SCHIEDSORDNUNG Musterklauseln

SCHIEDSORDNUNG. 1. Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer kann jeder von ihnen unter folgender Adresse der Schiedsstelle vorlegen: Geschillencommissie Waterrecreatie, Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxx 00000, 0000 XX Xxx Xxxx, Xxxxxxxxxxx (xxx.xxx.xx). Dafür gelten die folgenden Bedingungen:
SCHIEDSORDNUNG. Von den Tarifvertragsparteien dieses Tarifvertrages wird eine Schiedsordnung vereinbart, nach deren Bestimmungen die Behandlung von Auslegungsstreitigkeiten gemäß § 55 in den Schiedsgerichten nach § 56 dieses Tarifvertrages vorzunehmen ist.
SCHIEDSORDNUNG. Zur Entscheidung von Streitigkeiten über die Zulassung und Verhängung von Sanktionen bei der Veranstaltung der Internationalen Dental-Schau. Gegen die Zurückweisung als Aussteller und gegen die Verhängung von Sanktionen (Punkt 2 „Zulassung“, Ziffer 2 und Ziffer 4, der „Teilnahmebedingungen Besonderer Teil“) kann der betroffene Aussteller innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung ein Schiedsgericht anrufen. Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges endgültig. Für das Verfahren des Schiedsgerichts sind die folgenden Regelungen maßgebend. Die vierzehntägige Frist beginnt drei Tage nach dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der ablehnende Bescheid oder die Verhängung der Sanktion durch eingeschriebenen Brief durch die GFDI zur Post gegeben wurde. Die Anrufung des Schiedsgerichts hat in der Weise zu erfolgen, dass der nicht zugelassene oder mit Sanktionen belegte Aussteller schriftlich die Gründe darlegt, aus denen die angefochtene Entscheidung unrichtig ist. Gleichzeitig hat der abgelehnte oder mit Sanktionen belegte Aussteller seinen Schiedsrichter zu benennen. Der Einspruch gegen die Ablehnung oder die Verhängung von Sanktionen und die Benennung des Schiedsrichters ist durch eingeschriebenen Brief an die GFDI, Aachener Str. 1053-1055, 00000 Xxxx, zu richten. Die GFDI wird innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang des Einspruchs ihren Schiedsrichter benennen. Die beiden Schiedsrichter einigen sich innerhalb von drei Wochen auf einen Obmann. Xxxxxx die beiden Schiedsrichter sich nicht auf einen Obmann einigen, wird dieser vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Köln benannt. Das Schiedsgericht kann aufgrund der Aktenlage entscheiden. Verlangt eine Partei eine mündliche Verhandlung, muss eine solche Verhandlung durchgeführt werden. Der Schiedsspruch ist schriftlich zu begründen. Das Schiedsgericht hat den Schiedsspruch den Parteien durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Die Kosten des Schiedsverfahrens richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG vom 5.5.2004 in der jeweiligen Fassung im Verfahren vor den Oberlandesgerichten. Das Schiedsgericht fordert von beiden Parteien angemessene Vorschüsse an. Erst nach Eingang dieser Vorschüsse wird das Schiedsgericht tätig. Es ist deutsches Recht anwendbar.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.