Common use of Rücktritt des Hotels Clause in Contracts

Rücktritt des Hotels. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise: -falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; -das Hotel den begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr.2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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Rücktritt des Hotels. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht Rücktrittrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht nicht verzichtetvorliegen. Wird Wir eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.6 auf der Basis diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist Voraussetzung nicht fristgemäß geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist Darüber hinaus kann das Hotel Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, beispielsweise: -falls wenn beispielsweise - höhere Gewalt oder und andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer - Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher vertragswesentlicher Tatsachen, z.z. B. in der Person des Kunden oder des ZwecksZwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; -das - das Hotel den begründeten Anlass zur zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den gegen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr.2 II. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch ; - das Hotel geschlossen wird; - der Kunde die Vermögensauskunft abgegeben hat; - ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden auf Schadensersatzeröffnet wird.

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Rücktritt des Hotels. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx Zim- mern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht sein Recht auf Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls eben- falls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise: -falls beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel Ho- tel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; -das das Hotel den begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden ge- fährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr.2 I. Nr. 2. vorliegt. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kennt- nis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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Rücktritt des Hotels. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurdekostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum Zeit- raum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden ande- rer Xxxxxx nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel Ziffer III Nr.6 Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer ei- ner vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise: -falls höhere beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des ZwecksZwecks seines Aufenthaltes, gebucht ge- bucht werden; -das - das Hotel den begründeten Anlass zur zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme Inanspruch- nahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit Sicher- heit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein - ein Verstoß gegen oben Klausel genannte Ziffer I Nr.2 Nr. 2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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Rücktritt des Hotels. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurdekostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf das Rücktrittsrecht sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird Wir eine gemäß Ziffer 3.g und/oder Ziffer 3.f vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise: -falls höhere insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, Tat- sachen gebucht werden; -das wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufent- haltszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - das Hotel den begründeten Anlass zur zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr.2 vorliegt. Bei berechtigtem Der berechtigte Rücktritt des Hotels entsteht kein begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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Rücktritt des Hotels. 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.6 Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise: -falls beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; -das • das Hotel den begründeten Anlass zur zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein ein Verstoß gegen oben Klausel Xxxxxxx I Nr.2 Nr. 2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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Samples: www.hotel-christel.de

Rücktritt des Hotels. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.6 gemäss Punkt 1 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund dann vom Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, beispielsweise: -falls wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn höhere Gewalt oder Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer unzumutbar erscheinen lassen, Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden Gastes oder des ZwecksZweckes) gebucht wurden, gebucht werden; -das das Hotel den begründeten Anlass zur zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr.2 vorliegt. Bei berechtigtem In den genannten Fällen ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt des Hotels vom Vertrag berechtigt und es entsteht kein keinerlei Anspruch des Kunden Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Xxxx geleistete Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem Hotel nach Massgabe der in Punkt 8 festgelegten Bestimmungen zu.

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Rücktritt des Hotels. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise: -falls beispielsweise falls  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer  Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; -das  das Hotel den begründeten Anlass zur zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein .  ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr.2 Geltungsbereich 2. Absatz vorliegt. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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Samples: www.dampfschiffhotel.de

Rücktritt des Hotels. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise: -falls höhere beispielsweise falls -höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer - Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; -das - das Hotel den begründeten Anlass zur zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein - ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr.2 Nr. 2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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Rücktritt des Hotels. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten be- stimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum Zeit- raum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Anfra- gen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf das Rücktrittsrecht sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.6 Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten ge- setzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls eben- falls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigtberech- tigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweisebeispielsweise falls: -falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Zimmer - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher TatsachenTat- sachen, z.z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; -das - das Hotel den begründeten Anlass zur zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme In- anspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen GeschäftsbetriebGeschäfts- betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit Öffentlich- keit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich Organisa- tionsbereich des Hotels zuzurechnen ist; -ein . - ein Verstoß gegen oben Klausel vorstehende Xxxxxxx I Nr.2 Satz 2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden Kun- den auf Schadensersatz.

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