Update-Service Musterklauseln
Update-Service. Sobald Star Finanz der Sparkasse Weiterentwicklungen der Software zur Weitergabe an ihre Kunden geliefert hat, stellt die Sparkasse dem Kunden – unabhängig von 3.1 – diese als Update per Download (auf ausdrücklichem Wunsch und gegen Entgelt auch auf Datenträger) zur Verfügung. Einen Anspruch auf Weiterentwicklung der Software hat der Kunde ebenso wenig wie einen Anspruch auf Überlassung von Upgrades (Erweiterungen der Software-Funktionen) oder Zusatzmodulen, welche die Star Finanz als neue Softwareprodukte anbietet.
Update-Service. 3.1.1 Im Rahmen des Leistungsbausteins „Update Service“ stellt Interflex für noch gepflegte Softwareversionen (s. Nr. 1.4 AVB Wartung) in der Regel mindestens einmal im Jahr dem Kunden ein Update (s. Nr. 1.5 AVB Wartung) sowie die dazu-gehörige Dokumentation auf maschinenlesbarem Datenträger im Objectcode-Format, per E-Mail oder als Download vom Interflex-Service-Zentrum zur Selbst-installation zur Verfügung.
3.1.2 Interflex räumt dem Kunden an den Updates ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe der Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen von Interflex ein. Die Gewährleistung und Haftung für Updates richtet sich nach den AVB Wartung und ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Interflex.
3.1.3 Im Rahmen des Update Service erwirbt der Kunde grundsätzlich kein Recht auf oder an von Interflex hergestellten Upgrades (s. Nr. 1.5 AVB Wartung), es sei denn in dem Wartungsvertrag ist etwas anderes geregelt. Im Übrigen werden Upgrades dem Kunden von Interflex gegen gesondertes Entgelt zum Erwerb angeboten.
3.1.4 Hat der Kunde gemäß den von ihm gebuchten Leistungsbausteinen Anspruch auf Hotline- Unterstützung und benötigt der Kunde für die Installation eines Updates die Hotline-Unterstützung, so ist dies rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin, mit Interflex zu koordinieren.
3.1.5 Interflex berät den Kunden bei der Erstellung eines Durchführungsplanes für die Installation eines Updates. Die Durchführung der Installation selbst und sonstige Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Leistungen von Interflex nach diesem Leistungsbaustein. Führt Interflex die Installation auf Wunsch des Kunden gleichwohl durch, werden die Aufwendungen dafür gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Interflex gesondert in Rechnung gestellt.
Update-Service. 3.1 ALPHA ESS stellt fortlaufend Softwareupdates für seine Systeme zur Verfügung, die zum Beispiel Funk- tionserweiterungen, neue Schnittstellen, Integrati- onsmöglichkeiten oder sonstige Verbesserungen ent- halten. Inhalt und Häufigkeit dieser Updates steht im freien Ermessen von ALPHA ESS. Die Verteilung dieser Updates erfolgt über den Online-Update Dienst des Herstellers und auf Wunsch des Kunden vollautoma- tisch. Die Teilnahme an diesem Dienst ist freiwillig.
3.2 Solange der Endkunde Ansprüche gegen Alpha ESS gemäß den Bestimmungen dieser Garantie geltend machen kann, ist er verpflichtet, die Nachbesserung von Software-Fehlern zu gestatten, welche nach An- sicht des Herstellers zu einer Beschädigung oder Stö- rung des Systems führen könnten. Neben dem On- line-Update Dienst können kritische Softwareupdates gemäß unseren AGB auch Vorort von einem Alpha ESS Servicetechniker bezogen werden. Die Garantie erlischt, wenn kritische Softwareupdates nicht inner- halb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des aktualisier- ten Softwareupdates auf der Internetseite von Alpha ESS: ▇▇▇.▇▇▇▇▇-▇▇▇.▇▇ installiert wurden und der Endkunde dies verschuldet.
Update-Service. Die Sparkasse liefert dem Kunden unabhängig von Nr. 2.2. Up- dates, insbesondere, wenn sich die Onlinezugangswege der Sparkasse oder die Bankleitzahldatei ändern. Nicht zum Liefer- umfang gehören neue Versionen der Software mit anderen Funk- tionalitäten.
Update-Service. Im Rahmen des Schutzbriefes erhält der Kunde automatisch und kostenlos eine erweiterte oder verbesserte Software-Version. Ein Anspruch auf Update besteht nur dann, wenn Logics tatsächlich eine neue Version der Software erstellt hat.
Update-Service. Der Vertragsgeber stellt regelmäßig das neueste Service-Pack zur Verfügung.
Update-Service. Der Vertragsgeber stellt regelmäßig die neuesten Softwareupdates zur Verfügung.
Update-Service. Sobald SPG - Software ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ der Sparkasse Weiterentwicklungen der Software zur Weitergabe an ihre Kunden geliefert hat, stellt die Sparkasse dem Kunden – unabhängig von 3.1 – diese als Update per Download (auf ausdrücklichem Wunsch und gegen Entgelt auch auf Datenträger) zur Verfügung. Einen Anspruch auf Weiterentwicklung der Software hat der Kunde ebenso wenig wie einen Anspruch auf Überlassung von Upgrades (Erweiterungen der Software-Funktionen) oder Zusatzmodulen, welche die SPG - Software ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ als neue Softwareprodukte anbietet.
Update-Service. 5.1 Von EURO-LOG überlassene Programme werden entsprechend dem technischen Fortschritt, den An- regungen aus dem Kreis seiner Anwender und den Erfahrungen des Programmherstellers sowie den systembedingten Vorgaben durch EURO-LOG wei- terentwickelt.
5.2 Während der Laufzeit dieses Vertrages wird EURO-LOG etwaige Update-Versionen eines EURO-LOG-Programms dem Kunden zur Benut- zung auf dem in der Systembeschreibung bezeich- neten PC auf Gefahr und Kosten des Kunden zu- senden.
Update-Service. 9.1 Mit Updates werden weiterentwickelte, freigegebene Programmversionen innerhalb einer Softwaregeneration bezeichnet. Die Softwaregeneration eines Programms ist durch eine Nummer am Ende seines Namens definiert.
9.2 Der Update-Service ist eine Dienstleistung, die der Kunde für die Gesamtheit der Softwaremodule eines Softwaresystems gegen eine Gebühr für eine bestimmte Nutzungsperiode abonnieren kann. Ein Softwaresystem mit abonniertem Update-Service wird als gewartet bezeichnet.
9.3 Für den Update-Service gelten die unter Punkt 9 aufgeführten "Bedingungen für abonnierte Lizenzen und Dienstleistungen".
9.4 Der Update-Service gibt dem Kunden das Anrecht auf den Bezug von Updates für alle seine gewarteten Softwaresysteme. Er wird bei der Freigabe neuer Updates informiert und kann diese kostenlos über das Internet beziehen.
9.5 Cubus entscheidet nach ihrem Ermessen sowohl über die Update-Intervalle wie auch darüber, was bei einem Update an den Programmen geän- dert wird.
9.6 Der Erwerb von Softwaremodulen oder der Upgrade auf eine neue Generation ist nur für gewartete Softwaresysteme möglich.
9.7 In den Cubus-Preislisten ist festgelegt, wie die Abonnementsgebühren ermittelt werden.
9.8 Für neu erworbene Softwaremodule ist der Update-Service für ein Jahr kostenlos.
9.9 Der Kunde wird angehalten, vor der Installation eines Updates seine gesamte Softwareinstallation und alle Anwendungsdaten zu sichern, um gegen allfällige Folgen fehlerhafter Updates gewappnet zu sein.
9.10 Nicht gewartete Softwaresysteme können im Rahmen dieses Nutzungsvertrages weiter verwendet werden.
9.11 Die Gebühren für den Update-Service decken einen allfälligen Aufwand seitens Cubus im Zusammenhang mit Neuinstallationen der Software oder Installationen auf anderen Computern oder Betriebssystemen nicht ab.
