Service Musterklauseln

Service. (a) QIAGEN erbringt die in der Service-Vereinbarung vereinbarten Services. Wenn nicht ausdrücklich in der Service- Vereinbarung vereinbart, beinhaltet der Service keine Instandsetzungsmaßnahmen im Falle einer Betriebsunterbrechung des Laborgeräts. QIAGEN kann nach eigener ▇▇▇▇ neue oder erneuerte Teile einsetzen. Jedes Bestandteil, dass durch QIAGEN während der Durchführung des Service ersetzt wurde, geht in das Eigentum von QIAGEN über. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Bestandteil frei von Rechten Dritter ist und stellt QIAGEN von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter und einer Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben, frei. (b) Die Durchführung des Service findet während der üblichen Arbeitszeiten in der Zeit von Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ zwischen 09:00 und 17:00 Uhr statt. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage, sofern nicht QIAGEN ausdrücklich schriftlich hiervon abweichenden Zeiten zustimmt. (c) QIAGEN ist es gestattet, seine vertraglichen Verpflichtungen aus der Service-Vereinbarung sowie den AGB an Subunternehmer zu übertragen. (d) Sofern nicht ausdrücklich in der Service-Vereinbarung erklärt, ist Folgendes nicht vom Service mit umfasst: (i) die Lieferung von Verbrauchsmaterial, Verschleißteilen und Zubehör (insbesondere Lampen, Glasteile, Filter, Spritzen, Schläuche, Luftfilter, Speichermedien jedweder Art, Druckerzubehör, Säulen, thermostatische Platten,); (ii) die Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Beschädigung des Datenträgers (insbesondere Festplatten) und/oder der Software; (iii) Veränderungen oder Standortwechsel des Laborgerätes; (iv) Anwendungsunterstützung für Protokoll/Methodenentwicklung und Kunden-Training. Die vorgenanten Leistungen können, sofern sie nicht bereits von der Service-Vereinbarung umfasst sind, separat angeboten und durchgeführt werden.
Service. Für die in I. beschriebenen Internetdienste über den Festnetz- Anschluss und die in II. beschriebenen Sprachdienste gelten dabei folgende Parameter: Kunden von Bisping steht täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr eine Kundenbetreuung (Bisping Service Center) zur Verfügung, die unter +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇▇ erreichbar ist. Die Kundenbetreuung ist ebenfalls per E-Mail unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ erreichbar. Kunden können sich dazu unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ informieren.
Service. Die Leistungen Ihres ADAC Unfallschutz
Service. So reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung ein Schadenmeldung per Post. ▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Schadenmeldung online. Ihr Kontakt zur ADAC Reiserücktritts-Versicherung Vertragsservice +▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ +▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇
Service. Bestellung per SMS an 41423 shoff shon
Service. Bestellung per SMS an 41423 Sperre Roaming roff Entsperrung Roaming ron ✓ Für die Nutzung im In- und Ausland gelten folgende Preise Aufenthaltsland in FL|CH in EU|Zone 3 in Zone 4 in Zone 5|6 Anruf nach FL|CH|EU|Zone 3 CHF 0.45/Min CHF 0.45/Min CHF 1.00/Min CHF 4.00/Min Anruf nach Zone 4-6 CHF 2.70/Min CHF 2.70/Min CHF 3.00/Min CHF 4.00/Min werde angerufen (ankommend) - CHF 0.23/Min CHF 0.50/Min CHF 2.00/Min sende SMS CHF 0.05/SMS 0.23/SMS CHF 0.50/SMS CHF 0.60/SMS surfe / pro MB - 0.10/MB CHF 1.00/MB CHF 15.00/MB Zone 2 EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Franz. Überseedepartements (Fr. Guayana, Guadeloupe, Martinique), EWR (Island, Norwegen). Zone 3: Andorra, China (inkl. Hongkong), Grönland & Färöer Inseln, Indien, Isle−of−Man, Kanal−Inseln (Jersey, Guernsey), Monaco, Vatikan, Vereinigtes Königreich (inkl. Gibraltar), Türkei, Brasilien, Kanada, Mexiko, USA (inkl. Puerto Rico), Japan, Singapur, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Australien, Neuseeland, Ägypten, Marokko, Republik Südafrika. Zone 4: Albanien, Argentinien, Bangladesch, Bosnien−Herzegowina, Chile, Costa Rica, Dom. Republik, DR Kongo, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Guyana, Honduras, Indonesien, Iran, Israel, Kambodscha, Kasachstan, Katar, Kenia, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Madagaskar, Malaysia, Moldawien, Montenegro, Myanmar, Nicaragua, Niederl. Antillen (Aruba, Bonaire, Curacao), Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Russland, Saudi− Arabien, Serbien, Sri Lanka, Südkorea, Uganda, Ukraine, Uruguay, Vietnam, Weissrussland. Zone 5|6: Alle übrigen Länder, die nicht in den Zonen 1 − 4 enthalten sind. ✓ Gratisnummern: Anrufe im Aufenthaltsland auf „Gratisnummern“ im Aufenthaltsland oder in einem anderen Land werden wie Spezialnummern zu einem höheren Tarif verrechnet und sind nicht Bestandteil von allenfalls vorhandenen inklusiven Gesprächsguthaben. ✓ Anrufe an Teilnehmer mit einer Satellitennummer: Anrufe im Roaming an Teilnehmer mit einer Satelliten−Nummer (z.B. mit Vorwahl 0087, 0088) werden je nach Satellitennetz mit höheren Minutentarifen bis zu CHF 12.00/Minute verrechnet. ✓ Anrufumleitung: Bei einer Anrufumleitung vom Ausland (z.B. auf den Festnetzanschluss in Liechtenstein) wird sowohl der ei...
Service. Bei Fragen zu Produkten und Rechnungen von den SWD kann der Kunde sich jederzeit an das Serviceteam von den SWD wenden. Dieses ist wie folgt erreichbar: Postfach 10 19 64, 52319 Düren Telefon: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇-▇▇▇, telefonisch: Mo. – Fr.: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr Telefax: 02421 126-269 E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren ver- tragstypischen Schäden. Die Haftung der SWD aufgrund zwingender gesetz- licher Vorschriften bleibt unberührt.
Service. 1. Für Service-Dienstleistungen, die im Rahmen der Erfüllung eines Kaufvertrages erbracht werden, gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, die vorliegenden AVLB sowie sinn- gemäss die Servicebedingungen der Heidelberg Schweiz AG. 2. Für Service-Dienstleistungen, die als Service-Einzelauftrag, inner- halb eines genau definierten Servicevertrages oder anderweitig ohne besonderen Auftrag erbracht werden, gehen die Servicebedingungen der Heidelberg Schweiz AG den vorliegenden AVLB vor.
Service. ⮚ Der Stundenansatz für Serviceleistungen beträgt: CHF 195.00 je Stunde, exkl. MWST. ⮚ Die Anfahrtszeit zum Kunden wird mittels Wegspesenpauschalen verrechnet, siehe ANNEX 1: Lieferzonen – Pauschalkosten ⮚ Verpflegungskosten sind in diesen Stundensätzen enthalten. Bei Serviceeinsätzen vor 7.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sowie an Samstagen wird auf die Stundensätze ein Zuschlag von 25% verrechnet. Für Sonntagseinsätze beträgt der Zuschlag 50%
Service. Neufassung des 8. Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 84 vom 08.12.1998 - Auszug – §§ 5, 36, 78 a - g, Bundesgesetzblatt I S. 3546 ff Besetzungsverzeichnis der Landeskommission Jugendhilfe NRW 87 Info Nr. 1 der Landeskommission „Jugendhilfe“ 90 Organisationsplan des Landesjugendamtes Rheinland 91 Organisationsplan Landesjugendamt, Westf. Schulen , Koordinationsstelle Sucht 93 Westfalen-Lippe Ihre Ansprechpartner in den Geschäftsstellen der Entgeltkommission 94 Ihre Ansprechpartner in den Geschäftsstellen der Schiedsstellen 95 Ihre Ansprechpartner im Landesjugendamt Rheinland 96 Ihre Ansprechpartner im Landesjugendamt Westfalen-Lippe 97 Der zum 01.01.1999 in Kraft getretene Rahmenvertrag für die Übernahme von Leistungsentgel- ten in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 78 a-f SGB VIII (Teil I), der für eine Erprobungsphase von 3 Jahren befristet war, wurde von den Kommunalen Spitzenverbänden zum 31.12.2001 ge- kündigt. Gleichzeitig wurden Neuverhandlungen über die Ausgestaltung des Rahmenvertrages angeregt, dabei sollten die Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis in einen veränderten Rahmenvertrag eingebracht werden. Schwerpunkte der Neuverhandlungen waren: - Verlagerung der Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen auf die örtliche E- bene - Investitionspauschale - Personalschlüssel - Abwesenheitsregelung und Auslastungsgrad - Anlassbezogenes Prüfrecht In die Neuverhandlungen wurden auch die Vertreter der privat gewerblichen ▇▇▇▇▇▇, des VPK, einbezogen, so dass für Nordrhein-Westfalen nur ein Rahmenvertrag vereinbart werden musste. Zwischen den Vertragsparteien konnte über das Kalkulationsschema keine Einigung erzielt wer- den, daher ist in dieser Arbeitshilfe kein Kalkulationsschema enthalten. Am 10.03.2004 hat die Landeskommission eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Kalkulations- schemas eingesetzt. Der Rahmenvertrag und die Anlagen tragen zu einer vergleichbaren fachlichen Entwicklung in der stationären Jugendhilfe und der Transparenz von Kosten und Leistungen und somit einer leistungsgerechten Bewertung und Bemessung des Entgeltes bei. Die von den beiden Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe aktualisierte Auflage der Arbeitshilfe und der darin enthaltene gleichfalls überarbeitete Serviceteil, der u. a. auch fach- kundige Ansprechpartner benennt, soll der Praxis bei den Verhandlungen und dem Abschluss von Vereinbarungen hilfreich sein. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Landesrat Landesrat Landschaftsverband Landschaftsverband Rheinlan...