Marketing Musterklauseln
Marketing. Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).
Marketing. Der Kunde ist einverstanden, dass PTC während der Laufzeit dieses Vertrags berechtigt ist, den Kunden in Public-Relations- und Marketing-Material als einen Kunden/Endbenutzer der Software und Serviceleistungen (je nachdem, was zutrifft) namentlich zu benennen.
Marketing. Die Ausgabe und Verteilung der „Ehrenamtskarte“ obliegt ausschließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere nicht gestattet, ohne vorherige Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammenhang mit der „Ehrenamtskarte“ zu betreiben.
Marketing. Ihre Angaben können von uns für Reklamezwecke verwendet werden, falls wir der Ansicht sind, dass diese Reklame für Sie relevant und von Interesse sein kann. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie keine solchen Mitteilungen erhalten möchten. Ihre Daten werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
Marketing. Der Partner verpflichtet sich, die ihm von der Genossenschaft zur Verfügung gestellten Marketinghilfen ausschließlich in der von der Genossenschaft vorgegebenen Art zu nutzen und einzusetzen. Bei Beendigung des Vertrages erlischt dieses Nutzungsrecht. Der Partner ist gehalten, seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft herauszustellen, z.B. in seiner Werbung, auf Geschäftspapieren, in Imagebroschüren, auf seiner Internet-Homepage, auf seinen Visitenkarten, etc.
Marketing. Die Ausgabe und Verteilung der „Bayerischen Ehrenamtskarte“ obliegt aus- schließlich dem „Landkreis“. Den Akzeptanzstellen ist es insbesondere nicht gestattet, ohne vorherige Absprache mit dem „Landkreis“ selbstständig Werbung und Marketing im Zusammenhang mit der „Bayerischen Ehren- amtskarte“ zu betreiben.
Marketing. 7.1 Stellt der Vermieter der TIWB für werbliche Aktivitäten Daten (z. B. Fotos oder Objektbeschreibungen) zur Verfügung, stellt der Vermieter die TIWB im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung des Materials von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der Nutzung des Materials gegen die TIWB erheben, unterstützt die TIWB bei der Abwehr derartiger Ansprüche und ersetzt der TIWB die hierfür entstehenden Kosten.
7.2 Die TIWB nutzt die bei der Durchführung dieses Vertrages gespeicherten Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auch für Marketingmaßnahmen.
Marketing. Stripe must approve all marketing materials that you wish to use in connection with the Stripe Issuing Services. Stripe may provide template marketing materials to you, which you may use without further Stripe approval as long as the template marketing materials are not materially modified. You must submit all proposed marketing materials to Stripe using a process Stripe communicates to you.
Marketing. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist CFgO berechtigt, den Kunden unter Nennung des vollen Firmennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden zu benennen.
Marketing a) Bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingmaßnahmen zur Förderung der Patientenzufriedenheit mitwirken.
b) Bei der Entwicklung und Ausgestaltung von Leistungsangeboten des Be- triebes mitwirken.
