Other services Musterklauseln

Other services. Any other Professional Services, such as Customizations, audit, termination assistance services or Premium Customer Service Support shall be defined and agreed between the Parties in each applicable Quote, based on Nextlane applicable rates.
Other services. 5.1. As ancillary service, we offer you the option to ob- tain specific information in connection with crypto currencies via the BISON-App and depending on our availability (Section 6). In particular, we display to you current and historical market prices and reflect, through our Cryptoradar, the current public interest in crypto currencies as expressed in social networks. 5.2. If you have registered according to Sections 3.2 to 3.7, you can also make use of further ancillary ser- vices. 5.2.1. In particular, the BISON-App allows you to see the current status of your crypto balance. The display of the current status of your crypto balance in the BI- SON-App is to up to eight decimal places. For individ- ual crypto currencies, which also allow the transmis- sion of smaller values, it may be necessary for tec- nichal reasons to round off the display to eight deci- mal places. At present, this only concerns ETH. In this case, the ninth decimal place in the display in the BI- SON-App is rounded down. You may as well initiate a transfer of crypto currencies to your blockchain ad- dress; the blocknox GTC apply to the custody of the crypto currencies and the execution of the transfer. In addition, the BISON-App shows you the current state of your euro balance and you can initiate a transfer to your reference account; the solaris GTC apply to the management of your euro credit and the execution of the transfer. Please note that the transfer may be delayed due to the settlement time of a sale (Section 4.4.2). To clarify, we would like to point out that you should be aware that the custody and transfer of crypto currencies are services of blocknox and the management of your euro balance and the transfer of euro to the reference account are services of Solarisbank; we do not owe their execu- tion, nor do we guarantee their success. Solarisbank darstellen; wir schulden weder deren Durchführung noch garantieren wir für deren Erfolg. 5.2.2. Ferner stellen wir dir nach dem Ablauf eines Kalen- derjahres für das abgelaufene Kalenderjahr einen Info-Report zur Verfügung. 5.3. Soweit wir dir Informationen über Kryptowährungen zur Verfügung stellen, sind diese lediglich allgemei- ner Natur und keine individuellen Hinweise. Wir ge- ben keine persönlichen Empfehlungen zum Kauf o- der Verkauf von Kryptowährungen ab; insbesondere erbringen wir keine Anlageberatung.
Other services. 5.1. As ancillary service, we offer you the option to ob- tain specific information in connection with crypto currencies via the BISON-Online-Service and de- pending on our availability (Section 6). In particular, we display to you current and historical market prices and reflect, through our Cryptoradar, the cur- rent public interest in crypto currencies as expressed in social networks. 5.2. If you have registered according to Sections 3.2 to 3.7, you can also make use of further ancillary ser- vices. 5.2.1. In particular, the BISON-Online-Service allows you to see the current status of your crypto balance and you can initiate a transfer of crypto currencies to your blockchain address; the blocknox GTC apply to the custody of the crypto currencies and the execu- tion of the transfer. In addition, the BISON-Online- Service shows you the current state of your euro bal- ance and you can initiate a transfer to your reference account; the solarisBank GTC apply to the manage- ment of your euro credit and the execution of the transfer. Please note that the transfer may be de- layed due to the settlement time of a sale (Section 4.4.2). To clarify, we would like to point out that you should be aware that the custody and transfer of crypto currencies are services of blocknox and the management of your euro balance and the transfer of euro to the reference account are services of so- larisBank; we do not owe their execution, nor do we guarantee their success. 5.2.2. In addition, we will also provide you with an info re- port at the end of each calendar year for the prior calendar year. 5.3. As far as we provide you information on crypto cur- rencies, these are only of a general nature and no in- dividual references. We do not provide personal rec- ommendations as to the purchase or sale of crypto currencies; in particular, we do not offer investment advice.

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  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.