Software-Updates. Für jede eingebettete Software liefert der Lieferant der Käuferin unverzüglich und mindestens zeitgleich mit der Lieferung oder anderweitigen Bereitstellung an andere Kunden oder Nutzer ähnlicher Softwareprodukte alle Fehlerkorrekturen, Patches sowie neuen Versionen, Releases, Updates und Upgrades, die sich auf diese Software beziehen.
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