Bereitstellung Musterklauseln

Bereitstellung. Der Kunde stellt gemäß § 11 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu diesem Zweck dem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen geeigneten Hausanschlussraum unentgeltlich zur Verfügung. Der Raum muss die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen (s. a. DIN 18012 - Haus- Anschlusseinrichtungen). Können im Einzelfall diese Anforderungen an den Hausanschlussraum nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erforderlich.
Bereitstellung. Der Auftraggeber erhält jährlich eine Aktualisierung des Sicherheitsnachweises (vgl. Kapitel 2.4). Gleichzeitig erfolgt die Aufnahme in das Sicherheitskonzept des betroffenen Informationsverbundes. Die erstellte bzw. aktualisierte Sicherheitsdokumentation wird in elektronischer Form zur Verfügung ge- stellt. Eine davon abweichende Übergabeform kann zwischen den Vertragsparteien formlos vereinbart werden.
Bereitstellung. 1.1 Amprion stellt dem Kunden am Netzanschluss Netzkapazität zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie bis zur Höhe der an diesem Netzanschluss vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität zur Verfügung.
Bereitstellung. 1. Der Auftragnehmer stellt die in der jeweils anwendbaren produkt- spezifischen Leistungsbeschreibung beschriebenen ITK-Services bereit. Unmittelbar nach der Bereitstellung wird der Auftragnehmer an den Auftraggeber mindestens in Textform eine entsprechende Bereitstellungsanzeige (Ready for Service) senden. Die Bereitstel- lung gilt als am Tag des vom Auftragnehmer in der Bereitstellungs- anzeige genannten Bereitstellungstermins abgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer binnen fünf (5) Ar- beitstagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige mit, dass die Bereitstellung nicht bzw. fehlerhaft ausgeführt wurde. In diesem Fall wird der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen neuen Termin vereinbaren. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Be- reitstellungsanzeige noch einmal ausdrücklich auf die Wirkung einer ggf. unterbleibenden Mitteilung des Auftraggebers im Hinblick auf eine nicht durchgeführte oder nicht erfolgreiche Bereitstellung hin- weisen.
Bereitstellung bedeutet eine Hinterlegung von Daten auf einem dem KUNDEN zugänglichen elektroni- schen Speicher bzw. die Speicherung von Daten auf einem physischen Datenträger, wel- cher an den KUNDEN auf postalischem Weg übermittelt oder persönlich übergeben wird. Die Bereitstellung erfolgt nach einem in der Bestellung definierten Zyklus und wird automatisiert anhand eines „Profils“ generiert. ist die zeitlich beschränkte Zurverfügungstellung von Daten nach einem vereinbarten Profil. Diese Lieferung ermöglicht es einem KUNDEN die Qualität der Daten sowie die Form der Bereitstellung im Rahmen der Abläufe in seinem Unternehmen zu überprü- fen. Die gelieferten Daten sind jedenfalls nach Beendigung der Testlieferung zu löschen, es sei denn, es wird eine Bestellung in diesem oder einem größeren Umfang in Auftrag gegeben. Eine Lizenzeinräumung erfolgt ausschließlich für den festgelegten Zeitraum. ist eine Bereitstellung von Daten, welche in der Vergangenheit von den betreffenden Ämtern veröffentlicht wurden. Für einen Backlog kann ein Profil mit dem KUNDEN ab- gestimmt werden. Alternativ kann die Grundlage für die Bereitstellung von Daten ein bestehender Datenbestand des KUNDEN sein. ist eine Bereitstellung von nacherfassten oder neu beschafften Dokumenten, welche grundsätzlich bereits zumindest teilweise beim KUNDEN vorhanden waren. Das Profil ist in einem solchen Fall gesondert festzulegen.
Bereitstellung. 1. Der Hersteller stellt dem Kunden verfügbare Aktualisierungen der Software unter der Internetadresse xxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx unmittelbar nach Erhalt oder Fertigstellung zur Verfügung.
Bereitstellung. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags. • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar. • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert. • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat berechnet. • Zu beachten ist, dass die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Verwendungszweck eingesetzt werden müssen (Mitteleinsatzfrist). Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen.
Bereitstellung. 1. Die maxcluster GmbH garantiert alle Bestellungen innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Bestätigung bereitzu- stellen.
Bereitstellung. 6.1. Mangels anderslautender Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien erfolgt die Lieferung und der Gefahrenübergang (Gefahr der Beschädigung, des Untergangs und der Zerstörung) der Lieferung gemäß den im Vertrag vereinbarten Incoterms. Die Lieferung und der Gefahrenübergang gelten mit Benachrichtigung des Kunden durch die Lieferantin dahingehend, dass (i) die Vertragsprodukte beim im Vertrag vorgesehenen Frachtführer oder am im Vertrag vorgesehenen Lieferort zur Abholung bereitstehen bzw. (ii) die Vertragsleistungen abgeschlossen sind bzw. das Werk fertiggestellt ist, als erfolgt.
Bereitstellung. Die Bereitstellung wird der Käuferin/dem Käufer vom Verkäufer schriftlich mitgeteilt.