Common use of Software Clause in Contracts

Software. a. Ist die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremiete) oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand der Beauftragung so richtet sich die Nutzung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Dritten. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagen. b. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode. ▇. ▇▇▇▇▇ im Rahmen der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum Einsatz, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestellt. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung der beigestellten Software an. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Software. a. Ist Soweit die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremiete) lunchlist GmbH dem Besteller Software überlässt, gilt Folgendes: 1. Die lunchlist GmbH räumt dem Besteller an der überlassenen Software ein einfaches Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz ein. § 31 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz lautet: „Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk neben dem Urheber oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen.“ Der Besteller erhält nur ein Nutzungsrecht. Die lunchlist GmbH bleibt bezüglich der Beauftragung so richtet sich die Nutzung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Drittenjederzeit alleiniger Eigentümer/Inhaber aller Immaterialgüterrechte. 2. Das Recht Der Besteller ist zur Nutzung der vermittelten ihm überlassenen Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagennur auf dem Vertragsgegenstand berechtigt. b. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern3. Der Kunde Besteller hat keinen Anspruch auf den QuellcodeÜberlassung des Quellprogramms/Quellcodes. 4. ▇▇▇▇▇ Der Besteller ist berechtigt, bei fristgerechter turnusmäig zwischen der lunchlist GmbH und dem Bestller vereinbarten Zahlungsterminen für die Lizenzgebühren die Software des Vertragsgegenstandes zu nutzen. 5. Der Besteller ist nicht berechtigt, sein Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen, insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, die Software und die dazugehörige Dokumentation zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Überträgt der Besteller sein Unternehmen insgesamt auf einen Dritten, ist der Besteller berechtigt, dem Dritten das eingeräumte Nutzungsrecht zu übertragen. Veräußert der Besteller die Liefersache im Rahmen normalen Geschäftsgang insgesamt an einen Dritten und ist dieser kein Wettbewerber der Beauftragung lunchlist GmbH, ist die lunchlist GmbH verpflichtet, auf entsprechende Anforderung einer Übertragung des eingeräumten Nutzungsrechts zuzustimmen, sofern die lunchlist GmbH nicht begründet darlegt, dass dadurch die Gefahr besteht, dass Wettbewerber der lunchlist GmbH Kenntnis von ROSSDATA kostenfreie Opengeheimen Wissen (Geschäftsgeheimnisse) der lunchlist GmbH erhalten. 6. Das Nutzungsrecht des Bestellers ist nicht ausschließlich. Die lunchlist GmbH ist berechtigt, einer unbeschränkt beliebigen Zahl anderer Kunden Nutzungsrechte jeglicher Art bezüglich der überlassenen Software einzuräumen. 7. Der Besteller darf die überlassene Software keinem Dritten, ausgenommen seinen Mitarbeitern, auch nicht zeitweise und auch nicht unentgeltlich, zur Verfügung stellen oder zugänglich machen. 8. Der Besteller darf Kennzeichnungen, Copyright-SourceVermerke und Eigentumsangaben an der überlassenen Software in keiner Form verändern. 9. Der Besteller darf keine Kopie der überlassenen Software herstellen, ausgenommen die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, wenn dies für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Die Sicherungskopie darf nicht gleichzeitig neben der Original-Software zum Einsatz, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestelltgenutzt werden. 10. Der Kunde erkennt alle Regelungen Besteller darf die zur Nutzung der beigestellten Software angehörige Dokumentation weder ganz noch teilweise durch Fotokopieren, Mikroverfilmen, elektronische Speicherung oder ein anderes Verfahren vervielfältigen. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Software. a. Ist die Vermittlung von zeitlich befristeten Die Nutzungsrechte an unserer Sof tware (SoftwaremieteBetriebs-, Anwenderprogramme und Schrif ten mit den jeweiligen Beschreibungen) sind gesetzlich (z.B. durch das Urheberrechtsgesetz) geschützt. Soweit nicht anders vereinbart (z.B. im Vertrag oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand in gesonderten Lizenzbestimmungen), werden dem Kunden f olgende Nutzungsrechte an der Beauftragung so richtet sich die Nutzung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Dritten. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagen. b. gelief erten Sof tware eingeräumt: Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von ist berechtigt, gelieferte Software nur zum kundeneigenen Gebrauch zu nutzen. Er ist befugt, nur so viele Kopien der Software oder v on Teilen der Sof tware herzustellen, wie zum bestimmungsgemäßen Betrieb in nur einem Gerät erforderlich sind. Sämtliche v om Kunden hergestellten Kopien müssen einen Urheberrechtsvermerk (Copyright-Kennzeichnung) in gleicher Weise tragen, wie die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des dem Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußernüberlassenen Originalkopien. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ist, abgesehen von der den Quellcode. ▇eigenen Gebrauch des Kunden ausschließenden Übertragung, v erpflichtet, die ihm zur Nutzung überlassene Software oder Kopien davon Dritten nicht zugänglich zu machen. ▇▇▇▇▇ im Rahmen Die Leistungen unserer Sof tware bestimmen sich nach den zugehörigen Beschreibungen. Wir sind berechtigt, jederzeit Änderungen der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum Einsatzvorzunehmen, so wird diese die entweder einer Verbesserung der gelief erten Software durch ROSSDATA beigestelltund/oder deren Einsatzmöglichkeiten dienen oder um bei v ertragsgemäßer Nutzung der Sof tware die mögliche Verletzung eines Patent- oder Urheberrechts zu v ermeiden. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung ist v erpflichtet, v or Übertragung des v orstehenden Nutzungsrechts an der beigestellten Sof tware an Dritte unsere schrif tliche Einwilligung einzuholen. Wir werden in die Übertragung nur einwilligen, wenn der Dritte die vorstehenden Verpflichtungen durch schrif tliche Erklärung übernimmt und sich der Kunde zugleich v erpflichtet, sämtliche nicht übertragenen Kopien der Software anoder v on Teilen der Sof tware zu löschen oder in anderer Weise unbrauchbar zu machen. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Software. a. Ist 7.1. Die modex GmbH bzw. der Lizenzgeber räumt dem Kunden bzw. Endkunden die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremiete) oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand Nutzung im Umfang der Beauftragung so in den besonderen Verträgen des Lizenzgebers vereinbarten Leistungen ein. Deren Umfang richtet sich die Nutzung von Software nach den beson- deren Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. 7.2. Wenn ein Dritter durch gegen den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Drittenbzw. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt dessen Endkunden Ansprüche erhebt wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Dritt-Produkte, so wird der Kunde mit die mo- dex GmbH schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder im Raum stehende Ansprüche in Kenntnis setzen. Die modex GmbH wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagenSituation auffordern. b. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA 7.3. Die modex GmbH schliesst jede Haftung für selbst verwendete und durch Dritte verwendete Open Source Soft- ware vollständig aus. Für sämtliche zur Beschaffung von Verfügung gestellte Software und deren Installation sowie deren fehler- freie Funktion übernimmt die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers anmodex GmbH keine Gewährleistung und Haftung. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern7.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcodestellt durch geeignete organisatorische Massnahmen sicher, dass Software und digitale Inhalte nicht unrechtmässig kopiert werden können. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung entsprechender Instruktionen des Lizenzgebers. 7.5. Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwareprogrammen wird kein Eigentum am Programm erworben, son- dern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Nutzung eines Pro- gramms darf nur auf einem Computersystem (eine Installation) erfolgen. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder teilweise, auf gleiche oder andere . ▇▇▇▇▇ im Rahmen ist dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktio- nen, welche der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Erwerber nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Der Erwerber verpflichtet sich, die Programme an Dritte weder weiterzugeben noch sonst in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen des Erwerbers oder Tochtergesellschaften. Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion des Programms ganz oder auszugsweise zum EinsatzZwecke der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung innerhalb ei- nes Betriebes des Erwerbers zur Benutzung auf mehreren Computersystemen. Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe. Hat der Erwerber das Programm oder den Programmträger zum Wiederverkauf erworben, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestellt. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung ist es ihm nicht gestattet, das Pro- gramm ganz oder teilweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zweck der beigestellten Software anDatensicherung. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Software. a. Ist a) Programmfehler müssen schriftlich gemeldet werden und so spezifiziert und dokumentiert werden, dass eine inhaltliche Überprüfung möglich ist. b) Programmfehler werden von LESCH.SOL innerhalb der Garantiefrist kostenlos, nach deren Ablauf aufgrund entgeltlicher Einzelaufträge oder im Rahmen eines abzuschliessenden Wartungsvertrages behoben. c) LESCH.SOL garantiert die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremieteeinwandfreie Funktion der Programme mit den vereinbarten Programmfunktionen und Programmeigenschaften. d) oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand der Beauftragung so richtet Grundsätzlich beschränkt sich die Nutzung von Software Dritter Gewährleistung auf Nachbesserung, das heisst, LESCH.SOL ist berechtigt und verpflichtet, Mängel der Programme zu beheben. Scheitert die Nachbesserung im Wiederholungsfall und sind dem Besteller weitere Nachbesserungen unzumutbar, ist er berechtigt, durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Dritten. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagenschriftliche Erklärung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. b. Der Kunde erkennt e) Sämtliche anfallenden Arbeiten werden bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen LESCH.SOL vorgenommen. Die anfallenden Kosten für Versand und dergleichen gehen zu Lasten des Softwareherstellers anBestellers. c. Ist Gegenstand f) Die Garantie beträgt 12 Monate g) Jegliche Garantie erlischt, wenn der Leistung Besteller ohne vorheriges schriftliches Einverständnis mit LESCH.SOL Programmänderungen oder Pro- grammerweiterungen vornimmt oder von Personen vornehmen lässt, die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann nicht von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den QuellcodeLESCH.SOL autorisiert sind. ▇. h) Kosten, die durch unbegründete gemeldete Programmfehler oder Programm-Mängel anfallen, werden dem Besteller zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von LESCH.SOL in Rechnung gestellt. i) Bei Grobfahrlässigkeit, mutwilliger Beschädigung und unsachgemässem Einsatz erlischt jeglicher Garantieanspruch auf Soft- und Hardware j) Für den Schutz von ▇▇▇▇▇ im Rahmen und Trojanern ist der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum Einsatz, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestellt. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung der beigestellten Software anBesteller zuständig. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.

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Sources: General Terms and Conditions

Software. a. Ist 12.1. Für die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremiete) oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand der Beauftragung so richtet sich die Nutzung Lieferung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Dritten. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist gelten darüber hinaus die Nutzung der vermittelten Software untersagen. b. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich dem Datenträger beiliegenden oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußernauf diesem befindlichen Bedingungen. Der Kunde hat keinen Anspruch kann diese Bedingungen vor oder bei Vertragsabschluß bei uns einsehen, oder auf den QuellcodeWunsch in Fotokopie erhalten. Mit Vertragsabschluß erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich an. Sofern die Software nicht durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers durch uns mitgeliefert wurde, kann der Kunde die Anerkennung der Bedingungen widerrufen, indem er die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich an uns zurückgibt. 12.2. ▇▇▇▇▇ Wir übertragen dem Kunden keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung des erhaltenen Softwarepakets hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie jede Art der Fehlerbeseitigung ist strafbar und vertragswidrig und macht den Kunden schadensersatzpflichtig. Nur im Rahmen der Beauftragung §§ 69 g Abs. 2, 69 d Abs. 2, Abs. 3, 69 e UrhG darf der Kunde das Computerprogramm dekompilieren, testen, untersuchen und kopieren. 12.3. Jede über Erlaubnisse der §§ 69 a ff. UrhG hinausgehende Art der Programmiertätigkeit, wie zum Beispiel die weitere daten- technische Anpassung des Computerprogramms an die Gebrauchszwecke des Kunden sowie die Weiterentwicklung der Software, erfolgt ausschließlich durch den Hersteller der Software. Die bereits bestehenden Funktionen des Computerprogramms kann der Kunde uneingeschränkt nutzen und sie auf seine betrieblichen Belange einstellen. Verkauft der Kunde die Software, löscht er die verkauften Computerprogramme auf der Hardware. Wechselt der Kunde die Hardware, löscht er das Computerprogramm auf der bisher verwendeten Hardware. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige Merkmale zur Identifikation von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum Einsatz, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestelltund Hersteller entfernt oder verändert der Kunde nicht. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung der beigestellten Software anhaftet für Schäden, die durch eine unterbliebene Löschung und andere, urheberrechtlich nicht zulässige Nutzungsweisen Dritter entstehen. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.

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Sources: General Terms and Conditions

Software. a. Ist Die d.velop public sector GmbH leistet bei reproduzierbaren Mängeln Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe: Der Kunde hat den Mangel umgehend schriftlich zu melden. Bei schwerwiegenden Mängeln, d.h. bei Mängeln, die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremiete) oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand der Beauftragung so richtet sich die Nutzung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen zu einem Systemabsturz bzw. dazu führen, dass wichtige Funktionen nicht mehr genutzt werden können, erfolgt, wenn eine Umgehung unmöglich ist, unverzüglich eine Beseitigung des DrittenMangels. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in VerzugKann ein schwerer Mangel umgangen werden, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist wird die Nutzung d.velop public sector GmbH eine derartige Umgehungslösung unverzüglich realisieren. Bei bestehenden Wartungsverträgen wird der vermittelten Software untersagen. b. Der Kunde erkennt Mangel mit dem nächstfolgenden Release beseitigt. Mängel, die keine signifikanten Auswirkungen auf Funktionen haben, werden bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußernbestehenden Wartungsverträgen mit dem nächsten Release beseitigt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode. ▇gewährt der d.velop public sector GmbH jeweils die zur Mängelbeseitigung bzw. Umgehung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Die Mängelbeseitigung bzw. Umgehung erfolgt nach ▇▇▇▇ im Rahmen der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum Einsatz, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestelltd.velop public sector GmbH entweder am Sitz der d.velop public sector GmbH oder am Sitz des Kunden. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung der beigestellten Software an. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmenwird die d.velop public sector GmbH dabei gemäß Ziffer 6 unterstützen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Support, Softwarepflege und Muss die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt Mängelbeseitigung bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt Umgehung aus technisch zwingenden Gründen am Einsatzort der Produkte erfolgen und weicht dieser vom ursprünglichen Installationsort ab, hat der Kunde alle Kosten zu tragen, die durch diese Abweichung verursacht werden.

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Sources: General Terms and Conditions

Software. a. Ist 17.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Vermittlung zur Ausübung der vertraglich verein- barten Nutzungs- und Verwertungsrechte erforderliche Anzahl an Vervielfältigungsstü- cken der Software in maschinenlesbarer Form nach dessen ▇▇▇▇ entweder auf einem zu dem Zeitpunkt üblichen Datenträger oder per Datenfernübertragung überlassen. Der Auftraggeber erhält die Dokumentation als elektronisches Dokument in Englisch oder Deutsch sowie eine Kopie des Benutzerhandbuchs der Standardsoftware als elektroni- sches Dokument in Englisch oder Deutsch; die Dokumentation und das Benutzerhand- buch müssen die Funktionalitäten der Software derart beschreiben, dass sie ein fachlich qualifizierter Anwender mit entsprechenden Vorkenntnissen nutzen kann. 17.2 Bei für den Auftraggeber individuell entwickelter Software ist ihm der Quellcode mit einer Herstellerdokumentation zu überlassen. 17.3 Der Auftragnehmer beschafft und gewährt dem Auftraggeber an für ihm entwickel- ter Software und der dazu gehörigen Dokumentation und Teilen davon und an allen sonstigen Leistungsergebnissen ein unwiderrufliches, ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, jede bekannte Nutzungsart umfassendes Nutzungsrecht, ein- schließlich des Rechts zur Umarbeitung, Vervielfältigung, Änderung, Erweiterung und Einräumung einfacher Nutzungsrechte an Dritte. 17.4 Stehen dem Erwerb eines Nutzungsrechts gemäß Ziffer 17.3 dieser AEB Rechte Dritter an in die Lieferungen und/oder Leistungen eingegangenen Fremdprogrammen oder sonstigen fremden Leistungsergebnissen unabänderlich entgegen, werden der Auftragnehmer und der Auftraggeber den Umfang des Nutzungsrechts des Auftraggebers in angemessener Weise vertraglich vereinbaren. 17.5 Die Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der für den Auftraggeber erarbeiteten Leistungsergebnisse, ganz oder in Teilen, ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Das Eigentum des Auftragnehmers an seinen bestehenden gewerblichen Schutzrechten bleibt unberührt. 17.6 Zur Veröffentlichung jedweder für den Auftraggeber erstellter Leistungsergebnisse - auch in Teilen - ist der Auftragnehmer nicht berechtigt. 17.7 Der Auftragnehmer beschafft und/oder gewährt dem Auftraggeber das nicht- ausschließliche, übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die gelieferte Software für die Integration in andere Produkte zu nutzen und zu kopieren oder von verbundenen Unternehmen und von Distributoren des Auftraggebers nutzen und kopie- ren zu lassen. 17.8 Der Auftragnehmer beschafft und/oder gewährt dem Auftraggeber das nicht- ausschließliche, übertragbare, räumlich und zeitlich befristeten (Softwaremiete) unbeschränkte Recht, die Nutzungs- rechte gemäß Ziffern 17.3 und 17.7 dieser AEB an verbundene Unternehmen, Endkunden und Distributoren zu lizenzieren und andere Nutzungsrechte einzuräumen. 17.9 Soweit die Beschaffung und Gewährung eines in Ziffern 17.3, 17.7 und 17.8 dieser AEB genannten Rechte rechtlich nicht möglich sein sollte, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vertragsschluss hierüber schriftlich zu informieren. Dabei hat der Auftragnehmer auch die Gründe darzulegen, warum die Beschaffung und die Gewährung des Rechts rechtlich nicht möglich sind. 17.10 Bei der entgeltlichen Überlassung von Standardsoftware erhält der Auftraggeber je nach Vertrag das zeitlich unbegrenzte oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand der Beauftragung so richtet sich zeitlich begrenzte, nicht-ausschließliche, räumlich unbegrenzte und nicht übertragbare Recht, die Nutzung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des DrittenStandardsoftware für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu dekompilieren. Das Recht zur Nutzung Vervielfältigung der vermittelten Software steht Standardsoftware ist beschränkt auf die Installation der Standardsoftware auf einem im unmittelbaren Besitz des Auftraggebers stehenden Computersystem zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Stan- dardsoftware sowie auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie vom Lizenzge- genstand durch eine gemäß § 69 d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. Das Recht zur Bearbeitung der Standardsoftware ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität der Standardsoftware. Das Recht zur Dekompilierung der Standardsoftware wird nur unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgeltedes § 69e Abs. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagen. b. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich 1 Nr. 1 bis 3 UrhG und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode. ▇. ▇▇▇▇▇ im Rahmen des § 69e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG gewährt. 17.11 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass kein Teil der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-an den Auftraggeber geliefer- ten Software zum EinsatzLieferzeitpunkt ein Schadprogramm enthält, so wird diese das vorgesehen oder geeignet wäre, (i) einen vom Auftraggeber nicht autorisierten Zugang des Auftragneh- mers oder eines Dritten zu den Computersystemen des Auftraggebers zu ermöglichen, (ii) Software oder Daten auf den Computersystemen des Auftraggebers ohne seine Zustim- mung zu lesen, zu schreiben, zu kopieren, zu ändern, zu beschädigen oder zu löschen, oder (iii) andere durch ROSSDATA beigestellt. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung der beigestellten Software anden Auftraggeber nicht autorisierte Vorgänge mit, an oder in dessen Computersystemen auszulösen. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.

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Sources: General Terms and Conditions

Software. a. Ist 1. Bei allen sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben- Soweit die Vermittlung ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH dem Auftraggeber Software den Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber inländischer Kaufmann, eine überlässt, gilt Folgendes: inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder inländisches 1. Die ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH räumt dem Auftraggeber an der öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der ecomac überlassenen Software ein einfaches Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 2 Gebrauchtmaschinen GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Für Klagen gegen Urheberrechtsgesetz ein. § 31 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz lautet: „Das einfache die ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH von zeitlich befristeten (Softwaremiete) Auftraggebern, die in der Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk neben dem Urheber oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen.“ Die ecomac ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Beauftragung so richtet sich Geschäftssitz der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH bleibt bezüglich der Software jederzeit alleiniger Gebrauchtmaschinen GmbH. Für Klagen der ecomac Gebrauchtmaschinen Eigentümer/Inhaber aller Immaterialgüterrechte. GmbH gegen Auftraggeber, die Nutzung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Drittenin der Bundesrepublik Deutschland keinen 2. Das Recht Der Auftraggeber ist zur Nutzung der vermittelten ihm überlassenen Software steht unter nur auf dem allgemeinen Gerichtstand haben, ist zusätzlicher Gerichtsstand, neben den Vertragsgegenstand berechtigt. gesetzlichen Gerichtsständen, auch der Bedingung Geschäftssitz der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagen.ecomac Gebraucht- b. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern3. Der Kunde Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms/ maschinen GmbH. Von den QuellcodeParteien gegebenenfalls getroffene Schieds- Quellcodes. abreden haben Vorrang. 4. ▇▇▇▇▇ Der Auftraggeber ist berechtigt, die überlassene Software auf unbestimmte 2. Bezüglich der Einbeziehung dieser Allgemeinen Leistungs-, Verkaufs- und Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer des Vertragsgegenstandes zu Lieferbedingungen der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH und für alle nutzen. Rechtsbeziehungen, die sich für die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger 5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sein Nutzungsrecht an Dritte zu aus dem Vertrag und aus eventuellen Nebengeschäften und/oder Folge- übertragen, insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Software geschäften ergeben, gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch und die dazugehörige Dokumentation zu vertreiben, zu vermieten, Dritten diese Rechtswahl und die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung unterstehen Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verfügung zu stellen. Überträgt der Auftraggeber sein Unternehmen insgesamt Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen auf einen Dritten, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Dritten das eingeräumte vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf) wird Nutzungsrecht zu übertragen. Veräußert der Auftraggeber die Liefersache im Rahmen durch die vorstehende Rechtswahl nicht ausgeschlossen. normalen Geschäftsgang insgesamt an einen Dritten und ist dieser kein 3. Erfüllungsort ist der Beauftragung Geschäftssitz der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH. Wettbewerber der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, ist die ecomac 4. Sollte der Vertrag oder eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Gebrauchtmaschinen GmbH verpflichtet, auf entsprechende Anforderung Allgemeinen Leistungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der ecomac einer Übertragung des eingeräumten Nutzungsrechts zuzustimmen, sofern die Gebrauchtmaschinen GmbH unwirksam sein oder werden, wird dadurch die ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH nicht begründet darlegt, dass dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien Gefahr besteht, dass Wettbewerber der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen Kenntnis von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum Einsatzgeheimen Wissen (Geschäftsgeheimnisse) der ecomac Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame zu setzen, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestelltwelche geeignet Gebrauchtmaschinen GmbH erhalten. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung ist, den mit der beigestellten Software anunwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. e. Der Kunde 6. Das Nutzungsrecht des Auftraggebers ist verpflichtetnicht ausschließlich. Die ecomac Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Gebrauchtmaschinen GmbH ist berechtigt, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Support, Softwarepflege und die Lieferung und Installation von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werden.unbeschränkt beliebigen Zahl

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Sources: Allgemeine Leistungs , Verkaufs Und Lieferbedingungen

Software. a. Ist die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremiete) oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand Bei der Beauftragung so richtet sich die Nutzung Lieferung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Dritten. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Auftraggeber die Nutzung der vermittelten Software untersagen. b. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen Kenntnis des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, so erwirbt der Kunde ein einfachesdie als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, unbefristeteswird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Für die, zeitlich vom Auftraggeber, abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann die von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇im Rahmen der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum EinsatzGmbH nicht erstellt wurde, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestelltkann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Kunde erkennt alle Regelungen Auftraggeber hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Auftraggeber ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Auftraggebers zur Nutzung Gänze schad- und klaglos. Bei individuell von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH erstellter Software ist der beigestellten Software anLeistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei ▇▇▇▇▇▇▇▇. e. Der Kunde ist verpflichtet▇▇ GmbH, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, Supportdaß die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftragsgebers genüg., Softwarepflege oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet, oder daß die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der Dienstleistungen von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH Werden von ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Auftraggeber nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung und Installation der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Updates sind niemals Bestandteil einer Vermittlung oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt werdenInternetdienstleistungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Software. a. Ist die Vermittlung von zeitlich befristeten (Softwaremiete) oder unbefristeten Nutzungsrechten (Softwarekauf) Dritter Gegenstand der Beauftragung so richtet sich die Nutzung von Software Dritter durch den Kunden ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen des Dritten. Das Recht zur Nutzung der vermittelten Software steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Nutzungsentgelte. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Verzug, so kann ROSSDATA nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Nutzung der vermittelten Software untersagen. b. Der Kunde erkennt bei Beauftragung von ROSSDATA zur Beschaffung von Software die Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers an. c. Ist Gegenstand der Leistung die Erstellung einer Software, so erwirbt der Kunde ein einfaches, unbefristetes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht kann von Seiten des Kunden nicht - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte übertragen werden. ROSSDATA darf ihrerseits die Software anderweitig gegen Entgelt veräußern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode. ▇. ▇▇▇▇▇ im Rahmen der Beauftragung von ROSSDATA kostenfreie Open-Source-Software zum Einsatz, so wird diese Software durch ROSSDATA beigestellt. Der Kunde erkennt alle Regelungen zur Nutzung der beigestellten Software an. e. Der Kunde ist verpflichtet, zur Vorbeugung von Datenverlusten durch Softwarefehler, bei Reparaturen oder durch unsachgemäße Bedienung regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. ROSSDATA weist hierfür den Kunden ordnungsgemäß in Datensicherungsmaßnahmen ein. f. Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Lieferung stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. ▇. 10.1 Die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ING. GMBH & CO. KG räumt dem Besteller an der überlassenen Software ein einfaches Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz ein. § 31 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz lautet: # Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, Supportdas Werk neben dem Urheber oder anderen Berechtig- ten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen.# Der Besteller erhält also ein Nutzungsrecht. Die ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ING. GMBH & CO. KG bleibt bezüglich der Software jederzeit alleiniger Eigentümer/ Inhaber aller Immaterialgü- terrechte. 10.2 Der Besteller ist zur Nutzung der ihm überlassenen Software nur auf dem Vertragsgegenstand berechtigt. 10.3 Der Besteller ist berechtigt, Softwarepflege die überlassene Software auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer des Vertragsgegenstandes zu nutzen. 10.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, sein Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen, insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, die Software und die Lieferung dazugehörige Dokumentation zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterli- zenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Überträgt der Bestel- ler sein Unternehmen insgesamt auf einen Dritten, ist der Besteller berechtigt, dem Dritten das eingeräumte Nutzungsrecht zu übertragen. Veräußert der Besteller die Liefersache im normalen Geschäftsgang insgesamt an einen Dritten und Installation ist dieser kein Wettbewerber der ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ING. GMBH & CO. KG, ist die WIL- HELM HORMES ING. GMBH & CO. KG verpflichtet, auf entsprechende Anforderung einer Übertragung des eingeräumten Nutzungsrechts zuzustimmen, sofern die ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ING. GMBH & CO. KG nicht be- gründet darlegt, dass dadurch die Gefahr besteht, dass Wettbewerber der ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ING. GMBH & CO. KG Kenntnis von Updates sind niemals Bestandteil geheimen Wissen (Geschäftsgeheimnisse) der ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ING. GMBH & CO. KG erhalten. 10.5 Die ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ING. GMBH & CO. KG ist berechtigt, einer Vermittlung unbeschränkt beliebigen Zahl anderer Kunden Nutzungsrechte jeglicher Art bezüglich der überlassenen Software einzuräumen. 10.6 Dem Besteller überlassene Software darf keinem Dritten, ausgenommen seinen Mitarbeitern, auch nicht zeitweise und auch nicht unentgeltlich, zur Verfügung gestellt oder Überlassung von Nutzugnsrechten und müssen explizit beauftragt bzw. in einem gesonderten Vertrag geregelt zugänglich gemacht werden. 10.7 Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben an der überlassenen Software dürfen nicht verändert werden. 10.8 Der Besteller darf keine Kopie der überlassenen Software herstellen, ausgenommen die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, wenn dies für die Siche- rung künftiger Benutzung erforderlich ist. Die Sicherungskopie darf nicht gleichzeitig neben der Original- Software genutzt werden. 10.9 Vervielfältigungen der zur Software gehörige Dokumentation weder ganz noch teilweise durch Fotokopieren, Mikroverfilmen, elektronische Speicherung oder ein anderes Verfahren ist nicht gestattet. 10.10 Disassemblierung, Reverse Engineering oder Dekompilierung der Software ist untersagt und der Besteller wird dies weder veranlassen noch gestatten, es sei denn, die Voraussetzungen des § 69 e) Urheberrechtsgesetz liegen vor. 10.11 Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an der Software, Updates und der Dokumentation stehen der ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ING. GMBH & CO. KG zu. Gleiches gilt für Änderungen und Übersetzungen der Programme. 10.12 Die ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ING. GMBH & CO. KG ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software- Änderungen aufgrund Schutzrechtsbehauptungen Dritter beim Besteller durchzuführen. Der Besteller kann hie- raus keine Ansprüche herleiten.

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Sources: Sales Contracts