Common use of Sicherheit Clause in Contracts

Sicherheit. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen zu halten. • Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mieter unzumutbar behindert werden. • Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet. Ebenso das Grillen mit Holzkohle auf dem Grundstück, sofern keine extra hierfür ausgewiesene Fläche vorhanden ist. • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Treppenhaus, Keller oder auf dem Dachspeicher ist untersagt. • Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen. • Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Bei starkem Unwetter sind bitte auch sämtliche Haustüren und Fenster fest zu verschließen, um Sturmschäden zu vermeiden. • Aus Sicherheitsgründen werden die öffentlichen Räume, Flure, Treppenhäuser und Außenbereiche des Objekts mit Videokameras überwacht und das Videometrial aufgezeichnet. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Wahrung des Hausrechts sowie Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten). Das Videomaterial wird ohne besondere Umstände nicht an Dritte weitergeben. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt werden.

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Samples: qvi.de

Sicherheit. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind HaustürenDie Haustür muss von 20.00 bis 6.00 Uhr verschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen zu haltender das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtwege grundsätzlich freizuhaltenFluchtweg erfüllen. Davon ausgenommen ist das Abstellen von KinderwagenKleinkrafträder, Gehhilfen Mopeds, Motorroller und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mieter unzumutbar behindert ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in den eigenen Kellerräumen untergestellt werden. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. Das Grillen mit Holzkohle Betreten des Daches ist auf den Balkonen grundsätzlich dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Ebenso Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Grillen mit Holzkohle Gebäude grenzende Flächen nicht gestattet. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Xxxxxxxx ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, Haustreppe, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgen. Die Bewohner des obersten Stocks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem GrundstückBoden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, sofern keine extra hierfür ausgewiesene Fläche vorhanden istPutzen der Fenster und Reinigen der Türen. • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Nutzer der Wohngemeinschaft wechseln sich bei der Ausführung dieser Arbeiten regelmäßig ab. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie Geruch verursachenden Stoffen der Trockenräume ist im Treppenhausregelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) von den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden, Keller oder auf dem Dachspeicher sperriger Abfall ist untersagtzu zerkleinern. • Bei Undichtigkeiten Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet wird. Waschküche und sonstigen Mängeln Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände zu reinigen. Wäsche darf nur an den Gas- Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist unzulässig. In die Toiletten und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und der Vermieter zu benachrichtigenKüchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten geworfen werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn Wohnung ist sofort zu schließen. • Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind auch in der kalten Jahreszeit geschlossen ausreichend zu lüften. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht gelüftet werden. Bei Frostgefahr sind Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Küche, Bad und Flur sind von allen Bewohnern der gleichermaßen zur Nutzung zugänglich zu halten. Dachfenster sind bei Regen Intern sollten Pläne zur Nutzung und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Bei starkem Unwetter sind bitte auch sämtliche Haustüren und Fenster fest zu verschließen, um Sturmschäden zu vermeiden. • Aus Sicherheitsgründen werden die öffentlichen Räume, Flure, Treppenhäuser und Außenbereiche des Objekts mit Videokameras überwacht und das Videometrial aufgezeichnet. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Wahrung des Hausrechts sowie Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten). Das Videomaterial wird ohne besondere Umstände nicht an Dritte weitergeben. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt Sauberhaltung der Einrichtungen aufgestellt werden.

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Samples: www.wg-friedenshof.de

Sicherheit. Zu Ihrer eigenen Sicherheit Die Hauseingangstüren sind Haustürengrundsätzlich geschlossen, Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen jedoch nicht verschlossen zu halten. Die Innentüren zu den Kellergängen und des Dachbodens sind ebenfalls ganztägig zu schließen. Halten Sie Haus- und HofeingängeHintereingänge, Treppen und Flure sind frei, weil Sie nur dann ihren Zweck als Fluchtwege grundsätzlich freizuhaltenerfüllen. Davon ausgenommen ist das Abstellen von KinderwagenFahr- und Motorräder usw. gehören nicht dorthin. Sie dürfen zum Beispiel einen Kinderwagen oder Rollator im Trep- penhaus nur abstellen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit wenn dadurch keine die Fluchtwege versperrt nicht eingeschränkt und andere Mieter unzumutbar Hausbewohner nicht übermäßig behindert werden. • Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich Schuhe, Regale und anderes gehören in die Wohnung, nicht gestattetins Treppenhaus. Ebenso das Grillen mit Holzkohle Auch auf dem Grundstückge- meinsamen Trockenboden, sofern in den Boden- und Kellergängen, im Gemeinschaftskeller sowie in Gemeinschaftsräumen wie z. X. Xxxxx- oder Trockenraum dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine extra hierfür ausgewiesene Fläche vorhanden Gegenstände abstellen. Beim Wäschetrocknen auf dem Dachboden ist darauf zu achten, dass die Wäsche vorgeschleudert aufzuhängen ist. Nach Ablauf der Trockenzeit ist die Wäscheleine oder der Wäscheständer zu entfernen. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Bal- konen, Loggien, Keller- oder Bodenräumen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Wenn Sie Gasgeruch im TreppenhausHaus oder in der Wohnung bemerken, Keller hantieren Sie keinesfalls mit Feuer! Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie die Fenster bzw. Türen und drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Gasgeruch, Undichtig- keiten oder auf dem Dachspeicher ist untersagt. • Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort oder wenn Sie Beschädigungen an Hausbauteilen oder Anlagen feststellen, benachrichtigen Sie unverzüglich den Havariedienst unserer Genossenschaft unter Telefon: 0173 - 000 00 00. Nutzen Sie im Notfall auch die Rufnummern von Feuerwehr und Polizei. Bringen Sie Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumengießen kein Wasser nach unten läuft. Für den Schutz seines Eigentums ist jeder Xxxxxx selbst verantwortlich. Sollten Sie für längere Zeit verreisen oder sich nicht in Ihrer Wohnung aufhalten, überlassen Sie für Notfälle einen Woh- nungsschlüssel zum Beispiel bei Ihrem Nachbarn oder einer anderen Person Ihres Vertrauens und benachrichtigen Sie uns über deren Namen und Adresse. Aus Sicherheitsgründen ist das zuständige Versorgungsunternehmen Grillen auf Balkonen, Loggien und der Vermieter auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur mit Elektrogrillgeräten erlaubt; in jedem Fall ist Rücksicht auf die Mitbewohner zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigennehmen. Die Fenster sind zu öffnen, Montage von fest am Gebäude anzubringenden Sonnenschutzeinrichtungen bedarf der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen. • Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in vorherigen schriftlichen Genehmigung der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Bei starkem Unwetter sind bitte auch sämtliche Haustüren und Fenster fest zu verschließen, um Sturmschäden zu vermeiden. • Aus Sicherheitsgründen werden die öffentlichen Räume, Flure, Treppenhäuser und Außenbereiche des Objekts mit Videokameras überwacht und das Videometrial aufgezeichnet. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Wahrung des Hausrechts sowie Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten). Das Videomaterial wird ohne besondere Umstände nicht an Dritte weitergeben. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt werdenGenossenschaft.

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Samples: www.wgl-radebeul.de

Sicherheit. Zu Ihrer eigenen Sicherheit Zum Schutz der Hausbewohner sind Haustüren, die Haustür von 22 bis 6 Uhr und die Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen verschlossen zu halten. Wer die Haustür zwischen 22 und 6 Uhr oder die Kellereingangs- und Hoftüren öffnet, hat sie sofort nach Benutzung wieder abzuschließen. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind erfüllen ihren Zweck als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von KinderwagenFluchtweg nur, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mieter unzumutbar behindert wenn sie freigehalten werden. • Das Grillen mit Holzkohle ist auf Sie dürfen daher nicht zu geparkt oder durch Fahr- oder Motorräder, Kinderwagen usw. versperrt werden. In den gemeinsamen Keller- oder Bodenräumen, Treppenhäusern etc. dürfen keine Gegenstände, Schuhe o.ä. abgestellt werden. Auf den Balkonen grundsätzlich darf Wäsche nur unterhalb der Brüstung, daß heißt nicht sichtbar, getrocknet werden. Das sichtbare Aufhängen, Aufstellen und Auslegung sonstiger Gegenstände ist nicht gestattet. Ebenso das Grillen mit Holzkohle auf dem GrundstückDas Reinigen von Textilien und Schuhwerk darf nicht in den Fenstern, sofern keine extra hierfür ausgewiesene Fläche vorhanden ist. • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen über den Balkonbrüstungen oder im TreppenhausTreppenhaus erfolgen. Ist dies nicht möglich, Keller muß der Hausbewohner die Gegenstände auf eigene Kosten entsorgen bzw. die Sperrmüllabfuhr benutzen. Bitte achten Sie darauf, daß kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Dachspeicher ist untersagtStandplatz der Müllgefäße verschüttet wird. • Bei Undichtigkeiten Abfalltüten sind in den entsprechenden Behältnissen zu entleeren. In die Toiletten und/oder Abflußbecken dürfen Haus- und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerktKüchenabfälle, darf dieser Papierwindeln u. ä. nicht mit offenem Licht betreten geschüttet werden. Elektrische Schalter sind Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht zu betätigenentlüftet werden. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen. • Keller-, Speicher- Boden und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Bei starkem Unwetter Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind bitte auch sämtliche Haustüren und Fenster fest alle geeigneten Maßnahmen zu verschließentreffen, um Sturmschäden ein Einfrieren der sanitären Anlagen zu vermeiden. • Aus Sicherheitsgründen werden die öffentlichen RäumeBei längerer Abwesenheit hat der Hausbewohner dafür Sorge zu tragen, Fluredaß der Wohnungsschlüssel hinterlegt wird. Der Vermieter ist hierüber zu unterrichten, Treppenhäuser und Außenbereiche des Objekts mit Videokameras überwacht und das Videometrial aufgezeichnet. Rechtsgrundlage hierfür insbesondere ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Wahrung des Hausrechts sowie Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten). Das Videomaterial wird ohne besondere Umstände nicht an Dritte weitergeben. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt werdenihm der Hinterlegungsort mitzuteilen.

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Samples: Wohnungsmietvertrag

Sicherheit. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind HaustürenDie Haustür muss von 20.00 bis 6.00 Uhr verschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen zu haltender das Haus zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtwege grundsätzlich freizuhaltenFluchtweg erfüllen. Davon ausgenommen ist das Abstellen von KinderwagenKleinkrafträder, Gehhilfen Mopeds, Motorroller und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mieter unzumutbar behindert ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in den eigenen Kellerräumen untergestellt werden. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. Das Grillen mit Holzkohle Betreten des Daches ist auf den Balkonen grundsätzlich dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Ebenso Zur fachgemäßen Anbringung von Außenantennen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Grillen mit Holzkohle Gebäude grenzende Flächen nicht gestattet. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Xxxxxxxx ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Haus und Grundstück sind sauber zuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, Haustreppe, die Haustür, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppen zu sorgen. Die Bewohner des obersten Stocks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem GrundstückBoden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd durchzuführen Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, sofern keine extra hierfür ausgewiesene Fläche vorhanden istPutzen der Fenster und Reinigen der Türen. • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen. Die Reinigung der Keller- und Bodengänge der Waschküche sowie Geruch verursachenden Stoffen der Trockenräume ist im Treppenhausregelmäßigen Wechsel (Festlegung erfolgt durch die Hausgemeinschaft) von den Mietern vorzunehmen. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße geschüttet werden, Keller oder auf dem Dachspeicher sperriger Abfall ist untersagtzu zerkleinern. • Bei Undichtigkeiten Es ist darauf zu achten, dass keine heiße Asche in die Müllgefäße geschüttet wird. Waschküche und sonstigen Mängeln Trockenräume stehen, entsprechend der Einteilung durch den Vermieter, zur Nutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände zu reinigen. Wäsche darf nur an den Gas- Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist unzulässig. In die Toiletten und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen / oder Ausgussbecken dürfen Haus- und der Vermieter zu benachrichtigenKüchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten geworfen werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn Wohnung ist sofort zu schließen. • Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind auch in der kalten Jahreszeit geschlossen ausreichend zu haltenlüften. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegelnZum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht gelüftet werden. Bei starkem Unwetter Frostgefahr sind bitte auch sämtliche Haustüren Wasserleitungen in geeigneter Weise zu schützen. Balkon, Loggien, Dachgärten und Fenster fest zu verschließen, um Sturmschäden zu vermeiden. • Aus Sicherheitsgründen werden die öffentlichen Räume, Flure, Treppenhäuser gedeckte Freisitze sind von Eis und Außenbereiche des Objekts mit Videokameras überwacht und das Videometrial aufgezeichnet. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Wahrung des Hausrechts sowie Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten). Das Videomaterial wird ohne besondere Umstände nicht an Dritte weitergeben. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt werdenSchnee freizuhalten.

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Samples: www.wg-friedenshof.de