Preise und Gebühren Musterklauseln

Preise und Gebühren. Alle Preise sind auf dem Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular in Schweizer Franken angegeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Weitere Kosten können anfallen, wenn der Kunde zusätzliche Funktionen aktiviert, Nutzungsgrenzen überschreitet oder zusätzliche Dienste oder Equipment erwirbt. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aufgrund der Nutzung der Dienste über sein Konto anfallen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, bleiben wiederkehrende Gebühren für die Dienste ab dem Startdatum, das im Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, für die Dauer der gesamten Laufzeit in Kraft. Wiederkehrende Gebühren (wie z.B. Gebühren für Digitale Leitungen, Produktlizenzen, Minutenpakete und Gerätemietgebühren) bleiben, nachdem sie einmal angefallen sind und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, für die Dauer der Anfangslaufzeit (gemäß Bestellformular) oder der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerung in Kraft. RingCentral wird jede Erhöhung dieser Gebühren spätestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder der dann aktuellen Verlängerung ankündigen und Erhöhungen treten dann am ersten Tag der nächsten Verlängerung in Kraft. Die Gebühren für ausgehende Anrufe richten sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Tarife. Der Kunde kann die jeweils gültigen Tarife im Verwaltungsportal abrufen.
Preise und Gebühren. Alle Preise sind auf dem Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular in Euro angegeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Weitere Kosten können anfallen, wenn der Kunde zusätzliche Funktionen aktiviert, Nutzungsgrenzen überschreitet oder zusätzliche Dienste oder Equipment erwirbt. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aufgrund der Nutzung der Dienste über sein Konto anfallen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, bleiben wiederkehrende Gebühren für die Dienste ab dem Startdatum, das im Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, für die Dauer der gesamten Laufzeit in Kraft. Wiederkehrende Gebühren (wie z.B. Gebühren für Digitale Leitungen, Produktlizenzen, Minutenpakete und Gerätemietgebühren) bleiben, nachdem sie einmal angefallen sind und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, für die Dauer der Anfangslaufzeit (gemäß Bestellformular) oder der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerung in Kraft. RingCentral wird jede Erhöhung dieser Gebühren spätestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit ankündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von RingCentral über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren dieser Erhöhung der Gebühren widerspricht, gelten die geänderten Gebühren mit Wirkung zum ersten Tag der nächsten Verlängerung als vom Kunden akzeptiert; RingCentral wird den Kunden über die Frist von dreißig (30) Tagen und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs gemäß diesem Abschnitt 3.A im Rahmen der Mitteilung über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren informieren. Das Kündigungsrecht jeder Partei gemäß Abschnitt 2.D (Laufzeit einzelner Dienste und Kündigung) bleibt unberührt. Der geränderte Preis für die jeweilige Verlängerung darf in keinem Fall den niedrigeren der folgenden Beträge übersteigen: (a) den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Listenpreis oder (b) den Preis der unmittelbar vorhergehenden Anfangslaufzeit oder Verlängerung, erhöht um den Prozentsatz, welcher dem Anstieg des Deutschen Verbraucherpreisindex des zu diesem Zeitpunkt vorangegangenen 12-Monatszeitraums plus 3 % (VPI+3 %) entspricht. Die Gebühren für ausgehende Anrufe richten sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Tarife. Der Kunde kann die jeweils gültigen Tarife im Verwaltungsportal abrufen.
Preise und Gebühren. 5.1. Für Kraftstoffe und Fahrstrom gelten die an der Zapf- säule angegebenen für sonstige Leistungen die vor Ort ersichtlichen Preise.
Preise und Gebühren. 28. Xxxxxx und Gebühren verstehen sich netto in Schweizer Franken, exklusiv Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Frachtspesen. Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreisen bzw. nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen berechnet.
Preise und Gebühren. 2.1. Die Ausführung der Aufträge erfolgt durch das uns angeschlossenen Handelssystem mit unseren Lieferanten zu den in diesem Handelssystem gestellten An- bzw. Verkaufskursen. Bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden sind die gestellten Kurse freibleibend und unverbindlich.
Preise und Gebühren. 8.1 Die Preise und Gebühren für Produktpakete, Zusätzliche Service- Leistungen und sonstige zusätzlichen Funktionen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von EasyPark, die auf der Webseite abrufbar ist. Sämtliche Preise und Gebühren verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Etwaige Parkgebühren und Ladegebühren entstehen zusätzlich zu den Preisen und Gebühren von EasyPark und sind nicht in diesen enthalten.
Preise und Gebühren. 9.1. Alle Preise sind Nettopreise in EUR zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Preise und Gebühren a. Es gelten die im schriftlichen Angebot oder im Online-Bestellformular angeführten Preise in Euro. Diese verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. b. Wesentliche Änderungen der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle, Wechselkurse und sonstiger Abgaben, berechtigen BARCOTEC, die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen und den Käufer über die Änderung schriftlich zu informieren. c. Die Kosten für Fahrtkosten und km-Gelder, Tag- und Nächtigungspauschalen werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als halbe Arbeitszeit. x. Xxxxxxxxxxxxx durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der BARCOTEC möglich. BARCOTEC hat das Recht, neben den bisher erbrachten Leistungen und angelaufenen Kosten eine Stornopauschale in der Höhe von bis zu 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu verrechnen.
Preise und Gebühren. Es gelten die folgenden Standardgebühren, die jederzeit von SPF* geändert werden können: Freie Ferkel* Verkauf / Kauf: DKK 299,00 pro Ladung beim Verkäufer* und Käufer* Exportverkauf: DKK 299,00 pro Ladung beim Verkäufer* Exportkauf: EUR 0,25 pro Schwein beim Käufer* SPF* kann ohne Vorankündigung Preise und Gebühren ändern, z.B. Transportpreise, Umschlaggebühren usw., unabhängig vom Grund. SPF* kann einen besonderen Aufpreis für einen Transport erheben, wenn Umstände, die vom Verkäufer* oder Käufer* verursacht werden, außerordentliche Zeitaufwand oder Kosten bedeuten.
Preise und Gebühren. Wenn Sie mit dem Mieten von Fahrzeugen nicht vertraut sind, mag die Vielzahl der Gebühren, die ggf. fällig werden, etwas verwirrend erscheinen. Hier erklären wir, welche Gebühren ggf. anfallen können, und warum...