Professional Services. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten für Berater (Con- sultants), die Professional Services erbringen. 5.1 Wenn ein Berater aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnis- ses mit dem Auftragnehmer, Krankheit, Verletzung oder ander- weitig während der Professional Services nicht mehr verfügbar ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Berater durch einen an- deren Berater mit gleicher oder ähnlicher Qualifikation zu erset- zen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit und den späteren Wechsel des Beraters informieren 5.2 Wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, innerhalb ange- messener Zeit einen neuen Berater mit der gleichen oder ähnli- chen Qualifikation zur Verfügung zu stellen, und ein solcher Man- gel für die Leistung im Rahmen des Liefervertrages von wesentli- cher Bedeutung ist, hat der Auftraggeber das Recht, den betref- fenden Teil des Liefervertrages schriftlich zu kündigen, ohne An- spruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz 5.3 Weist der Auftraggeber aus triftigen Gründen nach, dass ein Bera- ter nicht geeignet ist, die Professional Services zu erbringen, so hat er den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Ursachen und Gründe, warum der Berater als ungeeignet für die Erbringung der Professional Services angesehen wird, schriftlich zu informie- ren 5.4 Wenn der Auftraggeber trotz aller vom Auftragnehmer ergriffe- nen Korrekturmaßnahmen aus wichtigem Grund verlangt, dass ein Berater ersetzt wird, stellt der Auftragnehmer, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und innerhalb einer angemessenen Frist, einen geeigneten neuen Berater mit der gleichen oder ähnlichen Quali- fikation zur Verfügung. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist einen neuen Berater mit der gleichen oder ähnlichen Qualifikation zur Verfügung zu stellen, und ist dieser Mangel für den Liefervertrag von wesentlicher Be- deutung, so hat der Auftraggeber das Recht, den betreffenden Teil des Liefervertrages mit schriftlicher Mitteilung zu kündigen, ohne Anspruch auf Schadenersatz 5.5 Der Auftragnehmer ist für die Schulung von Beratern auf eigene Kosten zur Erbringung der Professional Services verantwortlich. Der Auftraggeber hat vereinbarte spezifische Auftraggeber-Schu- lungen gemäß dem Liefervertrag durchzuführen, wenn diese für den Auftragnehmer zur Erbringung der im Rahmen des Lieferver- trags erbrachten Professional Services erforderlich sind. 5.6 Wird vom Auftraggeber ein Penetrationstest bestellt, gelten zu- sätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitere spezifische Bedingungen. Solche spezifischen Bedingungen werden im Liefervertrag für Penetrationstests ergänzt.
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Sources: Delivery Agreement
Professional Services. 5.1 Die Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten für Berater (Con- sultants)Berater, die Professional Services erbringen.
5.1 5.2 Wenn ein Berater aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnis- ses Arbeitsverhältnisses mit dem Auftragnehmer, Krankheit, Verletzung oder ander- weitig anderweitig während der Professional Services nicht mehr verfügbar erreichbar ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Berater durch einen an- deren anderen Berater mit gleicher oder ähnlicher Qualifikation zu erset- zenersetzen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit und den späteren Wechsel des Beraters informieren.
5.2 5.3 Wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, innerhalb ange- messener angemessener Zeit einen neuen Berater Ersatzberater mit der dem gleichen oder ähnli- chen Qualifikation ähnlichen Beraterniveau zur Verfügung zu stellen, und ein solcher Man- gel Mangel für die Leistung im Rahmen des Liefervertrages von wesentli- cher wesentlicher Bedeutung ist, hat der Auftraggeber das Recht, den betref- fenden Teil des Liefervertrages betreffenden Liefer- vertrages ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen, ohne An- spruch mit Anspruch auf Schadens- und/oder Aufwendungsersatz.
5.3 5.4 Weist der Auftraggeber aus triftigen Gründen nach, dass ein Bera- ter Berater nicht geeignet ist, die Professional Services zu erbringen, so hat er den Auftragnehmer unverzüglich ohne schuldhafte Verzögerung unter Angabe der Ursachen und Gründe, warum der Berater als ungeeignet für die Erbringung der Professional Services angesehen wird, schriftlich zu informie- reninformieren.
5.4 5.5 Wenn der Auftraggeber trotz aller vom Auftragnehmer ergriffe- nen ergriffenen Korrekturmaßnahmen aus wichtigem Grund verlangt, dass ein der Berater ersetzt wird, stellt der Auftragnehmer, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und innerhalb einer angemessenen Frist, einen geeigneten neuen Berater Ersatzberater mit der gleichen oder ähnlichen Quali- fikation Qualifikation zur Verfügung. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist einen neuen Berater Ersatzberater mit der gleichen gleicher oder ähnlichen Qualifikation ähnlicher Beraterstufe zur Verfügung zu stellen, und ist dieser Mangel für den Liefervertrag von wesentlicher Be- deutungBedeutung, so hat der Auftraggeber das Recht, den betreffenden Teil des Liefervertrages Liefervertrags mit schriftlicher Mitteilung ganz oder teilweise zu kündigen, ohne mit Anspruch auf Schadenersatz.
5.5 5.6 Der Auftragnehmer ist für die Schulung von Beratern auf eigene Kosten zur Erbringung der Professional Services verantwortlich. Der Auftraggeber hat vereinbarte spezifische Auftraggeber-Schu- lungen spezi- fische Schulungen gemäß dem Liefervertrag durchzuführendurchzu- führen, wenn diese für den Auftragnehmer zur Erbringung der im Rahmen des Lieferver- trags Liefervertrags erbrachten Professional Profes- sional Services erforderlich sind.
5.6 5.7 Wird vom Auftraggeber ein Penetrationstest bestellt, gelten zu- sätzlich zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbe- dingungen weitere spezifische Bedingungen. Solche spezifischen Bedingungen werden im Liefervertrag für die Penetrationstests ergänzthinzugefügt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Professional Services. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten für Berater (Con- sultants), die 9.1 Sollte MAPP bei der Erbringung von Extended oder Professional Services erbringen(gemeinsam als „Professional Services“ bezeichnet) Arbeitsergebnisse schaffen, welche dem Auftraggeber überlassen werden, so behalten sich MAPP und MAPPs Zulieferer alle hieran bestehenden Eigentums-, Nutzungs- und sonstige Rechte vor. Dies umfasst Methoden, Prozesse und Templates welche von MAPP und/oder Zulieferern genutzt, geschaffen oder verändert werden. MAPP gewährt dem Auftraggeber an solchen Arbeitsergebnissen ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke gemäß der Nutzungsbedingungen, welche gemäß dieses Vertrages anwendbar sind. MAPP hat das Recht, ähnliche Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse auch Dritten anzubieten, soweit dabei keine Rechte des Auftraggebers verletzt werden.
5.1 Wenn ein Berater aufgrund 9.2 Verursacht der Beendigung des Arbeitsverhältnis- ses mit dem AuftragnehmerAuftraggeber Verzögerungen in der Leistungserbringung, Krankheitkönnen sich diese Verzögerungen auf Kosten, Verletzung Zeitplan, Dienstleistungen und/oder ander- weitig während Arbeitsergebnisse der Professional Services nicht mehr verfügbar ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Berater durch einen an- deren Berater mit gleicher oder ähnlicher Qualifikation zu erset- zenProjekte auswirken. Der Auftragnehmer MAPP wird den Auftraggeber so schnell informieren, sollten diese Verzögerungen eine erhebliche Erhöhung der Kosten zur Folge haben. MAPP hat das Recht, Professional Services in Rechnung zu stellen, wenn diese aufgrund der Verzögerung noch einmal ausgeführt werden mussten. Ebenso kann eine Ressourcenvorhaltung in Rechnung gestellt werden, wenn die bereitgestellten Ressourcen nicht anderweitig sinnvoll und produktiv eingesetzt werden konnten. Die Kosten berechnen sich nach den vereinbarten Gebühren oder, sollten diese nicht vereinbart sein, nach MAPPs Standardgebühren für ähnliche Dienstleistungen.
9.3 Der Auftraggeber hat Personal und Erfüllungsgehilfen von MAPP sicheren und angemessenen Zugang zu seinen Arbeitsplätzen, Infrastruktur (wie möglich über die Nichtverfügbarkeit etwa Heizung, Licht, Lüftung, Elektrizität etc.), Faxgerät, Internet- und den späteren Wechsel des Beraters informieren
5.2 Wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage istIntranetzugang, innerhalb ange- messener Zeit einen neuen Berater mit der gleichen oder ähnli- chen Qualifikation Telefon, Computer und andere notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, . Für einen Fernzugriff hat der Auftraggeber auf eigene Kosten einen Breitbandzugriff und ein solcher Man- gel angemessenes Sicherheitssystem bereit zu stellen. Der Auftraggeber hat ferner die jeweilige Hardware, Software oder Datenumgebung zu pflegen, welche für die Leistung Professional Services notwendig sind und MAPP Zugang hierzu gewähren. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verantwortlich für das Testen, Zertifizieren, Herunterladen von Software und/oder Daten sowie für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Qualität, Beschaffenheit, Format und Integrität der Daten.
9.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Auswahl und Implementierung von Zugriffskontrollen, Nutzung und Sicherheit der gespeicherten Daten. Der Auftraggeber hat notwendige Backups der fertiggestellten oder in Arbeit befindlichen Arbeitsergebnisse zu erstellen, welche in Zusammenhang mit dem Projekt für oder durch den Auftraggeber erstellt wurden. Der Auftraggeber wird (unter angemessener Anleitung von MAPP) entscheiden, wie anonymisierte personenbezogene Daten bei der Ausführung der Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages genutzt werden sollen. Zudem werden die Parteien, sofern notwendig, besondere Prozesse zur Übermittlung von personenbezogenen Daten gemeinsam schriftlich festlegen.
9.5 Soweit nicht anders vereinbart, werden Professional Services nach Aufwand („Time and Material“) zu den jeweils gültigen Servicegebühren von MAPP für die verschiedenen Arten von Professional Services am Ende des Liefervertrages Kalendermonats ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Die hierfür notwendigen Zeitangaben werden gemäß der Stundennachweise von wesentli- cher Bedeutung istMAPP berechnet. Der Auftraggeber ist sich hierbei bewusst, dass die im Vertrag gemachten Zeitangaben lediglich Schätzungen sind und von der tatsächlich notwendigen Arbeitszeit abweichen können.
9.6 Soweit nicht anders vereinbart, wird Reisezeit zu 50 % als Arbeitszeit gerechnet. Gebühren und Stundensätze enthalten keine Reisekosten für MAPP Personal und Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber hat die MAPP entstehenden Reisekosten zu tragen. Soweit nicht anders vereinbart, werden Reisekosten monatlich in Rechnung gestellt.
9.7 Soweit nicht anders vereinbart, werden die im Vertrag angegeben Preise für Professional Services, welche nicht innerhalb von zwölf Monaten abgerufen wurden, an die zum Zeitpunkt des Abrufens gültigen Preise von MAPP angepasst. Professional Services, die bereits im Voraus bezahlt wurden müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Vertrages abgerufen werden, um nicht zu verfallen. Sollte sich der Auftraggeber dazu entscheiden, Professional Services zu verschieben oder zu kündigen, hat er MAPP mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum gewünschten Zeitpunkt der Kündigung oder dem Zeitpunkt der Verschiebung hierüber zu informieren. Bei einer Verfehlung der Frist hat der Auftraggeber das Recht, den betref- fenden Teil des Liefervertrages schriftlich zu kündigen, ohne An- spruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz
5.3 Weist die Kosten der Auftraggeber aus triftigen Gründen nach, dass ein Bera- ter nicht geeignet ist, die Professional Services zu erbringentragen.
9.8 MAPP wird über Gebühren und Ausgaben der Professional Services ordnungsgemäß Buch führen und für mindestens zwei Jahre ab dem Rechnungsdatum vorhalten. Dem Auftraggeber, seinen Auditoren und relevanten staatlichen Stellen wird nach angemessener schriftlicher Ankündigung Einsicht in diese Bücher zu den üblichen Geschäftszeiten gewährt. MAPP wird dabei in vernünftiger Weise mit den Einsichtnehmenden zusammenarbeiten. Alle Informationen, welche hierbei offen gelegt werden, sind streng vertraulich zu behandeln. Lediglich die Mitteilung, ob MAPP in Übereinstimmung mit dem Vertrag handelt bzw. inwiefern eine Abweichung von den vertraglichen Vorschriften vorliegt, darf dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Sollte sich ergeben, dass die Rechnungstellung fehlerhaft war, so wird MAPP eine neue Rechnung erstellen und zu viel gezahlte Beträge sollen innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der korrekten Rechnung zurückgewährt werden. Sollte eine solche Mehrberechnung um mehr als 5 % über dem tatsächlich insgesamt dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Gesamtbetrag liegen, so übernimmt MAPP die Mehrkosten des Auftraggebers in angemessener Höhe für ein solches Audit.
9.9 Soweit sich Mitarbeiter von MAPP in den Räumen des Auftraggebers aufhalten, werden sie sich an Sicherheitsanweisungen des Auftraggebers halten. Der Auftraggeber hat er den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe hierzu diese Anweisungen in schriftlicher Form im Vorhinein an MAPP zu übermitteln.
9.10 Während der Ursachen und Gründe, warum der Berater als ungeeignet für die Erbringung der Professional Services angesehen wirdim Rahmen dieses Vertrages und für ein Jahr nach dessen Ende, schriftlich verpflichten sich beide Parteien, ohne zu informie- ren
5.4 Wenn vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeber trotz aller vom Auftragnehmer ergriffe- nen Korrekturmaßnahmen aus wichtigem Grund verlangtjeweils anderen Partei keine Personen anzuwerben, dass ein Berater ersetzt wirdegal ob als Angestellter oder sonst Beauftragter, stellt der Auftragnehmer, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und innerhalb einer angemessenen Frist, einen geeigneten neuen Berater welche direkt mit der gleichen oder ähnlichen Quali- fikation zur Verfügung. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist einen neuen Berater mit der gleichen oder ähnlichen Qualifikation zur Verfügung zu stellen, und ist dieser Mangel für den Liefervertrag von wesentlicher Be- deutung, so hat der Auftraggeber das Recht, den betreffenden Teil des Liefervertrages mit schriftlicher Mitteilung zu kündigen, ohne Anspruch auf Schadenersatz
5.5 Der Auftragnehmer ist für die Schulung von Beratern auf eigene Kosten zur Erbringung der Professional Services verantwortlichbetraut waren. Der Auftraggeber hat vereinbarte spezifische Auftraggeber-Schu- lungen gemäß dem Liefervertrag durchzuführenEs stellt jedoch keine Verletzung dieser Ziffer dar, wenn eine Partei Mitarbeiter der anderen Partei oder Dritter beschäftigt, wenn diese für den Auftragnehmer zur Erbringung der im Rahmen des Lieferver- trags erbrachten Professional Services erforderlich sindsich auf eine Beschäftigungsoffensive hin beworben hat, die nicht speziell auf solche Mitarbeiter abzielte.
5.6 Wird vom Auftraggeber ein Penetrationstest bestellt, gelten zu- sätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitere spezifische Bedingungen. Solche spezifischen Bedingungen werden im Liefervertrag für Penetrationstests ergänzt.
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Sources: Master Agreement
Professional Services. 5.1 Die Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten für Berater (Con- sultants)Berater, die Professional Services erbringen.
5.1 5.2 Wenn ein Berater aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnis- ses Arbeitsverhältnisses mit dem Auftragnehmer, Krankheit, Verletzung oder ander- weitig anderweitig während der Professional Services nicht mehr verfügbar erreichbar ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Berater durch einen an- deren anderen Berater mit gleicher oder ähnlicher Qualifikation zu erset- zenersetzen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit und den späteren Wechsel des Beraters informieren.
5.2 5.3 Wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, innerhalb ange- messener angemessener Zeit einen neuen Berater Ersatzberater mit der dem gleichen oder ähnli- chen Qualifikation ähnlichen Beraterniveau zur Verfügung zu stellen, und ein solcher Man- gel Mangel für die Leistung im Rahmen des Liefervertrages von wesentli- cher wesentlicher Bedeutung ist, hat der Auftraggeber das Recht, den betref- fenden betreffenden Teil des Liefervertrages Liefer- vertrages schriftlich zu kündigen, ohne An- spruch Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz.
5.3 5.4 Weist der Auftraggeber aus triftigen Gründen nach, dass ein Bera- ter Berater nicht geeignet ist, die Professional Services zu erbringen, so hat er den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Ursachen und Gründe, warum der Berater als ungeeignet für die Erbringung der Professional Services angesehen wird, schriftlich zu informie- reninformieren.
5.4 5.5 Wenn der Auftraggeber trotz aller vom Auftragnehmer ergriffe- nen ergriffenen Korrekturmaßnahmen aus wichtigem Grund verlangt, dass ein der Berater ersetzt wird, stellt der Auftragnehmer, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und innerhalb einer angemessenen Frist, einen geeigneten neuen Berater Ersatzberater mit der gleichen oder ähnlichen Quali- fikation Qualifikation zur Verfügung. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist einen neuen Berater Ersatzberater mit der gleichen gleicher oder ähnlichen Qualifikation ähnlicher Beraterstufe zur Verfügung zu stellen, und ist dieser Mangel für den Liefervertrag von wesentlicher Be- deutungBedeutung, so hat der Auftraggeber das Recht, den betreffenden Teil des Liefervertrages mit schriftlicher Mitteilung zu kündigen, ohne Anspruch auf Schadenersatz.
5.5 5.6 Der Auftragnehmer ist für die Schulung von Beratern auf eigene Kosten zur Erbringung der Professional Services verantwortlich. Der Auftraggeber hat vereinbarte spezifische Auftraggeber-Schu- lungen spezi- fische Schulungen gemäß dem Liefervertrag durchzuführendurchzu- führen, wenn diese für den Auftragnehmer zur Erbringung der im Rahmen des Lieferver- trags Liefervertrags erbrachten Professional Profes- sional Services erforderlich sind.
5.6 5.7 Wird vom Auftraggeber ein Penetrationstest bestellt, gelten zu- sätzlich zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbe- dingungen weitere spezifische Bedingungen. Solche spezifischen Bedingungen werden im Liefervertrag für die Penetrationstests ergänzthinzugefügt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen