (schriftlich oder online) oder telefonische Beauftragung und – Annahme durch nachfolgende Bereitstellung der Leistung zustande. Sofern mit dem Kunden Selbstinstallation vereinbart wird, kommt der Vertrag durch einen Auftrag des Kunden und Annahme von Vodafone durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande; sofern die Installation vor Erhalt der Auftragsbestätigung erfolgt, bereits mit Installation.
Zustandekommen der Verträge. (1) Sie können uns Ihre Bestellung zum Bezug eines Verlagsprodukts schriftlich, per Email, telefonisch oder online (z.B. über unseren OnlineShop) übermitteln.