Ergänzende Bestimmungen Musterklauseln

Ergänzende Bestimmungen. Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ergänzende Bestimmungen. 20.1 Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ergänzende Bestimmungen. In allen Fällen, in denen das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Vertrags oder des Beschlusses eines Gerichts anwendbar ist, gilt zusätzlich der folgende Absatz:
Ergänzende Bestimmungen. In allen Fällen, in denen das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Vertrags oder des Beschlusses eines Gerichts anwendbar ist, ersetzen die folgenden Absätze (i) – (ii) vollständig die vorstehenden Bestimmungen unter der Überschrift
Ergänzende Bestimmungen. Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
Ergänzende Bestimmungen. Bestandteil des Mietvertrages sind die Hausordnung, das Produktgruppenverzeichnis sowie die Technischen Richtlinien und übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller vor Messebeginn zugehen. Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände der Messe Es- sen dem Hausrecht der Messegesellschaft. Die Messe Essen ist berechtigt, innerhalb der Abbaufrist nicht beseitigte Gegenstände auf Kosten des Ausstellers zu beseitigen. Es bedarf keiner Einlagerung dieser Gegenstände, diese können entsorgt werden. Für die allgemeine Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung der Hallen ist ausschließlich die Messe Essen zuständig. Sämtliche Installationen dürfen nur von der Messe Essen oder von ihr beauftragten Dritten vorgenommen werden. Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fach- firmen ausgeführt werden, die der Messe Essen auf Anforderung im Vorfeld zu benennen sind. Die Messe Essen ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt aber nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die eigenen Installationen verursachten Schäden. Der Aussteller haftet weiterhin für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. Für Verluste und Schäden, die durch Störung der Energiezufuhr entstehen, haftet die Messe Essen nur gemäß § 6 AVBElt, § 18 NAV und § 6 AVBWasserV. Das Rauchen ist auf dem gesamten Messegelände in geschlossenen Räumen untersagt.
Ergänzende Bestimmungen. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
Ergänzende Bestimmungen. In allen Fällen, in denen das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Vertrags oder des Beschlusses eines Gerichts anwendbar ist, gilt zusätzlich der folgende Absatz: Die Verpflichtung des Kunden nach Unterabschnitt b zur Abwehr von Ansprüchen Dritter an Microsoft gilt nicht, soweit der Kunde die Ansprüche Dritter nicht zu vertreten hat.
Ergänzende Bestimmungen. Der Einlagerer ist verpflichtet, wechselnde Anschriften und Geschäftssitzverlegungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mitteilungen können stets an die letzte, dem Lagerhalter bekannt gegebene Anschrift des Einlagerers erfolgen. Teilt der Einlagerer den Anschriftenwechsel nicht mit, gilt er als unverzüglich benachrichtigt, wenn die betreffende Nachricht vom Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift des Einlagerers erfolgt.
Ergänzende Bestimmungen. 21.1. Die Bestimmungen von Abschnitt D finden auf den Ver- trag zwischen Gebauer und dem Kunden über die Lizen- zierung der Drittsoftware entsprechend Anwendung.