Common use of Remuneration Clause in Contracts

Remuneration. 4.1. The remuneration payable by the Client for the services rendered by HR-Office is determined by the remuneration agreed between the Parties in each specific request or order by the Client and accepted by HR-Office. Any remuneration is exclusive of statutory value added tax. 4.2. Should the Client enter into any contractual relationship with a Candidate introduced by HR-Office pursuant to Section 2.1, HR-Office shall be entitled to a Placement Fee. Unless otherwise agreed between the Parties in the specific request or order, this Fee shall be calculated in accordance with the following provisions: 4.2.1. If the Client, or any company affiliated with the Client in accordance with Section 15 AktG of the German Stock Corporation Act, enters into an employment relationship with a Candidate introduced by HR-Office in accordance with Section 2.1.1, the Placement Fee amounts to 30% of the hired Candidate’s total annual gross compensation, assuming an achievement by the Candidate of 100% of all targets in the first year of employment or engagement. All performance-related and non- performance-related compensation components, including all additional benefits such as special payments, bonuses, vacation pay, Christmas bonuses, bonuses, stocks, etc., are taken into account to calculate the Candidate’s total annual gross compensation. Non-performance-related bonuses, such as non-cash benefits (e.g. company car), allowances for travel or housing, or representation allowances are recognized at their taxable value. A lump sum of EUR 10.000,00 is added to the gross annual compensation for the 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. 4.2.2. Geht der Auftraggeber oder ein nach § 15 AktG mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen mit einem durch HR-Office vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.2 ein, entweder direkt mit dem Kandidaten oder indirekt über einen Dritten, so wird die Ursächlichkeit der Tätigkeit von HR- Office für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vermutet. Die Vermittlungsgebühr beträgt in diesem Fall 30% der gesamten Bruttovergütung, welche der Auftraggeber dem Kandidaten direkt, oder dem Dritten für das erste Jahr der Vertragsbeziehung zahlt. 4.3. Der Auftraggeber wird HR-Office unverzüglich nach Vertragsschluss schriftlich oder in Textform davon in Kenntnis setzen, wenn ein Vertragsverhältnis nach Ziffer 2.1 zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber direkt oder indirekt über einen Dritten zustande gekommen ist. 4.4. Kommt innerhalb von 18 Monaten nach der letzten relevanten Kommunikation zwischen HR-Office und dem vorgestellten Kandidaten, welche sich auf die Beauftragung des Auftraggebers bezieht, ein Vertragsverhältnis nach Ziffer 2.1 zustande, steht HR-Office ein Anspruch auf die Vergütung gemäß Ziffer 4 zu. Als „letzte relevante Kommunikation“ gilt jede dokumentierte Kommunikation oder Interaktion zwischen HR-Office und dem Kandidaten, die sich auf ein mögliches Vertragsverhältnis nach Ziffer 2.1 mit dem Auftraggeber bezieht. Dies gilt auch, wenn der Kandidat zunächst nicht vom Auftraggeber berücksichtigt wurde und später innerhalb von 18 Monaten nach der letzten relevanten Kommunikation ein Vertragsverhältnis nach Ziffer 2.1 zustande kommt, unabhängig davon, ob es sich um dieselbe oder eine andere Position oder um eine andere Art von Tätigkeit im Sinne eines Vertragsverhältnisses nach Ziffer 2.1 handelt. 4.5. Der Auftraggeber wird HR-Office unverzüglich über das Zustandekommen und die Einzelheiten eines Vertragsverhältnisses nach Ziffer 2.1 sowie über die getroffenen Absprachen mit dem Kandidaten schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzen. 4.6. Der Vergütungsanspruch von HR-Office nach dieser Ziffer 4 besteht unabhängig davon, für welche Position oder Tätigkeit der Kandidat vorgestellt wurde. 4.7. Der Auftraggeber wird HR-Office die Vertragsunterlagen oder die für die Honorarberechnung nötigen private use of a company car. Performance-related salary allowances, such as bonuses or profit shares, are recognized at their normally expected or usual value. Benefits in kind are recognized at their monetary value.

Appears in 2 contracts

Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions