Publizierung und Aktualisierung der Conflict of Interest Policy Musterklauseln

Publizierung und Aktualisierung der Conflict of Interest Policy. Die vorliegende Interessenkonflikts-Politik wird im Internet auf der Website xxx.xxx.xx im Punkt Über uns / Corporate Governance veröffentlicht und im Anlassfall sofort, mindestens aber einmal jährlich auf ihre Aktualität hin überprüft und entsprechend adaptiert.
Publizierung und Aktualisierung der Conflict of Interest Policy. Die vorliegende Interessenkonflikts-Politik wird im Internet auf der Website xxx.xxx.xx im Punkt Über uns / Corporate Governance veröffentlicht und im Anlassfall sofort, mindestens aber einmal jährlich auf ihre Aktualität hin überprüft und entsprechend adaptiert. Xxx. Xxxxxxx XXXXXXX, Vorsitzender, Mag. Xxxxxx XXXXXXXXX, stv. Vorsitzender, Ing. Xxxxxxx XXXXXXXXX, Mag. Xxxxx XXXXXXX, Xxxxxx XXXXXXX, Xxx. Xxxxxx XXXXXXXX Mag. (FH) Xxxxxx Xxxxxx Geschäftsführer Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 0000 Xxxx vertritt seit 17.10.2008 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen, eingetragen am 31.10.2008 Aufsichtsrat Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., 0000 Xxxx Stellvertreter des Vorsitzenden, eingetragen am 08.04.2014 Raiffeisen Salzburg Invest Xxxxxxxxxxxxx XxxX, 0000 Xxxxxxxx Mitglied, eingetragen am 26.07.2013 Mag. Xxxxxxx Xxxxxxxx Geschäftsführer Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 0000 Xxxx vertritt seit 01.04.2014 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen, eingetragen am 09.04.2014 Aufsichtsrat Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., 0000 Xxxx Mitglied, eingetragen am 31.12.2013 Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., 0000 Xxxx Vorsitzender, eingetragen am 08.04.2014 Raiffeisen Salzburg Invest Xxxxxxxxxxxxx XxxX, 0000 Xxxxxxxx Vorsitzender, eingetragen am 08.04.2014 Raiffeisen-Leasing Bank Aktiengesellschaft, 0000 Xxxx Vorsitzender, eingetragen am 18.12.2013 Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., 0000 Xxxx Mitglied, eingetragen am 09.03.2013 Österreichische Bundesforste AG, 3002 Purkersdorf (ARVorsStv) Stellvertreter des Vorsitzenden, eingetragen am 27.04.2012 Prokurist Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft, 0000 Xxxx vertritt seit 19.09.2012 gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Gesamtprokuristen, eingetragen am 22.11.2012 Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen, 0000 Xxxx vertritt seit 02.10.2012 gemeinsam mit dem Obmann oder dem Obmannstellvertreter oder einem Prokuristen, eingetragen am 15.11.2012 Xxx. Xxxxxx Xxxxxxx Vorstand xxxxxxxxxx.xx AG, 0000 Xxxx Mitglied vertritt seit 01.01.2014 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen, eingetragen am 08.01.2014 Geschäftsführer Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung,1010 Wien vertritt seit 06.05.2014 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.